15.1.-1952

2.) als weiteres ordentliches Mitglied

. a) des Verwaltungsausschusses für das Kreiskrankenhaus Calw: das Mitglied des Kreisrats S e e b e r; --

b) des Verwaltungsausschusses für das 'Kreiskrankenhaus Nagold:

das Mitglied des Kreisrats 'M a i-e r ; ^

c) des Verwaltungsausschusses für das Kreiskrankenhaüs Neuen- das Mitglied des Kreisrats R e i 1 e;

. bürg:

3.) als stellvertretende Mitglieder:

a) für den Kreisamtmann, den Kreiskrankenhäusverwalter und den Chefarzt deren ordentliche Stellvertreter im Amt,

b) für die Mitglieder des Kreisrats ihre nach Art.30 Abs.2 Satz 1 KrO. gewählten Stellvertreter (vgl. oben § 3), also

für das Mitglied Seeber sein Stellvertreter^ P r o s s, Calw , " " " Maier " " W i d m a n n, Gültlingen,

" " " Reile " " K u 1 1, Rotensol.

Alle Gewählten nehmen die Wahl an.

II. Weiter wird auf Grund von Art. 35 Abs.2 Satz 1 u. Abs.3 KrO. der Bestimmung des § 2 Abs.2 der eingangs.genannten Satzung gemäss einstimmig

beschlossen:

Vorsitzender der Krankenhausverwaltungsäusschüsse ist der Landrat, der im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter in staatlichen An­gelegenheiten vertreten wird.

Auszüge:

Kreispflege 3 Krankenhausverwaltung 2 Schriftführer -Handakten- 1