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15.11.1356

alle, die verantwortlichen Organe des Kreises besonders bewegenden Fragen kennen zu lernen.

Der Verpflichtung des Landrats schickte der Regierungspräsident einige allgemeine Ausführungen voraus. In ihnen befasste er sich besonders mit der Änderung der Rechtsstellung des Landrats, der mit dem 1.April 1956 vom bisherigen reinen Staatsbeamten zum Beamten des Landkreises geworden sei, und mit der geschichtlichen Entwicklung der Verwaltung in der Kreisstufe überhaupt. Der Re­gierungspräsident zog dabei eindrucksvolle Vergleiche mit den ein­schlägigen Verhältnissen in England, über die er sich an Ort und Stelle za unterrichten Gelegenheit gehabt habe. Dort bestehe ein lebendiger Kontakt zwischen der Bevölkerung und den gewählten Körperschaften und die Teilnahme des Volkes an den öffentlichen Dingen erschöpfe sich nicht in so weitgehendem Masse wie bei uns in der Abgabe des Stimmzettels bei Abstimmungen und Wahlen. Der Bürger leiste vielmehr auch sonst positive Mitarbeit. In dieser Hinsicht müssten wir vieles nachholen, was in angelsächsischen Ländern in Jahren gewachsen sei.

Zum Schluss seiner grundsätzlichen Darlegungen machte der Re­gierungspräsident den Landrat noch auf die wichtige Pflicht auf-

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merksam, im Interesse des allgemeinen Wohls für die Zusammenarbeit des Landratsamts mit den übrigen staatlichen Behörden in der Kreis­stufe Sorge zu tragen. Dabei bat er auch die -zum Teil anwesenden- Leiter dieser Behörden, unter sich und mit dem Landratsamt freund­nachbarlich zusammenzuwirken (§ 48 LKrO).

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Nachdem der Regierungspräsident schliesslich noch Landrat _Dr. Wanner zum Kreis Calw'und den Kreis Calw zu Landrat Dr.Wanner beglückwünscht hatte, wies er diesen auf seinen früher geleisteten Amtseid hin und verpflichtete ihn sodann gern. § 32 Abs.3 LKrO auf gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Während der feierli­chen Handlung hatten sich alle Anwesenden von ihren Plätzen er­hoben. (Auf die'über die Verpflichtung aufgenommene Niederschrift, die dem Landratsamt mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 22.11. 1956 Nr. Ibl-4241 B 3/3/56 übersandt und zu den Akten Reg.Nr.1-0122

genommen wurde, wird Bezug genommen.)

Auszüge:

- Landratsamt -zu Reg.Nr.1-0122- 1

Kreispflege -zu Reg.Nr. 1089- 1

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