15.1.-1952
2.) als weiteres ordentliches Mitglied
. a) des Verwaltungsausschusses für das Kreiskrankenhaus Calw: das Mitglied des Kreisrats S e e b e r; - —-
b) des Verwaltungsausschusses für das 'Kreiskrankenhaus Nagold:
das Mitglied des Kreisrats 'M a i-e r ; ^
c) des Verwaltungsausschusses für das Kreiskrankenhaüs Neuen- das Mitglied des Kreisrats R e i 1 e;
. bürg:
3.) als stellvertretende Mitglieder:
a) für den Kreisamtmann, den Kreiskrankenhäusverwalter und den Chefarzt deren ordentliche Stellvertreter im Amt,
b) für die Mitglieder des Kreisrats ihre nach Art.30 Abs.2 Satz 1 KrO. gewählten Stellvertreter (vgl. oben § 3), also
für das Mitglied Seeber sein Stellvertreter^ P r o s s, Calw , " " " Maier " " W i d m a n n, Gültlingen,
" " " Reile " " K u 1 1, Rotensol.
Alle Gewählten nehmen die Wahl an.
II. Weiter wird auf Grund von Art. 35 Abs.2 Satz 1 u. Abs.3 KrO. der Bestimmung des § 2 Abs.2 der eingangs.genannten Satzung gemäss einstimmig
beschlossen:
Vorsitzender der Krankenhausverwaltungsäusschüsse ist der Landrat, der im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter in staatlichen Angelegenheiten vertreten wird.
Auszüge:
Kreispflege 3 Krankenhausverwaltung 2 Schriftführer -Handakten- 1