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18.2,1954

unter Hinweis auf die Bestimmungen des:Art.13.des Ausführungsge­setzes zum Viehseuchengesetz^vom 8.7.1912 (Reg.Bl. S;279) an die erforderliche Neuwahl erinnert.

* - t

_Das'Landratsamt.hat,die Gemeinden mit;Erlass vom.9.2.1954:

Nr. II -.8510 um-Bericht ersucht, ob die bisherigen Schätzer zur Wiederwahl oder welche anderen Personen zur Neuwahl vorgeschlagen werden. Auch der Kreisbauernverband Calw e.V. erhielt Gelegenheit zu entsprechender Stellungnahme. Hiernach würde es bis auf wenige durch Tod, Wegzug usw. bedingte Ausnahmen bei den,bisherigen Schätzern bleiben'.*',

_Auf Vorschlag des Landratsamts wird einstimmig ^

' i:: * beschlossen,

die von den Gemeinden und dem Kreisbauernverband vorgeschlagenen Personen für die Zeit vom 1. Januar 1954 bis 31. Dezember 1959 als Schätzer bei Tierseuchenentschädigungen zu bestellen.

Auszüge:

Landratsamt -Gesch.Teil II- 2 ; -

§ 9 . , .

' Einstellung des kreiseigenen "Amtsblatt für den Kreis

Calw" und.Vereinbarungen mit den Verlegern der neuen ;

Kreisamtsblätter.

(Vorg.: Verhandlungen d.Kreistags vom 18.9.1953 -§ 4 Abs.5 Buchst, b) sowie § 15 - ).

Der Vorsitzende teilt mit, dass 'die langwierigen und zähen Ver- handlungen nunmehr zu folgenden Vereinbarungen zwischen dem Kreis und den Zeitungsverlegern geführt hätten: ' ^

1. ) Das bisher vom Kreisverband herausgegebene "Amtsblatt für den

Kreis Calw" stellt mit dem Ablauf des 31. Dezember 1953 sein Erscheinen ein. *

2. ) Vom 1. Januar 1954 ab haben folgende Zeitungen Amtsblattcharak

ter: