8.8.1963
163
...§ ii ....
Änderung der Kreisgrenzen Calw-Böblingen durch die
Flurbereinigung Deckenpfronn.
(Vorlage Nr. A/11/63)
Dem Vorschlag des Kreisrats vom 25.7*1963 (Niederschrift § 8) folgend wird einstimmig - - - .
beschlossen:
1. ) Der im Flurbereinigungsverfahren der Gemeinde Deckenpfronn
geplanten Änderung der Kreisgrenzen zwischen den Landkreisen Calw und Böblingen stimmt der Kreistag zu.
Die Abtretung von 8 a 23 qm an Oberjesingen, Kreis Böblingen, verringert die Gesamtfläche des Landkreises Calw nur unwesent lieh und die Markungsgrenze Deckenpfronn wird dadurch übersichtlicher und gradliniger.
2. ) Die Verwaltung wird ermächtigt, das weiter Erforderliche zu
veranlassen.
Auszüge:
Hpt.-u.Fin.Verw. 4
- , ' § 12
Bekanntgaben.
Dem Kreistag wurde mitgeteilt, dass das Innenministerium Baden- Württemberg: mit Erlassen vom 20.12.1962 Nr. Verk. 9202-3/Calw dem Antrag des Kreisrats vom 15.3*1961 (Niederschrift § 7) auf Aufstufung von Landstrassen II. Ordnung zu Landstrassen I.Ordnung
ohne Ausnahme entsprochen und die Strassenbaulast für die fraglichen 8 Strassenstrecken mit einer Gesamtlänge von etwa 50 km ab 1.1.1963 auf das Land Baden-Württemberg übernommen habe.
Ferner wurde den Kreisverordneteh der Beschluss des Kreisrats vom 25.7.1963 (Niederschrift § 3) über die Änderung der Verwaltungs-
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