7 . 11.1962

111

(6) Bei den nun folgenden Abstimmungen wurde unter Annahme der oben in Abs. (1) und Abs. (5) Buchst, i, genannten Anträge

-bei Nr. 1 mit 21 gegen 7 Stimmen und 6 Stimmenthaltungen, bei-Nr. 2 mit 19 gegen 16 Stimmen*und 1 Stimmenthaltung­beschlossen,

1. ) den Punkt 4 (endgültiger Bauplan für das neue Landratsamtsge- ....bäude) von der Tagesordnung abzusetzen,

2. )ivon einer endgültigen Festlegung bezüglich des Neubaus eines

Landratsamtsgebäudes solange Abstand zu nehmen, bis gewissen­haft überprüft ist, ob nicht an Stelle eines neuen Landrats- , amtsgebäudes auf dem-hierfür vorgesehenen Gelände besser ein Krankenhausneubau errichtet werden und das bisherige Kreis- ,- krankenhaus Calw nach Freiwerden als Verwaltungsgebäude Ver­wendung finden sollte. ,

Auszüge: - * - - - ' -

Landrat 1

Hpt.-u.Fin.Verw. 3

: " . .< i § 6 . < . ' -

Übernahme der Baulast äh bisherigen Gemeindestrassen

auf den Landkreis.

(Vorg.: Beschluss des Kreistags vom 1.2^1962 -§ 5 Nr. 1 u. 3 -)

(1) Der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung,^dem.der Vorsitzende gern. § 23 Abs.3 LKrO den Vortrag übertragen hatte,,trug die Stel­lungnahme des Kreisrats vor. Auf § 1 der Niederschrift über dessen nichtöffentl. Sitzung am 18,10.1962 wird hierwegen Bezug genommen.

(2) Den Kreisverordneten ging ausserdem zu diesem Gegenstand mit einem Schreiben des Landratsamts vom 30.10.1962 Nr. Ic-1082,4 die

"Vorlage 6 zu. Es handelt sich dabei'um eine Aufstellung der Haupt- und Finanzverwaltung vom 30.10.1962 mit der Überschrift "Übernahme der Baulast an bisherigen Gemeindestrassen auf den Landkreis". In dieser Aufstellung sind unter lfd.Nr. 1-20 sämtliche Strassen-