Die Vorsorge für das kommende Geschlecht

Das Gesetz zu Verhütung erbkranken Nachwuchses

Eine Negierung der Arbeit, nicht der Repräsentation

Die Reichsregicrung lehnt Schirmherrschaften ab

Der Neichsmintster für Volksavftlärung und Propa­ganda teilt mit: Das Neichskabinett hat vor wenigen Tagen beschlossen. Schirmherrschaften und Protektorate in Zukunft grundsätzlich abzulehuen. Dieser Beschluß war angesichts der erdrückenden Füll: von Einladungen zu Wohltätigkeits- veranstaltungcn. Empfängen und Tees, zur Uebcrnahme von Protektoraten für Ausstellungen und zum Eintritt in Ehrenausschüsfc und von Bitten um Geleitworte und Bei­träge für die verschiedensten Zeitungen, Zeitschriften und Bücher unumgänglich. So begreiflich an sich der Wunsch der Volksgenossen nach Mitwirkung der Reichsrcgierung und ihrer Mitglieder an solchen Veranstaltungen und Kund­gebungen des öffentlichen Leben? ist so bedrohlich würde dieser Zustand ans die Dauer für die Arbeitskraft der Reichsregieruug und den Geschäftsgang der Behörden.

Diese Reichsregiernng ist eiue Negierung der praktischen Arbeit und der positiven Leistung, ivie keine Regierung es bisher gewesen ist. Sie kann die gewaltigen Aufgaben für di: Wiederaufrichtung von Volt, Staat und Wirtschaft nur lösen, wrnn sie sich mit aller Kraft auf diese Arbeit konzen­triert. Aus diesem Grund: bedeuten alle die geschilderte» Anliegen, so gut gemeint sic auch sind und so sehr in ihnen das Gefühl der Verbundenheit zwischen Volk und Regie­rung zum Ausdruck kommt, eine Ablenkung der Reichsrcgie- rung von der großen Aufgabe, die ihr gestellt ist.

Ich appelliere ans diesem Grunde an die Selbstdisziplin aller Bolksgenrsse» und bitte sie, irr Zukunft grundsätzlich von dem Vorbringen derartiger Wünsche an die Reichs- regieruug nud ihre Mitglieder abznseheu bis auf die Einzel- sälle, in denen es sich um Ereignisse von staatspolitischer Bedeutung handelt.

Ein Vorschlag zur Neichsresorm

Soeben ist in Berlin eine BroschüreDer Staat im nat.- soz. Weltbild" von Regierungspräsident Tr. Hellmuth Ricolai erschienen. Der Verfasser ist gegenwärtig an den neuen Umstufungsarbettcn im Reichsninenmiinsterium maß­geblich beteiligt. Seine Vorschläge über die Einteilung des Reiches in l3 Gauer verdienen deshalb besondere Beachtung.

Nicolai schlägt folgende Neugestaltung vor: Preu­ßen, b.stehend aus der Provinz Ostpreußen. Pommern, b.stehend aus der Provinz Pommern, dem nördlichen Teil d r Provinz Grenzmark Posen unk Westpreußcn sowie dem Lande Mecklenburg. Brandenburg, bestehend aus der Prov.nz Brandenburg, der Stadt B.rlui, d r Altmark (Re­gierungsbezirk Magdeburg», dem Lande Anhalt und dem braunichweigisch.n Amt Ealsörde und d.m Kreise Blanken­burg sowie dem mittleren Teil der Grenzmark Posen und Westpreußcn. Sachsen-Thüringen, bestehend aus den Ländern Sachsen und Thüringen, dem Regierungsbezirk Merseburg und Erfurt sowie dem Kreis Schmalkalden und Schleunngen. Schlesien, bestehend aus den Provinzen Nicderschlcsien und Oberschlesicn sowie dem südlichen Teil der Grenzmark Poscn-Westprcußcn. N i e d e r s a ch s c n, be­stehend aus den Provinzen Schleswig-Holstein und Hanno­ver nut Ausnahme des Regierungsbezirks Osnabrück, fer­ner dem nördlichen Teil von Oldenburg, den freien Reichs­städten Hamburg, Lübeck und Bremen, den Ländern Vraun- schivcig tauber Blankenburg und Ealsörde) und Schaum­burg-Lippe. Westfalen, bestehend aus der Provinz W.st- falen, dem Regierungsbezirk Osnabrück und Kreis Nintelen und dem Lande Lippe-Detmold. Rheinland, bestehend uns dem nördlichen Teil der Rheinprovinz.

Rheiusrauken» bestehend ans dem Saargekiet, der südlichen R.cinprcvinz, Birkenfeld, dem südliche» Hesse», drr Pfalz, Nordbaden «ud Nordwürttemberg.

Helsen, bestehend aus d.r Provinz Hessen und Nassau, ohne die Kreise Schmalkalden und Nintelen, dem Kreis Obcrh.sscn, dem Kreis W tzlar. Mainfrankcn, be­stehend aus dem bayerischen Kreis Oberfran.en, Mittclfran- kcn u.d Untcrfranken.

Schmale», bestehend auS den Ländern Württemberg «nd Raden, sowrit dieses nicht zu Rzeinfrankcn stößt, dem baye­rischen Kreis Schwaben «nd dem preußischen Hohenzollern.

Bayern, bestehend aus Oberbayern, Nicderbayern und Oberpfalz. _

Handwerber-Innungen werden nicht aufgelöst

Der Neichsstand des Deutschen Handwerks teilt u. a. mit: Durch die Auslosung der industriellen Arbe.taeberverbändc ist in den Kreisen des Handwerks eine gewisse Beunruhigung eingctrcten. ob auch Handwerksvcrbände unter die Auf- lösungsbeschlüsse fallen. Wir können hierzu Mitteilen, daß die handwerkliche» Organisationen, d h. die Innungen und Jn- nungsausschüsse, die Fachverbände, die Landessachverbände, die Neichsfachverbänöe usw. nicht von diesen Auflösungdbc- stimmungen betroffen werben. Ter Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley. hat verfügt, daß die Eingliederung aller im Handwerk. Handel und Gewerbe tätigen Betriebs­inhaber. Gesellen. Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge in die Deutsche Arbeitsfront durch die Dienststelle» der NS-Hago erfolgt. Er hat weiter bestimmt, baß die hierzu notwendigen Durchführungsbestimmungen der Amlsleiter der NS-Hago Pg. Tr. von Renteln zu erlassen hat.

Politische Kurzmeldungen

In einer Rede im Berliner Sportpalast erklärte Dr. Goebbels über das WHW: Jeder Erwerbslose und jeder Bedürftige bekomme je Monat bis zu zwei Zentnern Kohlen nnd einen Zentner Kartoffeln. Preußen erhält für rund Ltt Millionen ^ « Bedarfsdeckungsscheine, die an Wohl­fahrtsarbeiter und sonstige Hilfsbedürftige ausgcgeben wer­den. Unter dem Vorsitz von Neichsjustizkommissar Tr. Frank fand in Berlin eine Führerratssitznng der Akademie für deutsches Recht statt. Neichskommiffar Dr. Frank vcrkün-

Ueber alle deutschen Rundfunksender sprach der Mini­sterialrat Dr. Gült vom Reichsministerium des Innern über die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dabei führte er u. a. folgendes aus: Um das Gesetz zu verstehen, muß man sich immer wieder den Sinn des Gesetzes vor Angen halten, der eindeutig und klar ist.

1. Soll die Geburt von erbkranken, unglückliche« Men­schen überhaupt verhindert werde» und

2. will das Gesetz die Familien und Angehörigen vor un­endlichem Leid und jahrelangen Opfern bewahren.

Den erbkranken Personen dagegen soll wie bisher auch weiterhin die notwendige Pflege zugebilligt «erden.

Zusammenfasscnd kann gesagt werden, daß das G:sctz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Verbindung mit der Durchführungsverordnung geeignet erscheint, die Zunahme der bedauernswerten erbkranken Menschen zu verhindern. Damit werden die im Gesetz genannten Krankheiten von Generation zu Generationen seltener werden, bis sie aus dem Erbstrom des deutschen Volkes schließlich nahezu völlig auSgemerzt sein werden. Der hohe Stand der Chirurgie er­möglicht es uns, das Kampfmittel Ser Sterilisierung ohne Gefährdung der zu operierenden Personen etnzusetzen, um die kommenden Generationen von diesen Krankheiten zu be­freien, ihnen das Leid der Geisteskrankheiten und des an­geborenen Siechtums zu ersparen. Das b utsche Volk geht, wie es so oft in der Geschichte gewesen ist, unter Führung Adolf Hitlers allen anderen Völkern mit Maßnahmen vor­aus, die man einst bei allen zivilisierten Völkern als not­wendig anerkennen wirb.

Die Ausführungsverordnung zum Gesetz

Art. 1: Die Unfruchtbarmachung setzt voraus, daß die Krankheit durch einen iür das Deutsche Reich approbierten Arzt einwandfrei sestgestellt ist, mag sie auch nur vorüber­gehend aus einer verborgenen Anlage sichtbar geworden sein. Der Antrag auf Unfruchtbarmachung soll nicht gestellt wer­den, wenn der Erbkranke infolge hohen Alters oder aus anderen Gründen nicht fortpflanzungsfähig ist, oder wenn der zuständige Amtsarzt eine Gefahr für das Leben des Erbkranken als vorliegend bescheinigt oder wenn er in einer geschlossenen Anstalt dauernd verwahrt wird. Tie Anstalt muß volle Gewähr dafür bieten, daß die Fortpflanzung unterbleibt. Die Unfruchtbarmachung soll nicht vor Vollen­dung deS 10. Lebenssahres vorgcnommen werden.

Art. 2: Werde der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter gestellt, so ist ärztlich zu bescheinigen, baß dieser über das Wesen und die Folgen der Unfruchtbarmachung aufgeklärt worden ist.

Art. 3: Als beamtete Aerzte im Sinne des Gesetzes gelten a) der örtlich zuständige Amtsarzt (Kreisarzt, Bezlrksarzt) und sein Stellvertreter. b> der Gcrichtsarzt und sein Stell­vertreter sür die von ihnen amtlich untersuchten Personen.

bete. Saß der organisatorische Aufbau -er deutschen Ncchts- front sowie der Organisationsrahmen der Akademie stir deutsches Recht vollendet sei. Aus dem ganzen Reich tref­fen immer neue Meldungen über einen unvermindert anhal­tenden Massenstrom zur Arbeitsfront ein. In Westfalen konnten allein in drei Tagen 85 099 Neuaufnahmen gebucht iverden. In dem saarpfülzischen Dort Walsheim haben sämtliche Gemeinderäte, darunter auch fünf Sozialdemokra­ten. geschloffen ihren Beitritt zur Deutschen Front erklärt. Der weit über die Grenzen seiner Heimat hinaus be­kannte Gründer und langjährige Führer der sudetenüeut- schcn Nationalsozialisten, Abgeordneter Hans Knirsch, ist einem Herzschlag erlegen. Knirsch befand sich seit langer Zeit ln Haft. Der französische Kriegsministcr Daladier demen­tierte in der Kammer ein Gerücht, wonach ausgerechnet die französische Nüstungsflrma Schneider-Creuzot Kriegsmaterial iTanks) über Holland nach Deutschland sende. Der tsche­choslowakische Außenminister Benesch wird für Mitte nächster Woche in Paris erwartet. - Der Präsident der Abrüstungs­konferenz, Henüerson, traf aus Paris in London ein, wo er eine Besprechung mit dem englischen Außenminister hatte. Bei seiner Ankunft erklärte er, baß die internationale Lage ernster sei als seit vielen Jahren. Der Führer der öster­reichischen Heimwehren, Fürst Star Hemberg, soll in London cingctoffen sein. Einzelheiten über den Zweck seines Besuchs sind im Augenblick noch nicht bekannt. In England wird behauptet, der neue Typ der Junkcr-Nachtmaschine In 52, sei mit einer Bombcnkammer versehen, ferner wäre cs mög­lich, innerhalb weniger Stunden dicke Flugzeuge in schwere Nachtbomber umzubaucn. Die estnischen Frcihcitskämpicr haben bei der estnischen Negierung einen Gesctzcsvorschiag eingebracht, wonach die sozialdemokratische Partei sofort aus­gelöst und ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt werden soll. Chinesische Negierungsflugzeuge haben Schanschau erneut angcgrifen. Dabei sollen 15 Personen getötet worden sein. Die Flagge die einst auf dem Hause des deutschen Gouverneurs in Apia (Süüseej wehte, wurde durch den No- tary-Club von Wanganui an Deutschland zurückgegeben. Die Zurückgabe erfolgte auf Grund des 0. Programmpunktes des Notary-Elubs, der sich für Förderung des internationalen Friedens und des guten Willens ausspricht.

Frauenreserve" in England

In London hielt tn Wesen Tagen eine neugebildcte englischeFrauenreseive" ihre erste Zusammenkunft in der Londoner Zentralhalle ab. Die Neservistinncn tragen Uniform. Wie die Gründerin und Kommandantin, Mary Allen, mittcilt. wird das weibliche Neservekorps unter ande­rem im Gebrauch der Feuerwaffen und in der Gasabwehr unterrichtet. Es sollen auch besondere Klassen für den Flug­unterricht geschaffen werden. Aufgabe der Neservistinncn ist cs. im Kriegsfälle oder im Falle innerpolittschen Notstandes die Behörden zu unterstützen.

Strafanstalten im Sinne des Gesetzes sind solche, ln denen Straf- oder Untersuchngsgesangene untergebracht oder mit Freiheitsentzlchung verbundene Maßregeln der Sicherung und Besserung vollzogen werden. Als Pflegeanstalten gelten auch Fürsorgeerziehungsanstalten. Wird einem approbierten Arzt in seiner Berufstätigkeit eine Person bekannt» die an einer Erbkrankheit oder an schwer«, Alkoholismus leidet, so hat er den zuständigen Amtsarzt unverzüglich Anzeige zu er­statten .Die gleichen Verpflichtungen haben sämtliche Perso­nen, die sich mit der Heilbehandlung «sw. befassen. In An­stalten trifft den Anstaltsleiter die Anzcigepfltcht. Hält der beamtete Arzt die Unfruchtbarmachung für geboten, so soll er dahin wirken, daß der Unfrnchtbarzumachende oder sein ge­setzsicher Vertreter den Antrag stellt. Unterbleibt dies, so hat erselbst den Antrag zu stellen.

Art. 4: Die obersten Landesbchöröen können die Benig- nis zur Bestellung der Mitglieder der Erbgeiundheitsgcrichte und -Obergerichte anderen Stellen übertragen. Auf die Ge­richte finden im wesentlichen die Vorschriften des Rcichsge- sctzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit Anwendung.

Art. 5: Für die Ausführung des chirurgischen EingrisseS sind staatliche und kommunale Kranken-, Heil- und Pslcgc- anstalten zu bestimmen, andere Anstalten nur, wenn sie sich dazu bereiterklären. Der Eingrif muß durch einen chirurgisch geschulten Arzt vorgenommcn werden.

Art. 6' Auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluß hat der beamtete Arzt den Unfruchtbarzumachcndcn schriftlich aufzu­fordern, den Eingriff binnen zwei Wochen vornehmen zu las­sen. Hat dieser den Antrag nicht selbst gestellt, so ist ihm mit- zutetlcn, baß der Eingriff auch gegen seinen Willen vorge- nommcn wird. Hat sich der Unfruchtbarzumachende aus seine Kosten in eine entsprechende geschlossene Anstalt ausnchmen lasten, so ordnet das Gericht auf seinen Antrag das Unter- bleiben des Eingriffes an, solange er sich in einer solchen Anstalt befindet. Ist die Aussetzung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt, so kann der UnfruchtbarzumachenLc nach diesem Zeitpunkt die Wicderaufhcüung der Aussetzung beantragen. Der Eingriff kann mit Hilfe der Polizciechörtc» notfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwanges ausgc, führt werten. Bei Jugendlichen unter Anwendung unmittel­baren Zwanges nicht vor Vollendung des l4. Lebensjahres.

Art. 7: Wer den Kostenbeöarf für den chirurgischen Ein­griff nicht oder nicht ausreichend ans eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht von anderer Seite, insbesondere von Angehörigen erhält, ist Hilfsbedürf­tig im Sinne der Fürsorgeverordnung.

Art. 8: Nimmt ein Arzt eine Unfruchtbarmachung oder Entkernung der Keimdrüsen zur Abwendung einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit vor, so hat er dem zustän­digen Amtsarzt binnen drei Tagen einen schriftlichen Bericht zu erstatten.

Art. v: Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzcigrpflicht zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bts zu 15N bestraft.

Kleine politische Nachrichten

VDA-Führer beim Reichskanzler. Der Reichskanzler empfing den Neichsfühier und die Landeskührcr des Volks- Hundes sür das Deutschtum im Ausland nnd brachte ihnen seine Anteilnahme an der Volksdeutschen Arbeit zum Aus­druck. Der Neichsführer Dr. Steinacher legte e.n Gelöbnis der Treue und innigsten Verbundenheit mit der Person und dem Werk des Führes ab. Nach dem Empfang wurde dem Reichskanzler die Ehrenurkunde für dasNationale Ehreu- opfer 1933" überreicht.

Italienische Auszeichnung für Dr. Goebbels. Der ita­lienische Botschafter überreichte dem Neichsminister kür Bolksaufklärung und Propaganda Dr. Goebbels im Namen des Königs von Italien denOrden der Krone von Italien" zugleich mit einem persönlichen Schreiben des italienischen Regierungschefs, tn dem Mussolini ReichSmin'ster Dr. Goeb­bels seinen herzlichen Glückwunsch übermittelt.

Der Festanzug der Arbeitsfront. Wie derDeutsche", das amtliche Organ der Deutschen Arbeitsfront, zu berichten weiß, wird die Einführung eines Festanzugs für die Mit­glieder der Deutschen Arbeitsfront, die Dr. Ley im Zusam­menhang mit dem großen Feicrabendwerk verfügt hat, sich so auswirken, daß die Tuchindustrie und die Schneider kür ein volles Jahr beschäftigt sind. Es handelt sich darum,ein Gewand zu schaffen, tn dem der Träger überall gesellschafts­fähig ist.«

Aerzte «nd Heilpraktiker. Entgegen falschen Gerüchten er­klärt der Stellvertreter des Führers imDeutschen Aerzte- blatt" zu einer Rede auf der Heilpraktikertagnng in Mün­chen, daß ihm nichts ferner gelegen habe, als die Acrzte- schast anzugreifcn. Er betont ausdrücklich, daß er die Ver­dienste jedes einzelnen Arztes in vollem Umfange zu wür­digen wisse und lediglich zu den Methoden der Schulmedizin und der Naturheilkunde Stellung genommen habe mit der Auffassung, daß im Interesse der Volksgesundheit di- Natur- Heilkunde einen ihr gebührenden Rang erhalte und Schul­medizin und Naturhcilkunde sich gegenseitig ergänzen müß­ten.

Die faschistische Bewegung in England. Sir Mosly, der Führer der englischen Faschisten, veröffentflicht den Partei­bericht, der am 1. November abschließt. 755 990 Mitglieder zählte die Partei am 1. November 1933. während sie am 1. November 1932 nur 35 90» Mitglieder aufwies. Sir Moslv spricht von einem beispiellosen Siegeswcg, der England in wenigen Jahren zum autoritären Staat umwandeln werde. Von der bürgerlichen Presse wird die Bewegung der eng­lischen Faschisten totgeschwiegen.

Das Spielzeug deiner Kinder arbeiten bedürftige Volksgenossen. Siir sie nicht dn opfern!