7 . 11.1962
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(6) Bei den nun folgenden Abstimmungen wurde unter Annahme der oben in Abs. (1) und Abs. (5) Buchst, i, genannten Anträge
-bei Nr. 1 mit 21 gegen 7 Stimmen und 6 Stimmenthaltungen, bei-Nr. 2 mit 19 gegen 16 Stimmen*und 1 Stimmenthaltungbeschlossen,
1. ) den Punkt 4 (endgültiger Bauplan für das neue Landratsamtsge- ....bäude) von der Tagesordnung abzusetzen,
2. )ivon einer endgültigen Festlegung bezüglich des Neubaus eines
Landratsamtsgebäudes solange Abstand zu nehmen, bis gewissenhaft überprüft ist, ob nicht an Stelle eines neuen Landrats- , amtsgebäudes auf dem-hierfür vorgesehenen Gelände besser ein Krankenhausneubau errichtet werden und das bisherige Kreis- ,- krankenhaus Calw nach Freiwerden als Verwaltungsgebäude Verwendung finden sollte. ,
Auszüge: - * - - - ' -
Landrat 1
Hpt.-u.Fin.Verw. 3
: " . .< i § 6 . < . ' -
Übernahme der Baulast äh bisherigen Gemeindestrassen
auf den Landkreis.
(Vorg.: Beschluss des Kreistags vom 1.2^1962 -§ 5 Nr. 1 u. 3 -)
(1) Der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung,^dem.der Vorsitzende gern. § 23 Abs.3 LKrO den Vortrag übertragen hatte,,trug die Stellungnahme des Kreisrats vor. Auf § 1 der Niederschrift über dessen nichtöffentl. Sitzung am 18,10.1962 wird hierwegen Bezug genommen.
(2) Den Kreisverordneten ging ausserdem zu diesem Gegenstand mit einem Schreiben des Landratsamts vom 30.10.1962 Nr. Ic-1082,4 die
"Vorlage 6 zu. Es handelt sich dabei'um eine Aufstellung der Haupt- und Finanzverwaltung vom 30.10.1962 mit der Überschrift "Übernahme der Baulast an bisherigen Gemeindestrassen auf den Landkreis". In dieser Aufstellung sind unter lfd.Nr. 1-20 sämtliche Strassen-