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7.14.1962

strecken aufgeführt, an denen nach dem Vorschlag des Kreisrats vom 18.10.1962 die Baulast ab 1.1.1963 auf den Landkreis über­nommen werden soll. Die Länge dieser,Strassen -einschliesslich der schon nach Nr^2 des oa. Kreistagsbeschlusses vom 1.2.1962 übernommenen Gemeindestrasse Ottenbronn-Hirsau mit 31 oo m- be­trägt zus. rd. 67 km.

(3) Ergänzend teilte Kreisverwaltungsrat'Sternbacher ferner mit,

dass der Landkreis damit rechnen könnet dass das Land mit Wir­kung vom 1.1.1963 voraussichtlich die Baulast an allen in dem . Beschluss des,Kreisrats vom 15.3.1961;(Sitzungsniederschrift § 7) genannten Landstrassen II. Ordnung mit einer Gesamtlängeivon 51,649 km übernimmt, ganz bestimmt jedoch an dem überwiegenden Teil dieser Strassen. io' :..

(4) Nach eingehender Beratung, an der sich auch der Vorstand des Strassenbauamts Calw beteiligte, wurde'den Vorschlägen und Empfehlungen des Kreisrats vom 18.10.1962 entsprechend einstimmig

beschlossen, . .o-.;

1. ) mit Wirkung vom 1. Januar 1963 die Baulast an denjenigen

Strassenstrecken auf den Landkreis Calw zu übernehmen und deren Eintragung im Verzeichnis der Landstrassen II. Ordnung beim Innenministerium Baden-Württemberg zu beantragen, welche in der in Abs*.(2) genannten Aufstellung vom"30.*Oktober 1962 unter lfd.Nr. 1-20 aufgeführt sind,'mit der Massgäbe, dass bei lfd.Nr. 9 die*Strassenstrecke wie folgt zu bezeichnen ist

"Holzbronn (Rathaus)- Einmündung in die L II 0 37 Stamm- heim-Gültlingen (36oo m) und L II 0 36 Ortsanfang Holz-'

bronn-Rathaus Holzbronn" - ^ - .

(vgl. jedoch die nachstehende Nr; 2).

2. ) Der Beschluss Nr. 1 wird an die folgenden Voraussetzungen ge-

- - knüpft: ' < - - - ,

a) Bei den unter den lfd.Nrn. 2 Buchst, b), 7 und 10 der Auf­stellung vom 30.10.1962 genannten Strassen müssen auch die . in den Gebieten der Landkreise Pforzheim, Rastatt und Leonberg gelegenen Anschlußstrecken dieser Strassen zu . Landstrassen II. Ordnung aufgestuft werden; /