29.1.1953
99
Schnitzer . 31.Stimmen,
unbeschriebene Stimmzettel ^ ^
(Stimmenthaltungen) ' 5.
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzet- ' *
, tel 36 . .
G e w ä h 1 t ist somit der Bewerber S c h n i t z e r, dem
dies sofort eröffnet wird und der auf Befragen sich auch bereit
erklärt, die Wahl anzunehmen.
Einstimmiger
" Beschluss:
1. ) Vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung der Besoldungs
satzung des Kreisverbands (siehe oben § 2) durch das Regierangspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern wird hiermit
a) Verw.Insp. z.Wv. Karl Schnitzer zum Kreisinspektor ernannt und in die heute neu geschaffene Beamten-Plsnstelle der Besoldungsgruppe A 4 c 1 (A vier c eins) eingewiesen,
b) der Ernannte, für eine Bewährungsfrist von einem Jahr zum Beamten auf Widerruf bestellt (§ 2 Abs.l Satz 1 KommBG und Nr.3 des Beschlusses des Kreistags vom 9.10.1952 - § 9 der Sitzungsniederschrift -),
c) der Vorsitzende beauftragt, dem Beamten eine.den Bestimmungen des Art. 6 Abs.l BG entsprechende Ernennungsurkunde und eine Einweisungsverfügung zuzustellen.
. -- - -- t,..,-
2. ) Wenn der Beamte nicht durch Widerruf entlassen wird, ist er
(in Abweichung von Nr.2 des oben unter 1 b angeführten Beschlusses) für die Dauer von sechs Jahren nach Ablauf der Bewährungsfrist zum Beamten auf Zeit zu ernennen. "
3. ) Kreisinspektor Schnitzer wird zum Stellvertreter des Dienst- . Stellenleiters des Ausgleichsamts bestellt und als Sachbearbeiter dieses Amts im Feststellungsverfahren, mit Bewertungsangelegenheiten betraut (§ 308 Abs.3 u. 4 LAG).
4. ) Der Herr Minister für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte
in Baden-Württemberg wird gemäss § 308 Abs.5 LAG um Zustimmung hierzu (oben Nr.3) gebeten.