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9.10*1952

Haushaltssatzung des Kreisverbands für das Rechnungs- *

- r ; i ; 1 , jahr 1952 - - - ^

erlassen: --.-- *'- - ^

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

I. im ordentlichen Haushalt

in Einnahme auf - . 7.676.015 DM

in Ausgabe auf 7.676.015 DM

II. .im Nachtrag'zum ausserordentlichen Haushalt

,i in Einnahme auf , 821.800 DM

in Ausgabe auf 821.800 DM

§ 2

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 28% der Steuerkraft­messzahlen festgesetzt (Planansatz 1.830.035 DM).

* - ' - - - §-3 ^ -- - y'

Der Höchstbetrag der Kassenkredite , die im Planjahr in* Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 361.000 DM festgesetzt.

§ 4 .

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von L - Ausgaben des Nachtrags zürn ausserordentlichen Haushalts­plan bestimmt sind, wird auf 620.000 DM festgesetzt. Die Darlehen sollen nach dem Haushaltsplan in vollem Umfang für den Um- und Neubau von Landstrassen II. Ordnung ver­wendet werden.

4.) Die nach Ablauf des Rechnungsjahres 1952 bei den Haus­haltsstellen 511-515 etwa noch nicht in Anspruch genomme­nen Deckungsmittel werden dem bei der Haushaltsstelle 511.88 für die Durchführung der Krankenhauserweiterungs­bauten in Calw vorgesehenen Zuschuss an den ausserordent­lichen Haushalt zugeschlagen.

Tf/.