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15.1.1$52
Die Kosten der Unterbringung der Schule im Krankenhaus betragen nach der Aufstellung des Bauleiters vom 14. 11. 1951 150.074;—DM (einschl.der Kosten für den Gemeinschaftsraum im Turm mit rd. 54.000;—DM und für,die Ergänzung der Ausstattung mit rd. 15.000,—DM).
Das Innenministerium -Landesamt für Soforthilfe- ist bereit, zur Durchführung des Vorhabens ein unverzinsliches Darlehen von 40.000,—DM zu gewähren. *
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Vom Kreistag wird nach kurzer Beratung auf Antrag des Kreisamtmanns einstimmig
y beschlossen:
1. ) Zur teilweisen Deckung der Kosten der Unterbringung der
Krankenpflegeschule Calw im Kreiskrankenhaus Calw beim Innenministerium -Landesamt für Soforthilfe- ein unverzinsliches, mit 2% jährlich zu tilgendes Darlehen von -40.000,— (vierzigtausend) DM aufzunehmen.und den vom Darlehensgeber vorgesehenen Darlehensvertrag anzuerkennen; . ' '' ^ - ' '' -
2. ) das Innenministerium um Erteilung der nach Art. 43 KrO. -
in Verbindung mit § 78 GO. erforderlichen Einzelgeneh- - migung zur'Aufnahme,des Darlehens im Rahmen des genehmigten Gesamtbetrags der im ausserordentlichen Haushalts plan 1951 vorgesehenen Darlehen zu bitten.
Auszüge: - -
Kreispflege 6
§ 10
Mitteilung von Entscheidungen, die der Kreisrat an
Stelle des Kreistags getroffen hat.
, Dem Kreistag wurden folgende Entscheidungen des Kreis
rats, die dieser gern. Art. 29 Abs. 2 KrO. wegen Eilbedürftigkeit an Stelle des Kreistags getroffen hat, mitgeteilt. Datum ^ Betreff
, 19.12.1951 37 Aufnahme eines Darlehens von 5.000,—DM
bei der Gemeinde Höfen zur Durchführung der Bauvorhaben des Kreisverbands.