16

15.1.1$52

Die Kosten der Unterbringung der Schule im Krankenhaus be­tragen nach der Aufstellung des Bauleiters vom 14. 11. 1951 150.074;DM (einschl.der Kosten für den Gemeinschaftsraum im Turm mit rd. 54.000;DM und für,die Ergänzung der Aus­stattung mit rd. 15.000,DM).

Das Innenministerium -Landesamt für Soforthilfe- ist bereit, zur Durchführung des Vorhabens ein unverzinsliches Darlehen von 40.000,DM zu gewähren. *

* <* -- ^ *. '

Vom Kreistag wird nach kurzer Beratung auf Antrag des Kreisamtmanns einstimmig

y beschlossen:

1. ) Zur teilweisen Deckung der Kosten der Unterbringung der

Krankenpflegeschule Calw im Kreiskrankenhaus Calw beim Innenministerium -Landesamt für Soforthilfe- ein unver­zinsliches, mit 2% jährlich zu tilgendes Darlehen von -40.000, (vierzigtausend) DM aufzunehmen.und den vom Darlehensgeber vorgesehenen Darlehensvertrag anzuerken­nen; . ' '' ^ - ' '' -

2. ) das Innenministerium um Erteilung der nach Art. 43 KrO. -

in Verbindung mit § 78 GO. erforderlichen Einzelgeneh- - migung zur'Aufnahme,des Darlehens im Rahmen des geneh­migten Gesamtbetrags der im ausserordentlichen Haushalts plan 1951 vorgesehenen Darlehen zu bitten.

Auszüge: - -

Kreispflege 6

§ 10

Mitteilung von Entscheidungen, die der Kreisrat an

Stelle des Kreistags getroffen hat.

, Dem Kreistag wurden folgende Entscheidungen des Kreis­

rats, die dieser gern. Art. 29 Abs. 2 KrO. wegen Eilbedürf­tigkeit an Stelle des Kreistags getroffen hat, mitgeteilt. Datum ^ Betreff

, 19.12.1951 37 Aufnahme eines Darlehens von 5.000,DM

bei der Gemeinde Höfen zur Durchführung der Bauvorhaben des Kreisverbands.