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21.5^1955
II. Aussprache.
(Die wesentlichen Ausführungen sind im folgenden nicht wörtlich, sondern nur dem Sinne-nach wiedergegeben).
Mitglied Dr. Baetzner , Wildbad: '
Solange nicht im ganzen Bundesland in den wesentlichsten Punkten das Recht vereinheitlicht ist, ist eine Änderung der Kreisgrenzen an den früheren Ländergrenzen unerwünscht und verfrüht. Sie würde bei den noch bestehenden grossen Verschiedenheiten auf vielen wichtigen Rechtsgebieten für längere Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit und grosse Schwierigkeiten in Verwaltung und Rechtsprechung mit sich bringen. Man hat jedoch den bestimmten Eindruck, dass Landtag und Regierung, selbst wenn sie sonst vor Änderungen zurückschrecken,.auf alle Fälle im Raum Pforzheim- Calw eine gebietliche Neuordnung durchsetzen wollen. Im Kreis Calw wurde der Frage bisher nicht die nötige Umsicht und Aufmerksamkeit gewidmet. Dank ihrer grösseren Aktivität können die Vertreter der Interessen von Pforzheim beachtliche Vorteile für sich buchen. Für die Behandlung des Problems sind nicht ge- fühlsmässige, politische oder gar religiöse Momente, sondern nur die folgenden Tatsachen entscheidend:
1. ) Der Landkreis Calw ist während seines 17-jährigen Bestehens
mit den Gebieten der früheren Kreise Nagold und Neuenbürg zu einer durchaus leistungsfähigen und organischen Einheit zusammengewachsen.
2. ) Das Gebiet um Neuenbürg ist seit Jahrhunderten eng mit dem
alten württembergischen Verwaltungszentrum Stuttgart verbunden.
3. ) Der Landkreis Pforzheim ist der kleinste Kreis Nordbadens.
4. ) Die Stadt Pforzheim ist zu ihrer weiteren Entwicklung unbe
dingt auf eine erhebliche Ausdehnung ihres Gebiets angewiesen.
5. ) Die Unterschiede im Recht der früheren württembergischen und
badischen Landesteile sind noch so gross, dass in absehbarer Zeit ein völliges Zusammenwachsen dieser Teile noch nicht möglich ist. /