NACHRICHTENBLATT

DER MILITÄR-REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW

AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES ALTIORITES DE LARRONDISSEMENT DE CALW

CALW

12 . Oktober 1945

Nr. 24

Mit dem Volk und für das Volk

Wfirtt. Landesregierung stellte sich in

einer Kundgebung der Oeffentlichkeit vor

brennenden Wohnungsnot. Wenn dies uns allen zu langsam und zu schleppend gehe, so deshalb, weil das von uns übernom­mene Chaos allzu groß sei. Ueberall im Lande werde von fleißigen Händen ge­hämmert und repariert, und es wird ge­schaut eit, um Schutt und Trümmer weg­zuräumen. um Fundamente freizulegen, um neues Leben aus den Ruinen erstehen zu lassen.

Im Anschluß daran ergriff das W T ort Ministerpräsident Dr. Maier Die württembergische Landesregierung, sagte der Ministerpräsident, werde be­strebt sein, auf alle Schwingungen der öffentlichen .Meinung zu achten, in das Volk hineinzuhören, das Ohr am Boden zu haben, um aus all diesen hundertfältigen Wahrnehmungen die praktischen Konse­quenzen für ihre Arbeit zu ziehen. Die Zu­sammensetzung der Regierung sei eine durchaus planvolle. Sie solle und wolle eine Regierung aller Werktätigen sein. Wir hoffen, erklärte er, unseren Plan in die Tat umsetzen zu können, daß jeglicher Stand und jegliche politische Schattierung, die ihre Mitwirkung in der Vergangenheit nicht verscherzt und verwirkt hat, in den Ministerien und in den Staatsämtern zum Zuge gelangen und vertreten sein soll.

Ausführlich beschäftigte sich der Mini­sterpräsident mit der sozialen Frage. Ne­ben den Industriearbeitern sei zusätzlich ein neii'es, Sorgen schwerster Art aus­lösendes Objekt der Sozialpolitik getreten, das seien die durch den Bombenkrieg von Norden und Westen des Reiches in unser Land hereingeslrömlen Menschen, die so­genannten Evakuierten, deren Zahl heute

Freier Verkehr im französisch besetzten Gebiet des Landes Württemberg

In Stuttgart trat im Großen Haus der Staatstheater die Landesregiarung Nord-Württemberg und Nord-Baden mit einer würdigen Kundgebung zum ersten­mal sichtbar vor die Bevölkerung. Die Kundgebung sollte durch unmittelbare Fühlungnahme den Wechselbeziehungen zwischen Regierung und Bevölkerung Ausdruck verleihen, die für die Behand­lung der politischen Probleme der Gegen­wart' ebenso wie für die Lösung der bren­nenden Tagesfragen notwendig sind. Die Landesregierung, mit Ministerpräsident Dr. Reinhold Maie r an der Spitze, Jusliz- minister Dr. Beyerle, Innenminister Fritz Llrich, Wirtschnftsminister An­dre, Kultusminister Dr. H e u ß und Post­minister Steinmayer, war vollzählig anwesend. Unter den Teilnehmern an der Kundgebung sah man neben Vertretern der Militärregierung zahlreiche" Mitarbei­ter der Landesverwaltung, Vertreter der württembergischen Städte und Kreise, der städtischen Behörden Stuttgarts, ferner Vertreter der Gewerkschaften und Wirt­schaft, der Kunst und Wissenschaft.

Als erster Vertreter der Staatsregierung ergriff das Wort

Justizminister Dr. Beyerle

Justizminister Dr. Beyerle nahm in sei­ner Ansprache Bezug auf die Proklamation des Generals Eisenliower über die Bil­dung von drei Staaten in der amerikani­schen Besatzungszone und hob hervor, daß unser Land aus der engen Stellung eines bloßen Verwaltungsbezirks der Besat­zungsmacht hinausgeschritten sei in den weiteren und freieren Raum eines selbst­verantwortlichen Staatsgebildes, dem ge­setzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt zugesprochen ist.

In bewegten und herzlichen Worten ge­dachte Justizminister Dr. Beyerle dann eines Mannes, der sein ganzes Leben für den Dienst am Volke habe opfern müssen, des letzten Staatspräsidenten im Volks­staat Württemberg, Dr. Eugen Bolz, der als Opfer des Kampfes um die Wiederher­stellung eines Rechtsstaates am 23. Ja­nuar 1945 hingerichtet worden ist. ln ehr­fürchtiger Dankbarkeit so erklärte Ju­stizminister Dr. Beyerle neigen wir uns vor ihm und wollen die großen Gedanken von Recht und Freiheit, von sozialer Ge­rechtigkeit und treuem Opferwillen für die Gesamtheit, von denen er beseelt war, gsu den Leitsternen machen für den Weg, den wir durch das Dunkel der Gegenwart Zu gehen haben.

Justizminister Dr. Beyerle kennzeich­nte ferner die Schwierigkeiten, vor de- pen wir stehen. Er erhob die Forderung, die Urrechte des menschlichen Daseins, das Recht auf Leben, Freiheit, Ehre aus der Verdunkelung zu neuer Erkenntnis und Achtung zu führen.

Innenminister Fritz Ulrich

Der Innenminister betonte in seiner oft von lebhaftem Beifall unterbrochenen, an Verstand und Herz in gleicher Weise ap­pellierenden Rede, daß der Geist, den die gemeinsame Kundgebung der neuen würt- fembergischen Regierung atme, ermun­ternd sei. Es sei der Geist der Kamerad­schaft und der Solidarität, der uneigennüt­zigen Hingabe im Dienste unserer enge­ren Heimat Württemberg. Die Berufung des neuen Ministeriums durch die ameri­kanische Militärregierung bedeute einen begrüßenswerten Fortschritt in der Rich­tung eines freien demokratischen Volks­staates. Wir nähren auch in uns die Hoff­nung und den Wunsch, daß in nicht allzu ferner Zeit die jetzt zerrissenen deutschen Stämme und Länder wieder zu einem ge­schlossenen und friedlichen. Reich zusam­mengeschlossen werden. Zu einem Reich, das mit anderen Kulturnationen in fried­lichem Wettbewerb für Glück und Wohl­stand der Menschheit arbeitet und kämpft. Unter Hinweis auf die im Januar nächsten Jahres nach dem Willen der Alliierten Mi­litärregierung stattfindenden Walilen der Gemeinderäte, denen später Kreis- und Landtagswahlen folgen sollen, wies Mini- ster Ulrich darauf hin, daß sein Ministe­rium damit beschäftigt sei, eine neue Ge­meinde-, Bezirks- und Wahlordnung aus­zuarbeiten. Im Ministerium werde von be­währten Fachleuten auch tatkräftig an den Plänen für den Wiederaufbau unserer zerstörten Städte und Dörfer gearbeitet, j Insbesondere an der Milderung der so |

Im Auftrag der Militärregierung gebe ich bekannt:

Mit sofortiger Wirkung können Reisen innerhalb des französisch besetzten Gebie­tes Württemberg ohneLaissez-passer ausgeführt werden. Bezüglich der übrigen Gebiete verbleibt es bei der seitherigen Regelung.

Der Landrat.

Versorgung der Kriegsbeschädigten

Alle aus der Gefangenschaft" oder deut­schen Lazaretten heimkehrenden entlasse­nen Soldaten, die einen Körperschaden er­litten haben, der mit Wahrscheinlichkeit auf den Wehrdienst zurückzuführen ist, müssen unverzüglich beim Bürgermeister­amt einen Versorgungsantrag stellen.

Entlassene, die noch Heilbehandlung be­nötigen, beantragen bei der nächstzustän­digen Allgem. Ortskrankenkasse einen Wehrmacht-Heilfürsorgeschein und wenn sie vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben sind, Versorgungskrankengeld, das nach Bewilligung durch das Versorgungsamt von der Allgemeinen Ortskrankenkasse ausbezahlt wird.

Entlassene, die orthopädische Schuhe und Hilfsmittel benötigen, wenden sich an die Orthopädische Versorgungsstelle Stutt­gart, Rosenbergstraße 122. Sprechtage die­ser Stelle werden im amtlichen Nachrich­tenblatt der Militärregierung bekannt­gegeben.

Entsprechendes gilt auch für Personen, die anläßlich der Besetzung oder durch Fliegerangriffe einen erheblichen Körper­schaden erlitten haben.

Der Landrat

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.

Abschlagszahlungen auf die Versorgungsbezüge

Alle Schwer beschädigte und Kriegs­hinterbliebene mit Ausnahme von Krie­gereltern. die noch keine Erklärung über ihre derzeitigen wirtschaftlichen Verhält­nisse abgegeben haben, melden sich unver­züglich bei den Bürgermeisterämtern. Die Bescheide der Versorgungsämter und Ren­tenkarten sind mitzubringen, desgleichen Belege über Bank- und Sparkassengut­haben. Die Erklärungen werden von den Bürgermeistern .nachgeprüft.

Dies gilt auch für Umquartierte, die voraussichtlich noch läneer wie zwei Mo-

hoeh in die Hunderttausende geht, ferner die vom Osten zu er war lenden heimatlosen Flüchtlinge und vor allem unsere eigenen Landsleute, welche durch die Zerstörung der Städte ihr Hab und Gut mit Einschluß der Wohnung verloren haben. Am Schick­sal der seit dem Jahre 1933 ans dem Lande Württemberg vertriebenen jüdischen Mit­bürger, die aller Mittel beraubt zur Aus­wanderung gezwungen wurden, während der Rest von 5000 gestorben odergestor­ben worden sei. wies Ministerpräsident Dr. Maier auf die zahllosen Verbrechen des Dritten Reiches an wehrlosen und schuldlosen Menschen hin und erklärte: Keine Hand hat sich für sie geregt und konnte -sich, nachdem wir unsere politi­schen Rechte und Freiheiten im Üebermut von uns geworfen hatten, auch nicht mehr regen. Gewiß haben ungezählte Deutsche, die nicht betroffen waren, mitgefühlt und entsetzlich gelitten. Doch das Gros der Be­völkerung blieb unberührt und ungerührt.

Zum Schluß seiner Rede führte Mini­sterpräsident Dr. Maier aus: Möge der Zeitpunkt nicht allzu fern sein, in wel­chem wir nach Prüfung und Läuterung allen Männern und Frauen, auch denen, welche gefehlt haben und in einem minde­ren Grad verantwortlich sind, brüderlich di> Hand zu gemeinsamer Arbeit für un­ser Vaterland werden reichen können.

Die Rede des Ministerpräsidenten, an verschiedenen Stellen von Zustimmung unterbrochen, wurde zum Schluß mit leb­haftem Beifall quittiert. Mit der Leonoren- Ouvertüre Nr. 3 von Beethoven fand die Kundgebung einen schönen Abschluß. Der Wunsch der Landesregierung, mit dieser Kundgebung den Kontakt mit der Bevöl­kerung zu finden, hat sich in voller Weise erfüllt und wird für die künftige Arbeit von symbolischer Bedeutung sein.

nate im Kreis Calw verbleiben. Wer sich nicht meldet, kann auch keine Abschlags­zahlungen auf seine Versorgungsbezüge erhalten.

Der Landrat

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene

Nur vormittags Publikumsverkehr auf den Aemtern des Landrats

Bei der großen Zahl der Besucher, die jeden Tag auf den Geschäftszimmern des Landratsamtes und der ihm angeschlos­senen Behörden vorspreeben, ist es un­möglich, die laufenden Arbeiten ord­nungsmäßig zu erledigen. Es sind daher ab sofort die sämtlichen Kanzleien des Landratsamtes, der Kreispflege und der Kreissparkasse nur noch vormit­tags für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Landrat. -

Obst- u. Gemüse-Erzeugerhöchstpreise

in der Zeit vom 8.28. -10. 1945

a) Kartoffelpreise siehe Nach- richtenblatt Nr. 17 vom 15. 9. 1945.

b) Kernobst siehe Nachrichtenblatt Nr. 18 vom 19. 9. 1945. Die dort veröffent­lichten Preise gelten je 100 kg.

c) Gemüsepreise: Kopfsalat, Min­

destgewicht 150 g, 7 Rpf. je Stück; nach ' o sortiert. Mindestgewicht 150 g,

16 Rpf. je X kg; unsortierte und leichtere Ware 12 Rpf. je X kg. Ackersalat, groß­blätterig, 30 Rpf., kleinblätterig 70 Rpf. je X kg. Endivie 59 Rpf. je Stück je nach Größe. Rettiche, 5 Stück im Bund, 611 Rpf. je Bund, Rettiche 310 Rpf. je Stück je nach Größe, ohne Laub, Güte­klasse A, nach Größen sortiert, 5 Rpf. je X kg, ohne Laub. Güteklasse B, unsor­tierte Ware, 3 Rpf. je X kg. Salatgurken, Glasware, 40 Rpf. je X kg. Kohlrabi, mit Laub, 312 Rpf. je Stück je nach Größe, ohne Laub 6 Rpf. je Stück, blauer Speck 1012 Rpf. je Stück je nach Größe. Gelbe Speisekohlrüben, geputzt, 2,5 Rpf. je X kg, ungeputzt 2,4 Rpf. je X kg. Son­stige Herbstspeiserüben, Steckrüben, ge­putzt 2 Rpf. je y% kg, ungeputzt 1,5 Rpf. je X kg. Karotten, 10 Stück im Bund, Pariser und viertellange Sorten, Mindest- durclim. 2 cm 10 Rpf. je Bund; ohne Laub 5 Rpf. je X kg. Rote Rüben 4 Rpf. je X kg. Sellerie mit Laub 920 Rpf. je Stück je nach Größe. Sellerieknollen mit gesundem Laub 11,5 Rpf. je y kg. Porree (Lauch) 10 Rpf. je % kg. Blumenkohl 7 bis 70 Rpf. je Stück je nach' Größe; beim

Säuberung der Wirtschaft

von den letzten Resten des Nazilums

Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 8 der Militärregierung hat General E i sen­il o wer die Verantwortung zur Säube­rung des Handels und der Industrie von den letzten Resten des Nazitiuns auf die deutsche Wirtschaft selbst übertragen.

Von jetzt ab sind alle WirtsMiaftsunter- nehmer innerhalb der amerikanischen Zone dazu verpflichtet, von sich aus dafür zu sorgen, daß kein Nazi weiter eine lei­tende oder aufsichtfiihrende Stellung in irgendeinem deutschen Geschäftsunter- nelimen inne hat. Neue Betriebe^können nur dann die Erlaubnis zur Betriebseröffnung in der amerikanischen Zone erhalten, wenn sie beglaubigen, daß sie keine Nazis, es sei denn als einfache Arbeiter, beschäf­tigen, und bereits im Betrieb befindliche Firmen müssen alle Arbeiter und Ange­stellte, die den Bestimmungen des Geset­zes entgegenstehen, entlassen. In Einzel- fällen ist die endgültige Entscheidung den örtlichen Militärregierungsämtern Vor­behalten. Die deutschen Unternehmer müs­sen selbst die Durchkämmung ihres Per­sonals vornehmen und Nazis von allen, außer untergeordneten Stellungen, entlas­sen. Die Militärregierung wird mit Hilfe von Stichproben alle Fälle, in denen Nazis in ihrer Stellung verblieben sind, in einem fortdauernden Ueberprüfungsverfahren untersuchen. Die Militärregierung wird aber grundsätzlich alle Fälle untersuchen, in denen Personen, deren Entlassung das neue Gesetz zur Pflicht macht, in ihren Stellungen verblieben sind.

Der Wortlaut eines neuen Gesetzes, das den Besitz und die Kontrolle von Ge­schäftsunternehmen in der amerikanischen Zone durch Nazis verbietet, wird zur Zeit beschleunigt ausgearbeitet. Die neue Maß­nahme, die sich in erster Linie gegen die deutschen Industriebarone richtet, gibt ihnen bis zum 1. Januar Zeit, ihre Ge­schäftsinteressen zu liquidieren.

Verkauf nach Gewicht, höchstens 3 Blatt­kränze, Deckblätter gestutzt, Güteklasse A 25 Rpf. je X kg; Güteklasse B 17 Rpf. je y kg. Buschbohnen (alle Sorten grün, Wachsbohnen, Perlbohnen usw.), ohne Fäden 31 Rpf. je y kg; mit Fäden 27 Rpf. je y kg. Stangenbohnen (alle Sor­ten grün, Wachsbohnen, Feuerbohnen usw.), ohne Fäden 35 Rpf. je y kg; mit Fäden 31 Rpf. je y kg. Tomaten, reife 18 Rpf. je X kg; grün 8 Rpf. je X kg. Wirsing 5 Rpf.; Weißkohl 2,75 Rpf.; Rot­kohl o Rpf.; Mangold 8 Rpf.; Blattspinat 12 Rpf.; Wurzelspinat 9 Rpf.; Zwiebel

9 Rpf.; Schnittpetersilie, frei von Schmutz 20 Rpf.; Kürbisse 3 Rpf., alles je X kg.

d) Wildfrüchtepreise: Holunder­beeren mit Stiel (Sammlerpreis) 10 Rpf.; ohne Stiel (Sammlerpreis) 20 Rpf.; Hage­butten, frische mit Samen (Sammlerpreis) 40 Rpf.; Schlehen, frische (Sammlerpreis)

10 Rpf.; Ebereschen, frische, r&it Dolden (Sammlerpreis) 7 Rpf.; ohne Dolden (Sammlerpreis) 15 Rpf.; Pfifferlinge (Sammlerpreis) 45 Rpf.; Steinpilze (Samm­lerpreis) 40 Rpf., alles je X kg.

Der Landrat Preisbehörde

Gewinnung von Rüben-, Kohlraben-, Kraut- und Rettidisamen

Bauern und Landwirte denkt an die - Samengewinnung und sorgt für Sa­menpflanzen in genügender Zahl, denn ohne Saat keine Ernte!

> Landwirtschaftsamt Calw

Kreisstadt Calw

Quartierbeanspruchung

In Zukunft wird in jedem Fall der gan­zen oder teilweisen Inanspruchnahme eines Wolinraums durch Truppen, Stäbe oder einzelne Soldaten das gesamte Mobi­liar, Möbel, Wäsche, Geschirr, Bettzeug usw'., das sich in dem benützten Zimmer befindet, durch die französische Besat­zungsstelle beschlagnahmt und daher dem Gewahrsam des Inhabers entzogen.

Am Tage der Besitzübergabe der Räume oder des Raumes ist ein Verzeichnis auf­zustellen, das vom Eigentümer und einem Vertreter der militärischen Dienststelle zu unterzeichnen ist. Das Verzeichnis wird dreifach ausgefertigt. Eines bleibt bei der militärischen Dienststelle, eines wird beim Bürgermeister niedergelegt, eines bleibt beim Besitzer. Diese Inven­tarerrichtung geschieht nur bei einer längeren Belegung, etwa von 1 Woche an.