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29.1.1953
Auf die Bitte des Mitglieds Erlenmaier gibt der Vorsitzende *Rber die Qualitäten der beiden Bewerber eine Beurteilung ab. Er kommt zu dem Ergebnis, dass beide Bewerber Voraussetzungen für die Bekleidung der zu besetzenden Stelle mitbringen.
Die nach Abschluss der Aussprache über beide Bewerber mittels .Stimmzettel durchgeführte geheime Wahl hatte folgendes, gemeinsam von Reg.Rat Dr. Luib, dem Kreisamtmann und dem Schriftführer festgestellte, und vom Vorsitzenden sofort bekanntgegebene Ergebnis:
Bräun ' 9 Stimmen,
Schwarz 25 " ,
unbeschriebene Stimmzettel ' (Stimmenthaltungen) 2,
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzettel 36 .
S c h w a r z ist hiernach g e w ä h 1 t. Br bejaht die Frage des Vorsitzenden, ob er die Wahl unter der Bedingung: "ein Jahr Probe, zehn Jahre Anstellungsdaüer" annehme.
Der Gewählte dankte für das ihm erwiesene Vertrauen und erklärte, dass er sich bemühen werde, sich desselben würdig zu erweisen.
Beschluss:
1. ) Reg.Insp. Paul Schwarz wird zum Kreisoberinspektor ernannt und
in die durch Beschluss des Kreistags vom 9.10.1952 (§ 7 der Verhandlungsniederschrift) von Bes.Gr. Ä 4 c 1 in die Bes.Gr. A 4 b 1 (A vier b eins) gehobene Planstelle für den 2. Beamten des Kreissozialamts eingewiesen.
2. ) Der Ernannte wird für eine Bewährungsfrist von einem Jahr zum
Beamten auf Widerruf bestellt (§ 2 Abs.l Satz 1 KommBG und Nr.3 des Beschlusses des Kreistags vom 9.10.1952 - § 9 der Sitzungsniederschrift -).
3. ) Der Vorsitzende wird beauftragt, dem Beamten eine den Bestim
mungen des Art.6 Abs.l BG entsprechende Ernennungsurkunde und eine Einweisungsverfügung zuzustellen.
4. ) Wenn der Beamte nicht durch Widerruf entlassen wird, ist er
entsprechend der in Nr.2 des oben unter 2 angeführten Be- * Schlusses getroffenen grundsätzlichen Regelung für die Dauer