30.4.1958
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Bürgermeister Klepser entbot dem Kreistag den,Willkomm der Stadt Bad Liebenzell und sprach.den:Wunsch aus,-dass den heutigen Beratungen ein voller Erfolg beschieden sein möge.
Änderung der Stellensatzung des Landkreises.
Der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung teilt den vom Kreisrat am 19.12.1957 (Niederschrift § 17) gemäss § 26 Abs.l Satz 3 LKrO an Stelle des Kreistags gefassten Beschluss und die Gründe für diese Eilentscheidung mit. Ferner unterrichtet er die Kreisverord- neten über den Stand der Erfüllung des personellen Pflichtanteils des Landkreises nach dem G 131 und über die sich hieraus*für.diesen ergebenden weiteren Verpflichtungen. Dabei gibt er auch den Erlass des Ministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und kriegsgeschädigte vom 27. März 1958 Nr. VI 6120 - 4/50 bekannt und weist darauf hin, dass der Kreisrat gezwungen sein werde, zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wiederum auf Grund von § 26 Abs.l Satz-3 LKr O an Stelle des Kreistags die Stellensatzung zu ändern, wenn der Kreistag nicht vor dem 1.10.1958,. zu seiner nächsten Sitzung einberufen, werden könne.
Der Kreistag nahm hiervon ohne Einwendungen Kenntnis.
Auszüge:
Kreispflege 3
; § 2 - ... - - -
Haushaltssatzung des Landkreises über den ordentlichen
Haushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung über den
ausserordentlichen Haushaltsplan für das Rechnungsjahr
. . 1957. . . '
(1) Zu dem Beschluss des Kreistags vom 28.11.1957 (Niederschrift §5) über die Haushaltssatzung des Landkreises für das Rechnungsjahr 1957 teilt der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung (Fachbeamter für.das Finanzwesen) folgendes mit:
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