c) sich mit einem Rechtsanwälte vor der Verhandlung zu beraten, sich selbst zu verteidigen oder sich bei der Verhandlung durch einen von ihm gewählten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Jedoch kann das Gericht das Auftreten von Personen vor Gericht untersagen;

d) in Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, durch einen alliierten Offizier als Offizial-Verteidiger vertreten zu werden, falls er keinen anderen Verteidiger hat;

e) zur Verhandlung Zeugen zwecks seiner Verteidigung mitzubringen oder deren

' Namen dem Gericht bekanntzugeben, falls er sie gerichtlich vorladen lassen

will, falls dies unter den gegebenen Umständen tunlich ist;

f) das Gericht um Vertagung zu ersuchen, falls dies zur Vorbereitung seiner Verteidigung notwendig ist;

g) eine Übersetzung der Verhandlung zu erhalten, falls er sonst nicht versteht, was in der Verhandlung gesagt wird;

h) im Falle der Verurteilung innerhalb der von den Verfahrensvorschriften der

Gerichte der Militärregierung festgesetzten Frist ein Gesuch einzureichen. Das Gesuch muß eine Begründung erhalten, weshalb das Urteil aufgehoben oder abgeändert werden soll. %

Artikel VI

Überprüfung

9. Jede Strafsache, deren Überprüfung beantragt worden ist, und alle anderen in den Verfahrensvorschriften der Gerichte der Militärregierung bezeichneten Rechtssachen sollen überprüft werden. Die Überprüfung wird von Offizieren vorgenommen, die liier- ür durch die oder im Aufträge der Militärregierung bestimmt worden sind.

10. Die überprüfende Behörde hat die Befugnis, jetten Schuldspruch aufzuheben, ein Urteil für bedingt zu erklären, die Bestrafung herabzusetzen, umzuwandeln, abzuändern, eine neue Verhandlung anzuordnen und alle anderen zweckdienlichen Anordnungen zu treffen. Ein freisprechendes Urteil kann nicht aufgehoben werden. Die überprüfende Behörde kann die Strafe erhöhen, falls ein unbegründetes Gesuch unr Überprüfung leichtfertigerweise eingereicht wurde. In allen änderen Fällen .soll die Strafe nicht erhöht werden.

Artikel VII

Bestätigung der Todesurteile

11. Kein Todesurteil darf vollstreckt werden, bevor es durch den Obersten Befehls­haber der Alliierten Streitkräfte oder das jeweilige Oberhaupt der Militärregierung oder einen von ihnen bestimmten Offizier schriftlich bestätigt worden ist. Die bestätigende Behörde hat für derartige Urteile alle Befugnisse, die sonst der überprüfenden Behörde zustehen.

Artikel VIII

Verfahrensbestimmungen

12. Bestimmungen der Gerichte der Militärregierung, welche das Verfahren und die Ausübung ihrer Befugnisse regeln, können im Rahmen dieser Verordnung von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte -oder dem jeweiligen Oberhaupte der Militärregierung oder in deren Aufträge erlassen, abgeändert oder ersetzt werden.

Artikel IX

Zeitpunkt des Inkrafttretens

13. Diese Verordnung tritt am Tage der ersten Verkündung in Kraft.

Im Aufträge der Militärregierung.

Ausgabe von Reidisbanknoten zu 10 und 20 RM mit dem Datum vom 22.1 ebruar 1920, zu 50 RN mit dem Datum vom 30. März 1933 und zu IGO RH mit dem Datum vom 24. Juni 1935 in vereinfachter Ausführung

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 werden die zur Zeit gültigen Reidisbanknoten zu 10, 20, 50 und 100 RM auch in einer verein­fachten Ausführung in den Verkehr gegeben.

Die neueh Reichsbanknoten entsprechen in ihrer Größe und textlichen Ausstattung sowie hinsichtlich des Faserstreifens den jetzt -in Umlauf befindlichen Reichsbanknoten. Die Kopf­wasserzeichen sind durch folgende Längs­wasserzeichen in der ungefähren Breite des linken Schaurandes ersetzt worden:

Tulpenmuster bei der Reichsbanknote zu 10 RM.

Ringmäandei bei der Reichsbanknote zu 20 RM.

Eichelblätter bei der Reichsbanknote zu 50 RM und

Bliitenkette bei der Reichsbanknote zu 100 RM.

, Der Ausfertigungs-Kontroll-Stempel und der Kennbuchstabe .wurden weggelassen.'Ebenso sind die Nummern auf der Rüdeseite der Noten weggefallen. Die Druckausführung wurde ver­einlacht.

Reichsbank.

Obst- und Gemüsepreise

Die Erzeugerhöchstpreise betragen in der Zeit vom 30. Juli bis 19. August 1945: Brombeeren (Sammlerpreis). 50 Rpf. je */* kg Weiße Klaräpfel, Gütekl. 25 Rpf. je 7s kg Klaräpfel u. gleichwertige Sorten, Güteklasse A

20 Rpf. je 7a kg

, Güteklasse B

14 Rpf. je 7a kg

Falläpfel (Güteklasse C) 4,5 Rpf. je 7a kg Bunte Julibirnen und gleichwertige Sorten, Güteklasse IA 28 Rpf. je 7a kg A 23 je 7 2 .kg B 16 je V» kg Pfirsiche, Gr. I (über 6 cm 0) 45 Rpf. je 7a kg * Gr. II 35 Rpf. je 7a kg

Pflaumen,Zwetschgen, Mirabellen u. Renekloden Preisgruppe I, 26 Rpf. je 7a kg

II, 22

111, 18

IV, 16

. V, 10

Kopfsalat, Mindestgewicht 250 g, 6 Rpf. je Stück . 400 g, 9 Rpf. je Stück

nach Größe sortiert, Mindestgewidit 150 g 10 Rpf. je 7a kg unsort. u. leichte Ware 7 Rpf je 7a kg Endivie, Gr. I (Mindestgew. 400 g), 9 Rpf. je Stück Gr. II ( 300 g), 7 Rpf. je Stüde I

Rettiche, 5 Stüde im Bund, 611 Rpf. je Bund Gr. I, Miudest-0 7 cm, 10 Rpf. je Stück Gr. 11, Mindest-0 5 cm, 7 Rpf. je Stück Gr. III, Mindest-0 4 cm, 3 Rpf. je Stüde ohne Laub, Gütekl. A ^nach Größe sor­tiert), 5 Rpf. ie 1 U kg ohne Laub, Gütekl. B (unsort. Ware) 3 Rpf. je 7a kg

Gurken (Gewädis- u. Kastenware) 20 Rpf. je

Va kg

(Freilandware) 10 Rpf. je 72 kg Essig- u. Salzgurken

36 cm Länge 23,5 Rpf. je 7a kg 6-9 cm 14,5 Rpf. je 7a kg

915 cm 12,5 Rpf. je 7a kg

1522 cm 9 Rpf. je 7a kg

Kohlrabi, Gr. 00, über 9 cm 0, 11 Rpf. je Stück Gr. 0, über 8 cm 0, 9 Rpf. je Stück

Gr. f, über 7 cm 0, 7 Rpf. je Stück

Gr. II, 57 cm 0, 5 Rpf. je Stück Gr. III, 25 cm 0, 3 Rpf. je 9tück Kohlrabi, aufgerissene Ware, 12.Rpf. je 7s kg Karotten, 10 Stück im Bund (Pariser u. viertel­lange Sorten, Mindest-0 2 cm)

10 Rpf. je Bund ohne Laub 7 Rpf. je 7a kg Rote Rüben, 5,5 je 7a kg Blumenkohl, Gr. 00, über 40 cm Auflage-0, 55 Rpf. je Stüde

Blumenkohl, Gr. 0, über 32 cm Auflage-0, 40 Rpf. je Stück

Blumenkohl, Gr. I, 26-32 cm Auflage-0, 30 Rpf. je Stüde

Blumenkohl, Gr. II, 2026 cm Auflage-0, 23 Rpf. je Stück

Blumenkohl,' Gr. III, 1520 cm Aullage-0, 18 Rpf. je Stück -

Blumenkohl, Gr. IV, 1015 cm Auflage-0, 12 Rpf. je Stüde

Blumenkohl, Gr. V, 510 cm Auflage-0, 6 Rpf. je Stück

Blumenkohl beim Verkauf nach Gewicht, höch­stens 3 Blattkränze, Deckblätter gestutjt: Güteklasse A 20 Rpf. je 7a kg Güteklasse B 15 Rpf. je 7 S kg Buschbohnen grün 19 Rpf. je 7» kg . Wachs 20 Rpf. je 7a kg Stangenbohnen grün 22 Rpf. je 1 /, kg Wadis 23 Rpf. je 7a kg (Pflüdc-)Erbsen, grün 14 Rpf. je 7, kg Tomaten 26 Rpf. je 7a kg Frühwirang 6,5 Rpf. je/s kg Frühweißkohl 5,5 Rpf.-je 1 l i kg Frührotkohl 8,5 Rpf. je 7a kg Mangold 10 Rpf. je 7 a kg Spinat 11 Rpf. je 7a kg Frühzwiebel 12 Rpf. je 7« kg Kürbisse 3 Rpf. je 7a kg Pfifferlinge (Sammlerpreis) 45 Rpf. je kg Sfeinpilze (Sammlerpreis) 40 Rpf. je Va kg

Kartoffelpreis

bis 5. August 8 RM. je 50 kg ab 6. August 6.50 RM. je 50 kg

Der Landrat

Preisbehörde

Calw, im August 1945 Todesanzeige und Danksagung Mein lieber Mann, unser guter treubesorgter Vater und

Großvater

Wilhelm Winz

Friseurmeister

wurde uns am 15. April nach einem arbeitsreichen Leben jäh entrissen.

Wir sagen Herrn Stadtpfarrer Winter für die trostreichen Worte beim Trauergottesdienst und am Grabe, sowie Allen, die uns liebevolle Teilnahme erwiesen haben, ein herzliches Vergeltsgott. «

In tiefem Leid:

Die Gattin: Viktoria Winz >

Die Söhne: Karl Winz mit Gattin Irene, geb. Hiiler mit Kindern

Hermann Winz (im Osten vermißt)

Willy Winz mit Gattin Hildegard, geb.

" Rentschler

, * ^ Somraenhardt, Ende Juli 1945

Danksagung

Herzlichen Dank allen, die unser schweres Leid anläß­lich des Todes unseres Sohnes'

Oberschüier Gottlieb Günthner Sommenhardt

tragen halfen und durch Wort und Blumen ihm Ehre und uns Trost spendeten.

Familie Martin Günthner

Schuhmachermeister, Sommenhardt.

Neuenbürg,

Buenos-Aires,

im Juli 1945

Todesanzeige und Danksagung

Nach einem arbeitsreichen Leben verschied nach schwe­rem, in großer Geduld ertragenem Leiden am 20. Juli mein lieber Lebenskamerad, unser treusorgender, lieber Vater und Großvater

Ernst Müller

Musikdirektor

Für alle unserem teuren Verstorbenen in Anhänglichkeit ejwiesene Liebe, sowie für die uns entgegengebrachte Teil­nahme sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank.

. Frau Mathilde Müller, geb. Big, * die Kinder: Erna, Walter und Liselotte.

Höfen'Enz, im Juli .1945

Todesanzeige und Danksagung

Am 17. Juli verschied nach langer Krankheit mein lieber Mann, unser guter Vater und Großvater

Christian Rentschler

WeichenwXrter i. R. im Alter von 69 Jahren.

Für innige Teilnahme und die vielen Kranz- und Blumen­spenden danken herzlich

Wilhelmine Rentschler, geb. BUikle, mit Kindern.

Rohrdorf bei Nagold, Juli 1945 Todesanzeige und Danksagung Unser innigstgeliebter, treubesorgter Vater

A. Fortenbadier

Oberlehrer j. R.

wurde am 21. Juni nach längerem Leiden in die Ewigkeit abgerufen. *

Für alle uns erwiesene Teilnahme danken wir herzlich, ln tiefer Trauer:

Theodor Fortenbadier mit Gattin Hedwig, geb. Klooz Hilde und Lydia Fortenbadier

J

r

Die glückliche Geburt ihres Sohnes

Peter Heinz

geben in dankbarer Freude bekannt

Dr. jur. Heinz Will, Rechtsanwalt Hedwig Will, geb. Beisser

Calw, 28. Juli 1945 Eduard-Conzstraße 16

r

Ihre Vermählung geben bekannt:

Ernst Sokolowski

Hedwig Sokolowski

geb. Ziegler

Bochum-Gerthe i. Westf.

Calw i. Schw. Rebstods

V.

Calw, den 29. Juli 1945

Sprechstunden

des Landratamts und der Kreis­verbandsverwaltung finden nur vormittags statt.

Zu sofortigem Eintritt gesucht werden:

Gelernte Facharbeiter Elektromaschinenbauer oder Ankerwickler

für Gleich- und Drehstromwidc- iungen.

. Elektro-Lehrlinge

für Elektro-Maschinenbau und Elektro-Installatkm.

Mädel

im Alter von 16 bis 20 Jahren im Anlernberuf als Motoren­widderin.

Vorzustellen vormittags zwi­schen 8 und 12 Uhr bei Firma Friedrich Droste, Elektro-Re- paraturwerk, Calw, Oeländerle am Rudersbergtunnel.

. Zu sofortig. Eintritt gesucht

1 Sdireiner 1 Holzdreher

f. median. Holzwarenfabrikation.

Ing. M. Meiser

Mechan. Holzwarcnfabrik Bad Liebenzell _Kirchstr. 2._

Einen tüchtigen

Baumarbeiter

(Sdieerer) auf Sohlleder sucht für sofort

Lederfabrik

Wanner & Söhne

Neuenbürg

Bäckermeister aus Pforz­heim yotaigeschädigt) sucht

Bäckerei

zu pachten oder zu kaufen.

Friedrich Rentschler MSttlingen

Anzeigen

für dasNachrichtenblatt der Militärregierung werden beim Landratamt Calw Zimmer 1 entgegen­genommen. Außerdem sind in den Gemeinden des Krei­ses die Bürgermeisterämter bereit, Anzeigenaufträge nach Calw weiterzuleiten.

Alleinstehender Herr von gutem Hause sucht eine ältere, tüchtige, christlich gesinnte

Wirtschafterin

ohne Anhang auf 1. September.

Angebote unter G. 9 an das Landratamt Calw, Abt. Bekannt­machungen, erbeten.

Totalfliegergeschädigter, verh.

Automechaniker auch in landwirtschaftlichen Arbeiten bewandert, sucht Arbeit, möglichst mit Wohn- gelegenheit. Frau würde mit* arbeiten.

Alfons Sthips, Rötenbadi bei Familie Clauß

Junges Mädchen

Anfängerin, das bei mir Nähen und Kochen lernen kann, zn baldigem Eintjritt gesucht.

Frau Berta Bernhardt Neuhengstett

Verlust-Anzeige Das Kopfstück einer weißen Metall-Bettstelle ist Anfang März auf dem Wege von Pforz­heim nach Neuenbürg oder in Neuenbürg .selbst auf unerklär­liche Weise abhanden gekom­men.

Wer kann darüber Angaben machen? Belohnung wird zuge- sichert. Meldung an die staäi. Polizei Neuenbürg erbeten.

Rucksack, '

der im Hauptbhf. Dannstadt am 9. Juni 1945, vorm. 11.30 Uhr, einem Soldaten-Ehepaar, das üb. Karlsruhe in d. Kr. Calw (Schöm­berg?) Wollte, z. Aulbewahrung an vertraut wurde, wird v. Eigen­tümer dringend benötigt Mitteilungen erbet, an Franz Zeidler, Grunbadi, Kreis Calw.

Wegen Mangel an Ersatzteilen können vorläufig

keine Füllhalter- Reparaturen

angenommen werden.

Vertrieb Nürnberg. Bleistifierzeaplss* Oscar Wein, Nagold Marktstraße 11.

Herausgeber: Le Gouvernement Militaire de Calw.

Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei, Calw.