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Sur Aufklärung über Fragen der Eiertvirtschalt
> Stuttgart, 13. Mai. Der Landesbauernschaft Württemberg wird von dem Bezirks- beaustragten für den Eiermarkt, Wirtschasts- bezirk Württemberg, mitgeteilt:
Die Mitteilungen über die Neuregelung der Eierwirtschaft wurden vielfach so auf- gefaßt, als ob ab 1. Juni 1934 der Verkehr mit Eiern wieder vollkommen srcigegeben sei. Die gesetzliche Aenderung der Eiermarkt, regelung sieht eine Aenderung in der Eiererfassung in der Weise vor. daß gewisse, als besonders zuvor' üjg bekannte Auskaushand- ler wieder zu ien werden können. Es kann keine Neor oavon sein, daß die Kenn- zeichnungspflicht für Eier entfällt. Samt- liche Eier oürfen vielmehr nach wie vor, gleichgültig ob sie durch die Lrtssammelstel- leu oder durch den Handel erfaßt werden, nicht in den Verkehr gebracht werden, ohne eine Kennzeichnungsstclle durchlaufen zu haben.
Im Gesetz heißt cS ausdrücklich, daß üer Aufkaufhandel die von ihm erfaßten Eier durch die für die zuständige Kennzeichnungs- stelle standardisieren lassen muß. Es empfiehlt sich daher durchaus nicht, in Erwartung von Acnoerungen, die in dem durch teilweise falsche Wiedergabe gesetzlicher Bestimmungen mitgetcilten Umfange nicht em- treten werden. Eier zurttckzuhalten bzw. die Bedarfsdeckung beim Einkauf hinauszn- schicben. Die für die Organisation des Eiermarktes verantwortlichen Stellen lehnen jede Haftung für etwa durch Ueberalterung der zurückgehaltenen Eier eintrctenden Schäden hiermit ausdrücklich ab.
MhlmjMstMlse für Bälksreirn Wgrsrtzt
Stuttgart, 13. Mai. Die Landesbauernschaft Württemberg. Hauptabteilung 4. gibt bekannt: Auf Grund der Notierungen üer Mehlpreise nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen am Stuttgarter Getreidegroßmarkt ordnen wir hiermit mit sofortiger Wirkung folgende Mehl- Mindestverkaufspreise an die Bäckereien an: Weizenmehl Svestal 0. Tvve 563 lZn-
landsmehl 32.40, Aufschlag für Weizenmehl mit 15 Prozent Auslandsweizen —.75, Aufschlag für Weizenmehl mit 30 Prozent Aus- landsweizen 1.50, bei Weizenmehl beträgt der Zuschlag für Auszugsmehl. Type 405. 3 NM. Der Abschlag für Weizenbrotmehl, Type 1600, betrügt 7 NM. Roggenmehl, Type 815, entsprechend 70 Prozent Ausmaß- lung 27.65, Type 700, entsprechend 65 Prozent Ausmahlung kostet —.50 NM. mehr, Type 610, entsprechend 60 Prozent Ausmahlung kostet 1 NM. mehr. In Städten mit eingemeindeten Vororten mit mehr als 20Ö00 Einwohnern ist der Preis jeweils 40 Pfennig weniger als in den Landorten. Sämtliche Preise verstehen sich für 100 Kilogramm frei vor üas Bäckerhaus jeden Orts für das Festpreisgebiet Württemberg-Hohen- zollern.
Zwei EA. Männer bei einem Mslorra-ungM getötet
Dettingen, OA. Nottenburg. 14. Mai. Am Samstag abend traf hier die Unglücksbotschaft ein. daß der von hier gebürtige und zurzeit als SA.-Sportlehrer auf dem Heuberg tätige Damian Schaupp aus Unterrombach, OA. Aalen, in der Nähe von Onstmettingen tödlich verunglückte. Genaue Einzelheiten über den Vorgang fehlen noch, jedoch soll Schaupp mit dem SA.-Mann Gustav Jakob aus Deggingen bei Geislingen, den dieser in die Heimat seiner Frau, nach Unterrombach, verbringen wollte, als Soziusfahrer mitgefahren sein. In der Nähe von Onstmettingen fuhr der Motorradfahrer auf bis jetzt noch ungeklärte Weise aneinenBaum. wobei das gräßliche Unglück geschah. Der Motorradfahrer verbrannte, da bei dem Aufprall der Motor tank explodierte. Schaupp dagegen wurde in großem Vogen auf die Straße geschleudert lind brach das Genick. Beide waren sofort tot.
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Polizeiliche Ausweise
für kinderreiche Familien zur Erlangung von Fahrpreisermäßigung
Die Deutsche Neichsbahngesellschaft führt ab 1. Mai 1934 eine besondere Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ein. Um in den Genuß dieser Fahrpreisermäßigung zu kommen. ist bis zur Einführung eines Reichsausweises für kinderreiche Familien die Vorlegung einer polizeilichen Bescheinigung über die zum Hausstand oes Antragstellers gehörenden Personen notwendig. Vordrucke für diese Bescheinigung werden von der Deutschen Reichsbahn an ihren Schaltern vorrätig gehalten.
Da die kinderreichen Familien für die Zukunft des Volkes von besonderer Bedeutung sind und in jeder Hinsicht Förderung ver- dienen, hat das Württ. Innenministerium die Polizeibehörden angewiesen, die Bescheinigungen gebührenfrei auszustellen.
Handarbeiten zur Förderung des Hilss- wcrks „Mutter und Kind". Der Herr Kultminister hat bestimmt, daß zur Förderung des Hilsswerks „Mutter und Kind" im lehrplanmäßigen Handarbeitsunterricht etwa vom 5. Schuljahr an einfache Wäsche- u n d K l e i d u n g s st ü ck e für Kinder durch die Schülerinnen anzuferligen sind.
Eegelflugzeng-ProSeftart vom Zeppelin
Friedrichshofen, 14. Mai.
Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist heute nach 9 Uhr zu seiner ersten Probefahrt gestartet. Die Landung wird gegen 16 Uhr erfolgen. Sie führt über das Bodenseegebiet. Kurz nach dieser Fahrt wird das Luftschiff zu einer weiteren kleinen Fahrt aufsteigen. Auf dieser Fahrt wird das Segelflugzeug „Präsident" anr Luftschiff befestigt sein und dann rn einer gewissen Höhe ausgeklingt werden. Es wird geflogen von dem bekannten Forschungsflieger Wiegemeyer.
Stratosphärenballon überfällig
Bitterseld, 14. Mai.
Am Sonntag früh kurz nach 8 Uhr stieg auf dem Bitlerfelder Ballonabfüllplatz der Stratosphärenballon „Bartsch von
Sigsseld" zu einer Forschungssahrt aus. Da bis Sonntag mittag in Bitterfeld noch keine Landungsmeldung eingetrof. fen war. befürchtet man das schlimmste. Da in großer Höhe aber stärkste Läufiges ch Win digkeiten herrschen, ist es auch möglich, daß der Ballon sehr weit, vielleicht nach Polen. Rußland oder auch auf die hohe See abgetrieben worden ist. Das Auswärtige Amt ist von der Sachlage unterrichtet worden, damit den Balloninsos- sen bei einer etwaigen N o t l a n d u n g ir Auslande jede mögliche Unterstützung zuteil wird.
Der Ballon „Bartsch von Sigsfeld" ist der größte deutsche Freiballon. Er faßt 9 500 Kubikmeter. Die Führung hatte Dr. ing. S ch r e n ck-Berlin.
Meldepflicht für unedle Metalle
Berlin, 13. Mai. Bezugnehmend auf die Anordnungen der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Mai 1934, veröffentlicht im Neichsanzeiger Nr. 101 vom 2. Mai, weist der Reichsbeauftragte darauf hin, daß die im ß 2 der Anordnung 2 aufgeführte Meldepflicht bis zum 5. Mai 1934 befristet war.
Alle Meldepflichtigen, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. AuS verschiedenen Anfragen, die bei der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle eingegangen sind, geht hervor, daß in weiten Kreisen noch eine gewisse Unklarheit über die Meldepflicht besteht. Es wird deshalb nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich jedermann zu melden hat, der Metallbestände in irgendeiner Form besitzt, seien es fertige Metalle, Altmetalle, Bruch, Abfälle oder dergl. Zu melden haben also auch u. a. Metallhandelsbetriebe» Altmetallhändler, Metallwarenfabriken, Maschinenfabriken usw.
Schweinemärkte. Kirchheim u. T.: Milchschweine 18—25 Mt. — Oehringen: 1 Paar Milchschweine 38—45 RM. — Tuttlingen: Milchschweine 14—20 NM. d. Stück.
Frnchtmärkte. Ellwangen: Weizen 10, Roggen 8.80, Hafer 7.60—8.20 RM. — Reutlingen: Weizen 9.80—10.50, Dinkel 7.30 bis 7.50, Gerste 8—9, Haber 7.80—8.50 RM. — Saulgau: Haber 7.70—7.80, Gerste 8 bis 8.20. Weizen 9.30—9.50 RM.
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