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OA.-Baumeister Schleicher ist abgetreten.

Die Amtsversammlung beschließt hierauf noch zu ^2 entsprechend dem Antrag des Vor­sitzenden, daß Schultheiß Metzger bei Verhinderung des Stadtschultheißen Pfitzenmaier zu berufen ist, Stadtschultheiß Schmelzle dagegen bei Verhinderung des Stadtschultheißen Bernhardt.

Der Vorsitzende spricht den aus dem Bezirksrat ausgeschiedenen nicht wiedergewählten Mit­gliedern zugleich namens der Amtskörperschaft den Dank für die bisher geleisteten guten Dienste aus.

8 1b

Entschließung wesen Erhöhung dev LMtslkedevrahl des Nerivksvats.

Stadtschultheiß Maier-Nagold macht darauf aufmerksam, gerade das Ergebnis der heutigen Wahl habe bewiesen, daß auch den Bedürfnissen unseres Bezirks durch die gesetzliche Festlegung der Mitgliederzahl des Bezirksrats aufsechs" nicht Rechnung getragen sei. Er schlägt vor, aus diesem Grunde an Regierung und Landtag die Bitte zu richten, die Zahl der Bezirksratsmitglieder als­bald allgemein auf 8 zu erhöhen.

Der Vorsitzende hält zwar eine solche Erhöhung gerade in unserer Zeit der Vereinfachungs­und Verbilligungsbestrebungen nicht für unumgänglich notwendig, will sich jedoch dem Antrag nicht entgegenstellen.

Die Amtsversammlung ist einstimmig mit folgender Entschließung einverstanden:

An Regierung und Landtag wird der Antrag gestellt, in der neu zu verabschiedenden Bezirksordnung die Zahl der Mitglieder des Vezirksrats wieder auf mindestens acht zu erhöhen, damit den örtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen eines Be­zirks besser Rechnung getragen werden kann".

8 2 .

Wahl des SthvMführrevS füv den Nerlrrksvat und die Arntsvevsannnluns.

Der Schriftführer des Vezirksrats und der Amtsversammlung muß beim erstmaligen Zusam­mentritt der neu gewühlten Amtsversammlungsabgeordneten ebenfalls neu gewählt werden.

Der Vorsitzende schlägt vor, an der seitherigen Hebung, wonach der Schriftführer aus der Reihe der mittleren oberamtlichen Beamten berufen werde, aus Zweckmäßigkeitsgrllnden auch wei­terhin nichts zu ändern. Er beabsichtige, das Schriftfllhreramt als außerordentlichen Dienstauftrag wieder dem Obersekretär Bohlinger zuzuweisen und erforderlichenfalls mit dessen Stellvertretung einen der oberamtlichen Beamten nach eigener Wahl zu beauftragen.

Die Amtsversammlung wählt hierauf geheim mit 31 Stimmen den Obersekretär Bohlinger für die Kalenderjahre 1929 bis 1931 wieder zum Schriftführer und erklärt sich mit der vorgetrage­nen Regelung der Stellvertretung einverstanden.

8 3.

Sbevseuevschau km i Bezirk.

a) Entlastung des Oberamtsbaumeisters Schleicher.

Der Bezirksrat hat am 16. Mai ds. 2s. auf ein Gesuch des Oberamtsbaumeisters Schleicher beschlossen, diesen aus Gesundheitsrücksichten von seinem Dienst als Oberfeuerschauer im Bezirk I zu entheben. Die dadurch ersparte Zeit will zu durchgreifenden Eebäudeschätzungen verwendet werden.

Die Amtsversammlung ist hiemit einverstanden; sie geht jedoch davon aus, daß Ober­amtsbaumeister Schleicher im Falle etwaiger Verhinderung des ordentlichen Oberfeuerschauers als Stellvertreter eintritt.

b) Neuwahl eines Oberfeuerschauers.

Durch die Enthebung des Oberamtsbaumeisters Schleicher von der Tätigkeit eines ordentli­chen Oberfeuerschauers ist für dessen dadurch frei gewordenen Schaubezirk ein Nachfolger zu wäh­len. Der Bezirksrat hat (unter Vorbehalt der Entschließung durch die Amtsversammlung) am 16. Mai ds. 2s. beschlossen, die Oberfeuerschau in den 17 Gemeinden des I. Bezirks dem Baumeister Otto Armbrust in Altensteig zu übertragen und diesem ein Arbeitstaggeld von 16 RM. (einschließ­lich Fahr- und Zehrgeld) zu gewähren.

Die Amtsversammlung wählt in geheimer Abstimmung den Baumeister Otto Armbrust aus Altensteig mit 31 Stimmen als Oberseuerschauer und beschließt zugleich,

1. ihn als nebenberuflichen Beamten auf unbestimmte Zeit mit einvierteljähriger Kündi­gungsfrist anzustellen,

2. dessen Besoldung, wie sie vom Vezirksrat mit ihm vereinbart worden ist, gutzuheißen,

3. die Stelle in der Besoldungssatzung, weil nebenberuflich, nicht aufzunehmen,

4. den Bezirksrat zum Abschluß eines Dienstvertrags mit Armbrust zu ermächtigen.

8 4.

Sonstige Wahlen.

Die Amtsversammlung ist ohne Widerspruch mit dem Vorschlag des Vorsitzenden einver­st a n d e n, daß die folgenden Wahlen gemäß Art. 32 Abs. 7 Vez.Ordng. durch Zuruf durchgeführt werden.