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29.1,1953
_ G e w ä h 1 t ist daher gemäss Art.26 Abs.l KrO i.Y. mit § 39 Abs.4 Satz 3 GO der Bewerber Dr. M a is c h,der die Wahl annimmt und vom Vorsitzenden hierzu^beglückwünscht wird.
Hiernach ist*einstimmiger
Beschluss:
1. ) Als leitender Arzt der neueinzurichtenden Inneren Abteilung
am Kreiskränkenhaus Neuenbürg wird Dr. med. Martin M a i s c h, z.Zt. Privatarzt in Urach, geb. am 13.11.1913 in Südchina, angestellt.
2. ) Der Kreisrat wird ermächtigt, mit Dr. Maisch einen Dienstver-
'trag auf privatrechtlicher Grundlage abzuschliessen.
Auszüge:
Krankenhausverw. 3
Kreispflege ; 3 .. . , .
;* § 14"' *
Anstellung eines Sachbearbeiters für Bewertungsangelegen-
heiten beim Ausgleichsamt. -
(Vorg.: Beschlüsse des Kreisrats vom 20.12.1952 - § 5 - u.
" 15. 1.1953 - § 17 -)
Der Kreisamtmann gibt die Anträge des Kreisrats vom 20.12.1952 und 15.1.1953 bekannt. Er stellt fest, dass von den 4 dem Kreistag vorgeschlagenen Bewerbern nur
s Karl S c h n i t z e r, Verw.Insp. z.Wv., Calw, z.Zt. Angestellter beim Amtsgericht Calw, geb. 1.6.1903 in Geislingen a.d.St.,
seine Teilnahme an der Unterbringung nach dem Gesetz zu Art.131 GG einwandfrei nachgewiesen hat, während der Bewerber Scheuerlein nicht zu den unterzubringenden Beamten gehöre. Der Bewerber Brosig sei im Falle seiner Wahl zwar als Angestellter nach § 52 dieses Gesetzes auf den Pflichtanteil des Kreisverbands (§§ 12 und 13 aaO.) anrechenbar; der Kreisrat sei aber der Auffassung, dass es, solange noch viele unterzubringende Beamte auf ihre Unterbringung warten, nicht angebracht ist, Angestellte als Beamte zu übernehmen. Auch
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