14

15.1.1^52 § 7 ;

Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertreters zur

Verbandsversammlung des Württ.Sparkassen- und Girover­

bands.

Nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Württ. Sparkassen- und . Giroverbands gehört der Verbandsversammlung von jedem Kreis neben dem Landrat (als Vorsitzenden!des Verwaltungsrats der Kreissparkasse) und dem Leiter der Kreissparkasse ein durch den Kreistag aus seiner Mitte gewähltes Mitglied als Abge­ordneter an. Nach § 15 der Niederschrift über die Verhand­lungen des Kreistags am 5.4.1949 war bisher das Mitglied Aymar, Birkenfeld, Abgeordneter des Kreistags und das ehe­malige Kreistagsmitglied Spahr, Altensteig, sein Stellver- * treter.

Bei der heute mit Zustimmung aller Mitglieder des Kreis­tags durch Zuruf vorgenommenen Neuwahl werden einstimmig

g e w äh 1 t :

a) als Abgeordneter des Kreistags:

das Mitglied Bürgermeister Aymar, Birkenfeldy

b) als dessen Stellvertreter:

das Mitglied Altbürgermeister Maier, Nagold. .

Die Gewählten nehmen die Wahl an. Sie sind auch Mitglied des Verwaltungsrats der Kreissparkasse (siehe oben § 5).

Auszüge:

Kreispflege 2 Kreissparkasse 2

. § 8

Wahl der Beisitzenden für das Kreis jagdamt.

(Vorg.: Verhandlungen d.Kreistags v.20.10.1949 - § 9 -

und " 4. 4.1950 - § 13

Ziff. 2 -)

Dem Kreis jagdamt gehören neben dem Vertreter der Staats­forstverwaltung als Beisitzende' je ein Vertreter der Gemein­den, der Landwirtschaft und der Jagdausübungsberechtigten an.