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15.11.1956 § 2

Verpflichtung des Kreisverordneten P e t r e c k

als Ersatzmann für den ausgeschiedenen Kreisver­

ordneten B a r t h.

(Vorg.:Beschluss d.Kreisrats v.13.9.1956 -§ 1-)

Der Vorsitzende teilt mit:

Kreisverordneter Albert Barth, Lehrer a.D., ist am 15.8.1956 von Calw nach Freudenstadt verzogen. Damit schied er, wie der Kreis­rat am 13.9.1956 gern. § 21 Abs.1 Satz 3 LKrO feststellte, aus dem Kreistag aus. Bei der Ermittlung des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag wurde als nächster Ersatzmann der Bewerber

Kurt Petreck , Journalist, Calw-Wimberg,

festgestellt. Er rückt daher nach § 21 Abs.2 LKrO für das ausge­schiedene 'Mitglied nach.

Der Landrat dankte Herrn Barth, der der Einladung zur Sitzung infolge Erkrankung nicht folgen konnte, für seine Tätigkeit als Kreisverordneter des Landkreises Calw und begrüsste den neuen Kreis verordneten, seiner Freude darüber Ausdruck gebend, dass mit ihm nun auch ein Mann der Presselin den Kreistag einziehe.'

Während sich alle Anwesenden von ihren Plätzen erhoben hatten, verpflichtete hierauf der Vorsitzende den Kreisverordneten Petreck gern. § 22 Abs.2 LKrO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amts­pflichten, indem er ihm folgendes Gelöbnis abnahm:

" Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und * gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere'ge­lobe ich, die Rechte des Landkreises.gewissenhaft zu wahren und sein Wohl, das seiner Einwohner und seiner Ge­meinden nach'Kräften zu fördern."

(Eine Niederschrift über die Verpflichtung wurde unter Reg.Nr. 1082,23 zu den Akten des Landratsamts genommen.)

Auszüge:

Landratsamt -zu Reg.Nr.Ib-1082,23- 1 Kreispflege 2

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