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29.10.1959

§ 9-

Einbeziehung von Gemeinden des Landkreises Calw

in den Bereich des Fernsprechknotenamts Horb.

(Vorg.: Beschluss des Kreistags vom 16.6.1959

-§ H-).

Der Landrat teilt mit, dass er eine dem oa. Beschluss entsprechen- de Entschliessung an den Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in Bonn eingereicht habe, von dem hierauf heute ein -leider ablehnender, vom Vorsitzenden wörtlich verlesener- Bescheid vom 28.10.1959 Ilr 0 3 4212-0/2/Tbng Nr. 4632 eingegan­gen sei.

Der Kreistag nimmt hiervon mit Bedauern Kenntnis; er ist sich aber darüber einig, dass man sich mit der Entscheidung der Bundespost nunmehr wohl oder übel abfinden müsse.

Auszüge:

Unt.Verw.Beh. -zu Nr.1-3565,22- 1 Kreispflege ' 1

§§ 10 und 11 nichtöffentliche Sitzung

Die Amtszeit des derzeitigen Kreistags endet mit Ablauf des Monats November 1959. Die Sitzung am 29.10.1959 war daher wahrscheinlich seine letzte. Am Schluss ihres öffentlichen Teils gab deshalb der Landrat einen kurzen Rückblick auf die 6-jährige Tätigkeit der Kreisverordneten, soweit es sich bei ihr nicht um die normalerweise vom Kreistag zu erfüllenden Aufgaben auf Grund der ihm zustehenden Personalhoheit, Satzungshoheit und Finanzhoheit handelte. Dabei rief der Vorsitzende das Wichtigste über die folgenden Verhand­lungsgegenstände in die Erinnerung zurück:

1. ) Neuordnung der Kreis- und der Regierungsbezirksgrenzen;

2. ) Erweiterung und Modernisierung der Kreiskrankenhäuser Nagold

* ' und Neuenbürg einschliesslich des Operationsanbaus an letzterem