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13.2.1964
sei. Im übrigen habe er die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises für 1964 bewusst als Punkt 9 und nicht schon als Punkt 3 auf die Tagesordnung gesetzt, weil es ihm wohl kaum zumutbar sei, nach dem umfangreichen Bericht zur Lage auch gleich die ebenfalls ausführliche Haushaltsrede zu halten. Weiter sei es für die Kreisverordneten selbst wohl ebenfalls angenehmer, wenn diese beiden Reden durch andere Referate unterbrochen würden. Schliesslich handle es sich bei diesen Punkten zum Teil aber auch um Gegenstände, die zusammen mit seinem Lagebericht den Hintergrund für die Haushaltsberatung bildeten, so dass auch aus diesem Grund ihre Beratung vor der des Haushaltsplans gerechtfertigt sei. Eine ungenügende Würdigung der Stellung des Kreistags habe ihm bei Festlegung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte völlig ferngelegen.
Aus seinen Ansprachen vor dem Kreisrat bei der Vorstellung als Bewerber um die Stelle des Landrats am 6.12.1962 und vor dem Kreistag anlässlich seiner Wahl zum Landrat am 14.3.1963 und seiner Verpflichtung durch den Regierungspräsidenten am 2.4.1963 wüssten die Kreisräte und Kreisverordneten, welche Bedeutung er dem Kreistag als oberstem Organ des Landkreises beimesse.
(4) Bei der nun folgenden Abstimmung wurde der Antrag des Kreisverordneten W. Brenner (oben Abs.l) mit grosser Mehrheit abgelehnt ( f ü r den Antrag stimmten 14 Kreisverordnete).
Auszüge:
Keine
§ 3
Verpflichtung der als Ersatzmänner für die ausge
schiedenen Kreisverordneten Seeber. Waidelich und
Widmann nachrückenden Kreisverordneten Karl
-S c h e c h i n g e r, Prokurist, Calw-Wimberg,
Wilhelm E i t e 1, Kassier, Wildbad, und Bruno
R e n z, Schreinermeister. Emmingen.
Der Vorsitzende richtete zunächst noch einmal Worte herzlichen Dankes an die ausgeschiedenen. Kreisverordneten S e e b e r, W a i d e 1 i c h und W i d m a n n..Er habe diesen Dank schon in Briefen an die Ausge-