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Sur Aufklärung über Fragen der Eiertvirtschalt

> Stuttgart, 13. Mai. Der Landesbauern­schaft Württemberg wird von dem Bezirks- beaustragten für den Eiermarkt, Wirtschasts- bezirk Württemberg, mitgeteilt:

Die Mitteilungen über die Neuregelung der Eierwirtschaft wurden vielfach so auf- gefaßt, als ob ab 1. Juni 1934 der Verkehr mit Eiern wieder vollkommen srcigegeben sei. Die gesetzliche Aenderung der Eiermarkt, regelung sieht eine Aenderung in der Eier­erfassung in der Weise vor. daß gewisse, als besonders zuvor' üjg bekannte Auskaushand- ler wieder zu ien werden können. Es kann keine Neor oavon sein, daß die Kenn- zeichnungspflicht für Eier entfällt. Samt- liche Eier oürfen vielmehr nach wie vor, gleichgültig ob sie durch die Lrtssammelstel- leu oder durch den Handel erfaßt werden, nicht in den Verkehr gebracht werden, ohne eine Kennzeichnungsstclle durchlaufen zu haben.

Im Gesetz heißt cS ausdrücklich, daß üer Aufkaufhandel die von ihm erfaßten Eier durch die für die zuständige Kennzeichnungs- stelle standardisieren lassen muß. Es emp­fiehlt sich daher durchaus nicht, in Erwar­tung von Acnoerungen, die in dem durch teilweise falsche Wiedergabe gesetzlicher Be­stimmungen mitgetcilten Umfange nicht em- treten werden. Eier zurttckzuhalten bzw. die Bedarfsdeckung beim Einkauf hinauszn- schicben. Die für die Organisation des Eiermarktes verantwortlichen Stellen lehnen jede Haftung für etwa durch Ueberalterung der zurückgehaltenen Eier eintrctenden Schä­den hiermit ausdrücklich ab.

MhlmjMstMlse für Bälksreirn Wgrsrtzt

Stuttgart, 13. Mai. Die Landesbauern­schaft Württemberg. Hauptabteilung 4. gibt bekannt: Auf Grund der Notierungen üer Mehlpreise nach den neuen gesetzlichen Be­stimmungen und Anordnungen am Stutt­garter Getreidegroßmarkt ordnen wir hier­mit mit sofortiger Wirkung folgende Mehl- Mindestverkaufspreise an die Bäckereien an: Weizenmehl Svestal 0. Tvve 563 lZn-

landsmehl 32.40, Aufschlag für Weizenmehl mit 15 Prozent Auslandsweizen.75, Auf­schlag für Weizenmehl mit 30 Prozent Aus- landsweizen 1.50, bei Weizenmehl beträgt der Zuschlag für Auszugsmehl. Type 405. 3 NM. Der Abschlag für Weizenbrotmehl, Type 1600, betrügt 7 NM. Roggenmehl, Type 815, entsprechend 70 Prozent Ausmaß- lung 27.65, Type 700, entsprechend 65 Pro­zent Ausmahlung kostet.50 NM. mehr, Type 610, entsprechend 60 Prozent Ausmah­lung kostet 1 NM. mehr. In Städten mit eingemeindeten Vororten mit mehr als 20Ö00 Einwohnern ist der Preis jeweils 40 Pfennig weniger als in den Landorten. Sämtliche Preise verstehen sich für 100 Kilo­gramm frei vor üas Bäckerhaus jeden Orts für das Festpreisgebiet Württemberg-Hohen- zollern.

Zwei EA. Männer bei einem Mslorra-ungM getötet

Dettingen, OA. Nottenburg. 14. Mai. Am Samstag abend traf hier die Unglücksbot­schaft ein. daß der von hier gebürtige und zurzeit als SA.-Sportlehrer auf dem Heu­berg tätige Damian Schaupp aus Unter­rombach, OA. Aalen, in der Nähe von Onstmettingen tödlich verunglückte. Genaue Einzelheiten über den Vorgang fehlen noch, jedoch soll Schaupp mit dem SA.-Mann Gustav Jakob aus Deggingen bei Geislingen, den dieser in die Heimat seiner Frau, nach Unterrombach, verbringen wollte, als Soziusfahrer mitgefahren sein. In der Nähe von Onstmettingen fuhr der Motorradfahrer auf bis jetzt noch ungeklärte Weise aneinenBaum. wobei das gräß­liche Unglück geschah. Der Motorradfahrer verbrannte, da bei dem Aufprall der Motor tank explodierte. Schaupp dagegen wurde in großem Vogen auf die Straße geschleudert lind brach das Genick. Beide waren sofort tot.

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Polizeiliche Ausweise

für kinderreiche Familien zur Erlangung von Fahrpreisermäßigung

Die Deutsche Neichsbahngesellschaft führt ab 1. Mai 1934 eine besondere Fahr­preisermäßigung für kinder­reiche Familien ein. Um in den Ge­nuß dieser Fahrpreisermäßigung zu kom­men. ist bis zur Einführung eines Reichs­ausweises für kinderreiche Familien die Vorlegung einer polizeilichen Be­scheinigung über die zum Hausstand oes Antragstellers gehörenden Personen notwendig. Vordrucke für diese Bescheini­gung werden von der Deutschen Reichsbahn an ihren Schaltern vorrätig gehalten.

Da die kinderreichen Familien für die Zu­kunft des Volkes von besonderer Bedeutung sind und in jeder Hinsicht Förderung ver- dienen, hat das Württ. Innenministerium die Polizeibehörden angewiesen, die Beschei­nigungen gebührenfrei auszustellen.

Handarbeiten zur Förderung des Hilss- wcrksMutter und Kind". Der Herr Kult­minister hat bestimmt, daß zur Förderung des HilsswerksMutter und Kind" im lehr­planmäßigen Handarbeitsunterricht etwa vom 5. Schuljahr an einfache Wäsche- u n d K l e i d u n g s st ü ck e für Kinder durch die Schülerinnen anzuferligen sind.

Eegelflugzeng-ProSeftart vom Zeppelin

Friedrichshofen, 14. Mai.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist heute nach 9 Uhr zu seiner ersten Probefahrt gestartet. Die Landung wird gegen 16 Uhr er­folgen. Sie führt über das Bodenseegebiet. Kurz nach dieser Fahrt wird das Luftschiff zu einer weiteren kleinen Fahrt aufsteigen. Auf dieser Fahrt wird das SegelflugzeugPrä­sident" anr Luftschiff befestigt sein und dann rn einer gewissen Höhe ausgeklingt werden. Es wird geflogen von dem bekannten Forschungs­flieger Wiegemeyer.

Stratosphärenballon überfällig

Bitterseld, 14. Mai.

Am Sonntag früh kurz nach 8 Uhr stieg auf dem Bitlerfelder Ballonabfüllplatz der StratosphärenballonBartsch von

Sigsseld" zu einer Forschungssahrt aus. Da bis Sonntag mittag in Bitterfeld noch keine Landungsmeldung eingetrof. fen war. befürchtet man das schlimmste. Da in großer Höhe aber stärkste Läufi­ges ch Win digkeiten herrschen, ist es auch möglich, daß der Ballon sehr weit, viel­leicht nach Polen. Rußland oder auch auf die hohe See abgetrieben worden ist. Das Auswärtige Amt ist von der Sachlage unterrichtet worden, damit den Balloninsos- sen bei einer etwaigen N o t l a n d u n g ir Auslande jede mögliche Unterstüt­zung zuteil wird.

Der BallonBartsch von Sigsfeld" ist der größte deutsche Freiballon. Er faßt 9 500 Kubikmeter. Die Führung hatte Dr. ing. S ch r e n ck-Berlin.

Meldepflicht für unedle Metalle

Berlin, 13. Mai. Bezugnehmend auf die Anordnungen der Ueberwachungsstelle für un­edle Metalle vom 2. Mai 1934, veröffentlicht im Neichsanzeiger Nr. 101 vom 2. Mai, weist der Reichsbeauftragte darauf hin, daß die im ß 2 der Anordnung 2 aufgeführte Meldepflicht bis zum 5. Mai 1934 befristet war.

Alle Meldepflichtigen, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufge­fordert, dies umgehend nachzuholen. AuS verschiedenen Anfragen, die bei der Ueber­wachungsstelle für unedle Metalle eingegangen sind, geht hervor, daß in weiten Kreisen noch eine gewisse Unklarheit über die Meldepflicht besteht. Es wird deshalb nochmals ausdrück­lich darauf hingewiesen, daß sich jedermann zu melden hat, der Metallbestände in irgendeiner Form besitzt, seien es fertige Metalle, Alt­metalle, Bruch, Abfälle oder dergl. Zu melden haben also auch u. a. Metallhandelsbetriebe» Altmetallhändler, Metallwarenfabriken, Ma­schinenfabriken usw.

Schweinemärkte. Kirchheim u. T.: Milchschweine 1825 Mt. Oehringen: 1 Paar Milchschweine 3845 RM. Tutt­lingen: Milchschweine 1420 NM. d. Stück.

Frnchtmärkte. Ellwangen: Weizen 10, Roggen 8.80, Hafer 7.608.20 RM. Reut­lingen: Weizen 9.8010.50, Dinkel 7.30 bis 7.50, Gerste 89, Haber 7.808.50 RM. Saulgau: Haber 7.707.80, Gerste 8 bis 8.20. Weizen 9.309.50 RM.

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