Amtliche Bekanntmachungen.
Vebanntlnachllllg der Zentralstelle für d!e Landwirtschaft iider die Adhaltang eines Lehrgangs siir Bauerntöchter nn der Staatlichen Viehzucht, und Melkerschule Auleudors.
In der Zeit vom 26. Februar bis 24. März 1934 wird an der Staatlichen Viehzucht- und Mrlkerschule Aulenvors ein Lehrgang «iir Bauerntöchter avgehalten. Der theoretijche Unterricht umjagt Milch. Wirtschaft, Fütterungslehre. Kälbeiaufzucht. Schweinezucht, Geflügelzucht und Gesundheitspflege der Haustiere. Die praktische Unterweisung erstreckt sich aus Melken. Kälberaufzucht und Schweinehaltung.
Die Auszunehmenden muffen mindestens 18 Jahre alt, gut beleumundet und gesund sein. Sie sind verpflichtet, an sämtlichen praktischen und theoretischen Unterweisungen teilzunehmen und den Anordnungen der Schulleitung Folge zu leisten. Die Schülerinnen erhallen Wohnung und Verpflegung in der Schule.
Das Kursgelb betrügt 45 RM. einschließlich Wohnung und Verpflegung und ilt bei Beginn des Kurses zu entrichten. Im Fall» des unbegründeten Austritts wird das Kursgeld nicht zuriickerjtattet.
Anmeldungen sind bis spätestens 15. Februar ds. Is. an die Melkerschule Antendorf zu richten. Mit der Anmeldung ist eine Ausnahmrge- büyr von 10 NM. einzujenden, die aus bas Kursgeld angerrchnet wird. Die Ausnahmegeviihr wird >m Falle einer freiwilligen Nichibeteiligung nicht zuruckeriiattet.
Stuttgart, den 17. Januar 1934.
(gez.) Springer.
Oberamt Calw.
Anordnung vom 25. Januar 1934.
Auf Grund des Abstimmungsergebnisses vom 24. Januar 1934 wird mit sofortiger Wirkung eine
ZMigsilinlinq jiir ras SAreinergewerbe
im Oberamtsbczirk Calw errichtet und die seitherige freie Innung geschlossen. ,
Sämtliche Schreiner des Oberamtsbezirks gehören künftig der Zwangsinnung an.
Im Auftrag:
vr. Hailer, Gerichtsassessor.
Calw.
Die Einwohnerschaft wirb gebeten, am nächsten Dienstag den 30. Januar 1934 als dem Jahrestag der Veru,ung des Führers zum Reichskanzler
die Häuser zu beflaggen.
Calw, den 26. Januar 1934.
Bürgermeister: Ortsgruppenleiter der NSDAP.:
Gähner. Slo. Burk.
Stadtgemeinde Calw
Vürgersteuer für 1934.
Nach dem württ. Gesetz vom 10. Oktober 1933 sind die Gemeinden verpflichtet, die Bürgersteucr 1934 mindestens in gleicher Höhe wie 1933 zu erheben. Für Calw beträgt der Bürger- stcuersatz 500 v. H.
I. Bürgersteuerpslichtig sind alle im Stadtbezirk wohnenden, über 18 Jahre alten Personen. Maßgebend für die Steuer- Pflicht sind die Verhältnisse am 10. Oktober 1933.
II. Für den Bürgersteueransatz 1934 ist das Einkommen von 1932 maßgebend.
III. Soweit die Bürgersteuer 1934 durch Einbehalten eines Lohnteils erhoben wird, sind die Vorschriften auf Seite 4 der Steuerkarte 1934 zu beachten. Die Fälligkeit richtet sich nach den Lohnzahlungsterminen. Regelmäßig wird die auf S. 4 der Steuerkarte vermerkte Bürgersteuer in 12 gleichen Teilbeträgen, und zwar am 10. der Monate Januar bis Dezember 1934 fällig. Nur in den Fällen, in denen der Lohnzahlungszeitraum nicht mehr als eine Woche umfaßt, ist die Bürgersteuer in 24 gleichen Teilbeträgen, und zwar am 10. und 24. der Monate Januar bis November 1934 sowie am 10. und 28. Dezember 1934 fällig.
Die Arbeitgeber, in deren Dienst Arbeitnehmer am jeweiligen Fälligkeitstage stehen, haben die angeforderte Bürger- stcuer einzubehalten und abzuführen. Die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Bürgersteuer wird besonders überwacht werden. Der Arbeitgeber hastet für die von ihm einzubehaltenden Beträge und für deren ordnungsmäßige Abführung.
Die Anforderung der Bürgersteuer gilt mit der Aushändigung der Steuerkarte als bewirkt.
IV. Die Steuer für Veranlagte wird durch besonderen Bescheid bei den Steuerpflichtigen angefordert. Für die Bezahlung ist hier alles Nähere aus dem Bescheid selbst ersichtlich.
V. Arbeitnehmer, die an einem Fälligkeitstage in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben ihre Steuerkarte sorgfältig aufzubewahren und beim späteren Antritt eines solchen Dienstverhältnisses sofort zu übergeben.
Calw, den 26. Januar 1934.
Bürgermeisteramt: Göhner.
Stadtgemeinde Calw
Gewerbesteuerveranlagung 1933.
Die Gewerbesteuerveranlagung für das Rechnungsjahr 1933 ist abgeschlossen. Die Gewerbeertragsbescheide sind den Steuerpflichtigen zugegangen. Einsprüche gegen die Bescheide müssen hei Meidung ihres Ausschlusses in der Zeit vom 28. Januar bis 28. Februar 1934 beim Stadt. Steueramt (nicht beim Finanzamt) schriftlich oder zu Protokoll eingereicht werden.
Die Zahlungsverpflichtung wird durch die Einlegung eines Einspruches nicht aufgeschoben.
Calw, den 26. Januar 1934.
Bürgermeisteramt: Göhner.
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beehren sich, ihre Verlobung anzuzeigen
Calw
llanuar 1934
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Mittwoch, 81. Januar, abends 8 Ahr
Sprechabend im Hotel Waldhorn
Erscheinen für Mitglieder Pflicht.
Es wird darauf hingewiesen, daß es sich dabei um eine geschlossene Mitgliederversammlung handelt. Freunde der deutschen Chriuen, welche an dem Adens teilnehinen wollen, werden ausgc- iordert, vorher bei Mesner Keller ihren Beitritt zu den deutschen Christen erklären zu wollen.
Schilling
Kreisleiter der deutschen Christen.
UelsbMrllWsl Calw
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Am Freitag, den 2. Februar (Lichtmeßseiertag), nachm. 2'/, Ahr findet im Badischen Ho, hier die
Hauptversammlung
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung.
2. Geschäfts- und Kassenbericht.
3. Vortrag über:
»Der Bauer im nationalsozialistischen Staat"
von Stabsleiter Glaser.
4. Vortrag über das Erbhofgefetz von Dr. Heck.
5. Verschiedenes.
Zahlreiche» Erscheinen wird erwartet.
Kreisbauernsllhrer:
Karl Hanselmann.
Kreisbauernschaft Calw.
JarreMiMerW i» M» liiigen «in 1. Februar 1834!
Die Gemeinden meines Kreises weise ich hiemit aus die günstige Kaufgelegenheit von gutem Zuchtmaterial aus dem Berbandsgediet hin und erwarte, daß Bedarssgemeinden sich hier eindecken.
Kreisbauerusührer: Hanselmann.
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