NACHRICHTENBLATT

DER MILITÄR-REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW

AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES AUTORITES DE L'ARRONDISSEMENT DE CALW

CALW 3. November 1945 N r . 30

Der Gouverneur sprach zu den Bürgermeistern

In einer Bürgermeisterversaminlung im großen Rathaussaal in Calw sprach der Herr Gouverneur, Commandant Frenot, in umfassender Weise über die derzeit aktuellen Probleme und gab den vollzählig versammelten Ortsvorstehern hierbei wertvolle Aufschlüsse. Nachdem der Gou­verneur sich die 47 neuernannten Bürger­meister des Kreises hatte vorstellen las­sen, führte er u. a. aus:

Seit etwa vierzehn Tagen wird Würt­temberg wieder von einer deutschen Re­gierung verwaltet-, für die französische Zone ist ein Staat ..letariat in Tübingen errichtet. Die Müh.irregierung für Würt­temberg gibt diesem Staatssekretariat ihre Weisungen, das letztere vermittelt sie den Landräten und diese wiederum den Bür­germeistern; die Bürgermeister unter­stehen also einer deutschen Behörde. Ihre Ernennung erfolgt durch den Landrat n£ch Genehmigung durch den Gouver­neur. Die Militärregierung überwacht die ^Durchführung der Verordnungen, unter-

f * "itzt die deutschen Behörden in jeder eise und bestraft jede Uebertretung bzw. chtbefolgung. Der Kreisvertrauensrat, ©in nichtoffizielles Komitee, berät den Gouverneur in allen personellen Fragen. In seiner Zusammensetzung entspricht er bereits dem künftigen politischen Bild des Kreises. Die nächstwichtigste Aufgabe für <)ie Gemeinden ist jetzt die Bildung von Gemeinderatkomitees, die Öls Vorläufer der zu wählenden Gemein- (leräte anzusehen sind. Sie umfassen je hach Größe der Gemeinde 28 Mitglieder find müssen sofort ins Leben gerufen wer­den. Diese Gemeinderatkomitees sind be­reits eine politische Einrichtung; in ihnen sollen sich die politischen Parteien (zu­gelassen sind die Sozialdemokratische Partei, die Kommunistische Partei, eine demokratisch - liborale Partei und eine aus dem früheren kath. Zentrum und dem ehern, prot. Christlichen Volksdienst be­stehende Christlich-soziale Partei) wider- epiegeln. Die Kandidaten für die Gemein­deratkomitees werden von den Bürgermei­stern vorgeschlagen und nach Prüfung ihrer politischen Vergangenheit vom Landrat ernannt

In absehbarer Zeit nehmen die politi­schen Parteien ihre Tätigkeit wie­der auf. Sie werden Versammlungsfreiheit erhalten. Verboten sind lediglich jede Kri­tik der Besatzungsmächte und ihrer An­ordnungen sowie das Aufstellen von Par­teiprogrammen. statthaft hingegen eine sich in den Grenzen des Anstands haltende antinazistische Propaganda. Der Bürger­meister muß als Amtsperson neutral sein; er ist als Polizeichef für die Ordnung ver­antwortlich und darf keine Partei begün­stigen. In einem Wort an die abtretenden Bürgermeister sagte der Gouverneur, daß eich ihre Abbeiufung in_keiner Weise ge­gen ihre Person noch gegen ihre Befähi­gung richte Wir ha'en eine neue Zeit und sie sollen beweisen, daß sie sie verstehen.

Zur Ernährungslage bemerkte der Gouverneur, es habe jetzt eine Ver­besserung erzielt werden können. Wäh­rend der arbeitende Mensch früher normal 2400 Kalorien verbrauchte, erhält er heute in Deutschland 1000 Kalorien. In Land­kreisen ist die Lage aus begreiflichen Gründen eine günstigere. Zum Vergleich führte Commandant Frönot an, daß in Frankreich während der Besetzung die offizielle Kalorienmenge 1200 nie über­schritten habe und in den Städten höch­stens 800900 Kalorien .zugeteilt werden konnten. Die Militärregierung habe nun-

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Kreis Calw

Sammeleingaben verboten!

Das Gouvernement Militaire teilt mit, daß kollektive Eingaben, Ansuchen und Beschwerden verboten sind und in­folgedessen nicht bearbeitet werden.

Der L a n d r a t.

Dank an die Einwohnerschaft Calws Die 2 Tage lang vermißte Fahne ist wieder aufgefunden worden. Wir danken der Cajwer Bevölkerung für ihre tatkräf­tige und erfolgreiche Mithilfe. Die aus­gesetzten 5000 RM. und die Schwerarbei­terzulagekarten sind heute dem Finder Bowie den übrigen Mithelfern ausgehän- fligt worden.

Landrat Wagner. Bürgermeister Göhner.

mehr eine Erhöhung der Kalorienmenge auf 1500 Kalorien genehmigt; die Er­höhung beziehe sich auf die Brot- und Fleischzuteilung. Unser Kreis, so fuhr der Gouverneur fort, ist bei einer Zuteilung von 200 Gramm Brot pro Tag bis 31. März hinsichtlich der Brotversorgung gesichert. Ein Uebergehen auf die zulässige, neue Quote von 9 kg Brot im Monat (300 g pro Tag) würde das aufgestellte Versorgungs­programm umwerfen, d. h. die Versorgung über den Winter angesichts der bestehen­den Transportschwierigkeiten in Frage stellen. Wir werden aus diesem Grunde vorschlagen, die Brotration momentan nicht zu erhöhen, dafür aber eine kleine Mehlzuteilung (1 kg pro Versorgungsab­schnitt) einzuräumen. Die Fleischration wird auf 100 g in der Woche erhöht, d. h. verdoppelt. Unser Kreis muß dafür einen weiteren Eingriff in seine Viehbestände in Kauf nehmen; im November sind 250 Tiere zu Schlachtzwecken abzuliefern. Der Gouverneur forderte in diesem Zu­sammenhang, daß der Viehaufzucht alle Aufmerksamkeit geschenkt wird und sagte allen hierzu dienenden Maßnahmen seine volle Unterstützung zu. Die Fett­ration bleibt unverändert.

Den Bemühungen des Herrn Gouver­neurs ist es gelungen, in Verhandlungen mit der amerikanischen Besatzungsmacht eine Zuschußleistung für die 12 000 in un­serem Kreis lebenden, in Städten der ame­rikanischen Zone beheimateten Evakuier­ten zu erwirken. Die erste, Fleisch, Fett und Mehl umfassende Lieferung wird in Calw zentralisiert und im Dezember als bescheidene Weihnachtszuteilung ausge- geben. Dem Herrn Gouverneur ist ferner zu verdanken, daß durch eine Zuckerlie­ferung aus der amerikanischen Zone Kin­der bis zu 6 Jahren mit einer Zuckerzutei­lung bedacht werden können, im Zusam­menhang mit der Evakuiertenfrage w.ies Commandant Frenot darauf hin. daß der­zeit 9 Millionen Deutsche aus dem Osten als Evakuierte auf der Rückwanderung sind. Nordwürttemberg und Nordbaden müssen von diesen Obdachlosen über 500 000 aufnehmen.

ln der Versorgung der Besat­zungstruppe, so fuhr der Herr Gou­verneur fort, ist eine Erleichterung ein­getreten, nachdem die letztere von 8000 auf 5600 Mann verringert worden ist. Ihre zusätzliche Verpflegung erfolgt bekannt­lich durch vom Gouvernement Militaire ausgestellte Einkaufsscheine. Es ist Sache der Bürgermeister darüber zu wachen, daß die einschlägigen Bestimmungen über­all korrekt eingehalten werden; tun sie

dies nicht, machen sie sich strafbar. Re­quisitionen und Käufe ohne Bons daehat der Militärregierung sind und bleiben strengstens verboten. Die Deportier­te n f r a g e ist mit dem Abtransport der Russen fast erledigt. Die Polen sind diszi­plinierter geworden. Der Gouverneur for­derte den nötigen Takt in der Behandlung der Deportierten, die keineswegs freiwillig nach Deutschland kamen sowie sofortige Meldung etwa auftretender Schwierigkei­ten. Zur Futtermittelfrage führte der Gouverneur aus, daß die Anforderun­gen an den Kreis bezüglich der Aufbrin-, gung von Hafer, Preßstreu und Stroh ver­hältnismäßig groß seien. Er wolle sich für Erleichterungen einsetzen. Die Besat­zungsanforderungen innerhalb des Krei­ses selbst seien gering. Die Versorgung der Land- und Forstwirtschaft mit Pfer­den ist nach wie vor schwierig.

Zur Lage des Transportwesens führte der Gouverneur aus: Die Fahrbe­reitschaft wird neu organisiert. Möbel­transporte mit Lastwagen sind vorerst selbst auf Leerfahrten verboten. Die Le­bensmittelversorgung geht in diesen Wo­chen vor und duldet keinerlei Störungen im Transportwesen. Den Anweisungen der Fahrbereitschaft muß unbedingt Folge geleistet werden, andernfalls wird das Gouvernement Militaire mit scharfen Strafen durchgreifen. Die Kohlen Ver­sorgung ist, da der Bahnverkehr immer noch unterbrochen ist, unzulänglich. Wir müssen uns in diesem Winter mit Holz helfen. Kritisch ist die Lage in der Elek- t r i z i t ä t s Versorgung; der Stromver­brauch muß auch' in unserem Kreis um ein Drittel herabgesetzt werden.

Die Lage der deutschen Kriegsge­fangenen streifend, fuhr der Gouver­neur fort, habe bedeutende Verbesserun­gen erfahren. England, Frankreich, Ame­rika und Deutschland haben die Genfer Konvention unterzeichnet. Ihre Bestim­mungen einzuhalten, war bei den Millio­nenziffern der Gefangenen seither prak­tisch nicht möglich. Sie kommen nunmehr zur Anwendung; entlassen werden zu­nächst Landwirte, fiisenbahnbeamte und Staatsbeamte. Das Einsetzen, von Arbeits­kommandos deutscher Kriegsgefangener ist nicht Sache des Gouvernement Mili­taire, sondern der Ortskommandanten und Zivilbehörden.

Hinsichtlich der Besatzungsko­sten treten ab-1. November insofern Er­leichterungen ein. als die Entlohnung des Zivilpersonals (Bedienung) rückwirkend ab 1. Oktober zu Lasten der Truppe geht. Bei Beschlagnahme von Hotels bezahlt der Besitzer das Personal, da hier die Be­dienungsleistungen eingeschlossen * sind.

Ablieferung von Brotgetreide und Brotgerste

Drusch- und Ablieferungsprämie

Die Mehlversorgung des Kreises" Calw verlangt sofortigen Drusch und Ab­lieferung von, Brotgetreide und Brot­gerste an die Mühlen oder Getreidevertei­ler (Wüwa-Lagerhäuser). Mit wesent­lichen Zuschüssen aus Gebieten außer­halb des «Kreises kann im Augenblick nicht gerechnet werden. Die Versorgung ist daher zunächst fast ausschließlich mit kreiseigenem Getreide zu bewerkstel­ligen.

Zur Sicherstellung der notwendigen Ge­treidemengen muß daher Zwangsdrusch angeordnet werden. Gemäß Erlaß des Landesernährungsamtes Württemberg - Hohenzollern und mit Zustimmung der französischen Militärregierung ordne ich daher an:

Bis zum 15. November 1945 müs­sen vom Umlagesoll der Gemeinden min­destens

30 Prozent an Brotgetreide und 30 Prozent an Brotgerste gedroschen sein und unter allen Umstän­den abgeliefert sein. ~

Als Drusch- und Ablieferungsprämie erhält jede Gemeinde für je 10 dz bis /um 15. 11. 1945 abgeliefertes Brotgetreide einschl. Brotgerste einen Bezugsberech- 'tigungssehein über 1 dz Kalkstickstoff und für jede weitere Tonne, abgeliefert in der Zeit vom 16. bis 30. November 19 4 5, einen Bezugsberechtigungsschein über 0,5 dz Kalkstickstoff.

Die Mühlen und die Getreideverteiler (-Wa-Lagerhäuser) haben die aufge­nommenen Mengen unter gleichzeitiger Vorlage der Ablieferungsbescheinigungen bis zum 17. Nov. 19 4 5 bzw. 2. Dez.

1945 dem Kreisernährungsamt zu mel­den. Tauschgetreide (Weizen gegen Rog­gen) zu Mahlzwecken kann nur derjenigen Gemeinde angerechnet werden, die den Weizen abgeiiefert hat.

Die Bürgermeister werden ersucht, für ihre Gemeinde so-fort Zwangs­drusch anzuordnen und die sofor­tige Ablieferung des Brotgetreides sorgfältigst zu überwachen.

Calw, 29. Oktober 1945.

Der Landrat

Kreisernährungsamt Die Genehmigung von Frachtbriefen Möbeltransporte mit Lastwagen verboten

Das Gouvernement Militaire hat wegen der schwierigen Transportlage die In­anspruchnahme von Lastwagen aller Art für den Abtransport von Möbeln grundsätzlich verboten und teilt mit. daß alle direkten Ansuchen an das Gou­vernement Militaire völlig zwecklos sind. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Weg­nahme des Beförderungsgutes. Fahrer wer­den streng bestraft, dem Fahrzeughalter wird das Fahrzeug genommen und die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen.

Es häufen sich in letzter Zeit Gesuche um Abstempelung von Frachtbrie­fen. Das Gouvernement Militaire sieht sich wegen des starken Verlangens nach Eisenbahnwaggons genötigt, die Geneh­migung von Frachtbriefen zu rationieren. Außerdem wird das Gouvernement Mili­taire nur Frachtbriefe für solche Orte ge­nehmigen, welche eine Bahnstation liaRen.

Sämtliche Gesuche und Frachtbriefe sind über mich einzureielien.

Der Lamlrat.

Von dem Recht der Truppe, Wohnungen zu beschlagnahmen, wird weiterhin Ge­brauch gemacht werden, da mit dem Zu­zug von Familien französischer Offiziere und.Unteroffiziere zu rechnen ist. Die Be­völkerung muß Verständnis haben und zusammenrücken. Da Offiziere und Unter­offiziere den Mietpreis für 'ihre Wohnun­gen künftig selbst bezahlen, werden sich die Anforderungen in Grenzen halten. Diesbezügliche Anordnungen werden fol­gen. Im Anschluß an seine Ausführungen beantwortete der Herr Gouverneur einige Anlagen von Bürgermeistern.

Landrat Wagner gab seiner Freude über die das Wohlwollen für den Kreis be­kundende Ansprache des Herrn Gouver­neurs Ausdruck. Der Kreis dürfe sich glücklich schätzen, in Commandant Frdnot einen Gouverneur von Format zu besitzen, der sich wie ein Vater um den Kreis an­nehme und zu dessen Wohl weder Arbeit noch Mühe scheue. Der Landrat sprach so­dann zu den Bürgermeistern, die ihr Amt neu übernehmen, über ihre Pflichten und Rechte, und gab in Ergänzung der Aus­führungen des Gouverneurs einen kurzen Ueberblick über die wichtigsten Fragen des Kreises. Von besonderer Bedeutung war die Mitteilung, daß das Land Würt­temberg sich zur Ueber.nahme von 75 Pro­zent der Besatzungskosten bereitgefunden hat. Anschließend hielten 3 Sachbearbei­ter des Landrats kurze Referate. Rechts­anwalt Rheinwald sprach über das So­ziale Hilfswerk und die Ablieferung na­tionalsozialistischer Literatur, Kreisamt­mann Rebmann zur Ernährungslage und über Beamtenfragen und Regierungs­oberinspektor Walter über die Aufgabe des Bürgermeisters als Standesbeamter und über Steuerfragen.

Internierungslager

Das Gouvernement Militaire teilt mit;

Die Militärregierung hat für die aus po­litischen Gründen verhafteten Personen männlichen Geschlechts , ein Internie­rungslager bei Althengstqtt geschaf­fen. Dieses Lager entspricht allen hygie­nischen Anforderungen. Die Internierten werden einer strengen Lagerordnung un­terworfen, aber menschlich und anständig behandelt. Die Internierungsdauer jedes Einzelnen wird durch eine Kommission geregelt, welcher der Herr Militärgouver-. neur vorsteht. In schwereren Fällen ent­scheidet das Gouvernement Mjjitaire Re­gional in Tübingen. Jeder Fall wird nach einer gewissen Zeit überprüft und all­monatlich werden Entlassungen erfolgen. Jedes Gesuch um Entlassung ist zwecklos und wird nicht bearbeitet. Interventionen sind unstatthaft, Anwälte unzulässig, da es sich nicht um Justizfälle handelt.

Jeder Internierte hat das Recht, einmal im Monat auf H Stunde seine Familien­angehörigen zu sehen, begrenzt auf Frau, Kinder, Eltern, Geschwister, nie mehr als 2 Personen für einen Besuch. Die Gesuche sind von den Angehörigen an den Cornmis- saire de la Surete, Lieutenant Gaffrey, Gouvernement Militaire Calw, zu richten, der eine schriftliche Bewilligung aus­stellt. Besuchszeit 1315 Uhr. Die Be­suchstage sind Samstag, Sonntag, Mitt­woch und Donnerstag, begrenzt auf zehn Internierte pio Besuchstag.

Jeder Internierte hat das Recht, einen Brief im Monat zu schreiben und einen zu erhalten. Jeder Internierte hat das Recht auf 2 Paketp im Monat. Verboten sind: Al­kohol in jeder Form, Tabak, Bücher, Zei­tungen, schriftliche Mitteilungen jeder Art, Medikamente, Konserven jeder Art. Die zwei Pakete und der Brief sind beim Wachkommando des Lagers abzugeben, wo Kontrolle und Zensur erfolgt.

Jeder Internierte hat das Recht, bei Rückgabe der Verpackung seiner Pakete seine Wäsche zum Waschen mitzugeben und bei Erhalt seiner Pakete die gewa­schene Wäsche zu erhalten.

Jede Ueberschreitung der Vorschriften für Besuche, Post und Pakete wird mit Entzug dieser Vergünstigungen bestraft, vorbehaltlich einer Disziplinarstrafe.

Die Annäherung an das Lager ohne Be­willigung der Militärregierung, mit Aus­nahme der bewilligten Besuche und Pa- ketauflieferungen, ist strengstens verbo­ten. Die Wachposten eröffnen auf je- don, der sich dem Lager auf mehr als 500 m nähert, das Feuer. Personen, welche man ohne Bewilligung innerhalb der 500- Meter-Zone antrifft, werden verhaftet und bestraft. Der I-amlrat.