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23.4.1956
Summen der Gruppen II und III des Beschlusses des Kreisrats vom 19.ds.Mts., so dass die Länge der vom Kreis zu unterhaltenden Landstrassen II.Ordnung.ungefähr gleich bliebe. Da aber nach einer Weisung des Regierungspräsidiums die F.rage der Übernahme von Gemeindestrassen durch die Landkreise bis auf weiteres noch zurückgestellt werden soll, wäre es nicht zweckmässig gewesen, schon heute in eine Erörterung über einzelne solcher Anträge - einzutreten. Der Kreisrat wird zu gegebener Zeit alle Anträge gründlich vorberaten und seine Stellungnahme dem Kreistag zur , weiteren Beratung und Beschlussfassung mitteilen.
Vom Kreistag wurde daher einstimmig .
beschlossen,
I.) die Entscheidung über Anträge auf Aufstufung von Gemeindestrassen zu Landstrassen II.Ordnung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen;
II.) der Empfehlung des Kreisrats entsprechend sich mit folgenden - Abstufungen von Landstrassen I.Ordnung zu Landstrassen
II.Ordnung einverstanden zu erklären:
1. L.1.0. 355 Haiterbach-
Schietingen 2,610 km
2. " 360 B.296 - Gültlingen 2,857 km '
3. " 360 Sulz-Oberjettingen 2,890 km
4. 358 LL.1.0.345 -Emmingen- t
Oberjettingen 3*420 km r ^
5. " 179 Möttlingen-Münklin-
gen 0,911 km ' 12.688 km ;
III.) a) die Aufstufung der nachstehenden Landstrassen II.Ordnung . ^ zu Landstrassen I.Ordnung, ebenfalls der Empfehlung des
Kreisrats folgend, zu beantragen:
1. L.11.0. 15 Sprollenmühle-
Sprollenhaus-
Kaltenbronn 4,311 km
2. " 18 Büchenbronn-Salm-
. bach-Langenbrand - 5,158 "
3. " ' 24 Möttlingen-Weil -
der Stadt 1,664 "
4
5
M
51 Sulz-Kuppingen
1 Birkenfeld- Ellmendingen
1,850 "
8,861 "
Übertrag
21.844 km,
21.844 km
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