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13.2.1964
Antrag der Gemeinde Dachtel auf Ausgliederung
aus dem Landkreis Calw und Eingliederung in
den Landkreis Böblingen.
(Vorlage Nr. A/1/64)
Der erste Landesbeamte, Oberregierungsrat Widmaier, hielt eingehenden Vortrag. Auf sein Expose vom 12.2.1964 ( /27 der einschlägigen landratsamtlichen Akten Reg.Nr. Nr. I b 1-1152) wird hierwegen Bezug genommen.
Die Aussprache eröffnend, sagte Kreisverordneter Ulrich, dass er es nicht für opportun halte, wenn der Kreistag zu dem Antrag der Gemeinde Dachtel Stellung nehme noch ehe er dazu von der zuständigen Stelle in aller Form aufgefordert worden sei. Er beantrage deshalb, überhaupt nicht in eine Debatte einzutreten, und keine Stellungnahme abzugeben.
Der Vorsitzende erklärte, es sei zwar richtig, dass der Kreistag durch die Regierung oder das Innenministerium noch nicht zu einer Stellungnahme veranlasst wurde. Das Landratsamt habe aber zu dem Ausgliederungsantrag der Gemeinde Dachtel gegenüber dem Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern Stellung zu nehmen und möchte dazu vorher die Auffassung des Kreistags kennenlernen.
Während Kreisverordneter Ulrich trotzdem seinen Antrag aufrechterhielt, vertraten die Kreisverordneten Klepser und W. Brenner die Auffassung, dass die Annahme dieses Antrags den völlig falschen Schluss zuliesse, als sei der Kreistag an dem Verbleib der Gemeinde Dachtel beim Landkreis Calw nicht interessiert.
Nach weiterer Beratung wurde daher einstimmig
beschlossen:
Der Kreistag billigt die Stellungnahme des Kreisrats und des Landratsamts, wie sie in dem eingangs genannten Expose vom 12.2.1964 dargelegt ist; er sieht jedoch von einem Auftrag an die Verwaltung im Sinne des Eventualvorschlags unter Ziff. 3 am Schluss dieses
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