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9.10*1952
Haushaltssatzung des Kreisverbands für das Rechnungs- *
- r ; i ; 1 , jahr 1952 - - - ^
erlassen: -- —.-- *'- - ^
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
I. im ordentlichen Haushalt
in Einnahme auf - . 7.676.015 DM
in Ausgabe auf 7.676.015 DM
II. .im Nachtrag'zum ausserordentlichen Haushalt
,i in Einnahme auf , 821.800 DM
in Ausgabe auf 821.800 DM
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 28% der Steuerkraftmesszahlen festgesetzt (Planansatz 1.830.035 DM).
* - ' - - - §-3 ^ -- - y'
Der Höchstbetrag der Kassenkredite , die im Planjahr in* Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 361.000 DM festgesetzt.
§ 4 .
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von L - Ausgaben des Nachtrags zürn ausserordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird auf 620.000 DM festgesetzt. Die Darlehen sollen nach dem Haushaltsplan in vollem Umfang für den Um- und Neubau von Landstrassen II. Ordnung verwendet werden.
4.) Die nach Ablauf des Rechnungsjahres 1952 bei den Haushaltsstellen 511-515 etwa noch nicht in Anspruch genommenen Deckungsmittel werden dem bei der Haushaltsstelle 511.88 für die Durchführung der Krankenhauserweiterungsbauten in Calw vorgesehenen Zuschuss an den ausserordentlichen Haushalt zugeschlagen.
Tf/.