8.8.1963

163

...§ ii ....

Änderung der Kreisgrenzen Calw-Böblingen durch die

Flurbereinigung Deckenpfronn.

(Vorlage Nr. A/11/63)

Dem Vorschlag des Kreisrats vom 25.7*1963 (Niederschrift § 8) folgend wird einstimmig - - - .

beschlossen:

1. ) Der im Flurbereinigungsverfahren der Gemeinde Deckenpfronn

geplanten Änderung der Kreisgrenzen zwischen den Landkreisen Calw und Böblingen stimmt der Kreistag zu.

Die Abtretung von 8 a 23 qm an Oberjesingen, Kreis Böblingen, verringert die Gesamtfläche des Landkreises Calw nur unwesent lieh und die Markungsgrenze Deckenpfronn wird dadurch über­sichtlicher und gradliniger.

2. ) Die Verwaltung wird ermächtigt, das weiter Erforderliche zu

veranlassen.

Auszüge:

Hpt.-u.Fin.Verw. 4

- , ' § 12

Bekanntgaben.

Dem Kreistag wurde mitgeteilt, dass das Innenministerium Baden- Württemberg: mit Erlassen vom 20.12.1962 Nr. Verk. 9202-3/Calw dem Antrag des Kreisrats vom 15.3*1961 (Niederschrift § 7) auf Aufstufung von Landstrassen II. Ordnung zu Landstrassen I.Ordnung

ohne Ausnahme entsprochen und die Strassenbaulast für die frag­lichen 8 Strassenstrecken mit einer Gesamtlänge von etwa 50 km ab 1.1.1963 auf das Land Baden-Württemberg übernommen habe.

Ferner wurde den Kreisverordneteh der Beschluss des Kreisrats vom 25.7.1963 (Niederschrift § 3) über die Änderung der Verwaltungs-

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