29.1.1953

99

Schnitzer . 31.Stimmen,

unbeschriebene Stimmzettel ^ ^

(Stimmenthaltungen) ' 5.

Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzet- ' *

, tel 36 . .

G e w ä h 1 t ist somit der Bewerber S c h n i t z e r, dem

dies sofort eröffnet wird und der auf Befragen sich auch bereit

erklärt, die Wahl anzunehmen.

Einstimmiger

" Beschluss:

1. ) Vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung der Besoldungs­

satzung des Kreisverbands (siehe oben § 2) durch das Regie­rangspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern wird hiermit

a) Verw.Insp. z.Wv. Karl Schnitzer zum Kreisinspektor ernannt und in die heute neu geschaffene Beamten-Plsnstelle der Besoldungsgruppe A 4 c 1 (A vier c eins) eingewiesen,

b) der Ernannte, für eine Bewährungsfrist von einem Jahr zum Beamten auf Widerruf bestellt (§ 2 Abs.l Satz 1 KommBG und Nr.3 des Beschlusses des Kreistags vom 9.10.1952 - § 9 der Sitzungsniederschrift -),

c) der Vorsitzende beauftragt, dem Beamten eine.den Bestimmun­gen des Art. 6 Abs.l BG entsprechende Ernennungsurkunde und eine Einweisungsverfügung zuzustellen.

. -- - -- t,..,-

2. ) Wenn der Beamte nicht durch Widerruf entlassen wird, ist er

(in Abweichung von Nr.2 des oben unter 1 b angeführten Be­schlusses) für die Dauer von sechs Jahren nach Ablauf der Be­währungsfrist zum Beamten auf Zeit zu ernennen. "

3. ) Kreisinspektor Schnitzer wird zum Stellvertreter des Dienst- . Stellenleiters des Ausgleichsamts bestellt und als Sachbear­beiter dieses Amts im Feststellungsverfahren, mit Bewertungs­angelegenheiten betraut (§ 308 Abs.3 u. 4 LAG).

4. ) Der Herr Minister für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte

in Baden-Württemberg wird gemäss § 308 Abs.5 LAG um Zustim­mung hierzu (oben Nr.3) gebeten.