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7.14.1962
strecken aufgeführt, an denen nach dem Vorschlag des Kreisrats vom 18.10.1962 die Baulast ab 1.1.1963 auf den Landkreis übernommen werden soll. Die Länge dieser,Strassen -einschliesslich der schon nach Nr^2 des oa. Kreistagsbeschlusses vom 1.2.1962 übernommenen Gemeindestrasse Ottenbronn-Hirsau mit 31 oo m- beträgt zus. rd. 67 km.
(3) Ergänzend teilte Kreisverwaltungsrat'Sternbacher ferner mit,
dass der Landkreis damit rechnen könnet dass das Land mit Wirkung vom 1.1.1963 voraussichtlich die Baulast an allen in dem . Beschluss des,Kreisrats vom 15.3.1961;(Sitzungsniederschrift § 7) genannten Landstrassen II. Ordnung mit einer Gesamtlängeivon 51,649 km übernimmt, ganz bestimmt jedoch an dem überwiegenden Teil dieser Strassen. io' :..
(4) Nach eingehender Beratung, an der sich auch der Vorstand des Strassenbauamts Calw beteiligte, wurde'den Vorschlägen und Empfehlungen des Kreisrats vom 18.10.1962 entsprechend einstimmig
beschlossen, . .o-.;
1. ) mit Wirkung vom 1. Januar 1963 die Baulast an denjenigen
Strassenstrecken auf den Landkreis Calw zu übernehmen und deren Eintragung im Verzeichnis der Landstrassen II. Ordnung beim Innenministerium Baden-Württemberg zu beantragen, welche in der in Abs*.(2) genannten Aufstellung vom"30.*Oktober 1962 unter lfd.Nr. 1-20 aufgeführt sind,'mit der Massgäbe, dass bei lfd.Nr. 9 die*Strassenstrecke wie folgt zu bezeichnen ist
"Holzbronn (Rathaus)- Einmündung in die L II 0 37 Stamm- heim-Gültlingen (36oo m) und L II 0 36 Ortsanfang Holz-'
bronn-Rathaus Holzbronn" - ^ - .
(vgl. jedoch die nachstehende Nr; 2).
2. ) Der Beschluss Nr. 1 wird an die folgenden Voraussetzungen ge-
„ - - knüpft: ' < - - - ,
a) Bei den unter den lfd.Nrn. 2 Buchst, b), 7 und 10 der Aufstellung vom 30.10.1962 genannten Strassen müssen auch die . in den Gebieten der Landkreise Pforzheim, Rastatt und Leonberg gelegenen Anschlußstrecken dieser Strassen zu . Landstrassen II. Ordnung aufgestuft werden; /