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15 500 RM. zu leisten. Daß die Wirtschaftslage sich besonders in der jüngsten Zeit wesentlich gebessert hat, beweist das Sinken der Erwerbslosenziffern: am 1. Januar 1926 waren 532 Hauptunterstützungsempfänger vorhanden, am I. Januar 1927 betrug deren Zahl noch 310 und am 1. Mai 1927 noch 9 Personen. Nachdem der Vorsitzende noch die eine günstige und befriedigende Weiterentwicklung versprechenden Verhältnisse bei der landwirtschaftlichen Winterschule kurz erwähnt hat, gedenkt er der vor 3 Wochen über den Ostrand des Bezirks, insbes. über die Oberamtsstadt Nagold, hereingebrochenen Unwetterkatastrophe: er weist jetzt schon darauf hin, daß die Amtskörperschaft sich an der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens werde beteiligen müssen, sobald dessen mutmaßliche Höhe mit einiger Sicherheit feststellbar sei.
Der Bezirksrat hat die den Abgeordneten übersandte Tagesordnung in seiner heutigen Sitzung um 3 Verhandlungsgegenstände vergrößert. Die Amtsversämmlung nimmt von dieser Ergänzung ohne Widerspruch Kenntnis.
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Aenderung der Bezirkssatzung über den Tagungsort der Amtsversammlung.
Die Amtsversammlung hat in ihrer letzten Tagung vom 11. Dezember 1926 (8 13) beschlossen, die von dem Abgeordneten Sparkassendirektor Walz angeregte Frage einer Aenderung der Satzung über ihren Versammlungsort dem Bezirksrat zur Weiterbehandlung zu überweisen.
Der Bezirksrat schlägt nun durch einstimmigen Beschluß vom 1. Februar 1927 (8 5) folgenden neuen Wortlaut der Bezirkssatzung vor: „Tagungsort der Amtsversammlung ist regelmäßig die Oberamtsstadt Nagold, ausnahmsweise die Stadt Altensteig". Es soll dabei davon ausgegangen werden, daß der jeweilige Tagungsort vom Bezirksrat bei der Festsetzung der Tagesordnung bestimmt wird.
Die Amtsversammlung macht sich die Stellungnahme des Bezirksrats zu eigen und erhebt dessen Vorschlag auf Aenderung der Satzung einmütig zu ihrem Beschluß.
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Beitrag für die VI. Klaffe der Latein- und Realschule Nagold.
Der Aufwand für die VI. Klasse der Latein- und Realschule Nagold geht z. Zt. noch ganz auf Rechnung der Stadtgemeinde Nagold. Unter der Voraussetzung, daß von sämtlichen bezirksangehörigen Schülern ein einheitliches Schulgeld erhoben wird, ist ihr deshalb znm Besoldungsaufwand im Rechnungsjahr 1924 ein Amtskörperschaftsbeitrag von 2 500 RM. und im Rechnungsjahr 1925 ein solcher von 3 000 RM. gewährt worden. Da die sachlichen Voraussetzungen für Gewährung eines Zuschusses aber auch für die folgenden Jahre gegeben sind, hat der Bezirksrat am 10. d. Mts. (8 7) beschlossen, der Stadtgemeinde Nagold unter der bisherigen Voraussetzung zum Besoldungsaufwand der genannten Schulklasse auch ab 1. April 1926 bis auf Weiteres jährlich 3 000 RM. zuzuschießen.
Die Amtsversammlung ist mit diesem Beschluß ohne Widerspruch einverstanden
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Beihilfe der Amtskörperschaft zur Erstellung einer Kleinkinderschule in Wildberg.
Die Stadtgemeinde Wildberg ist gezwungen, eine neue Kleinkinderschule zu errichten: der bisherige Zustand ist ganz unhaltbar. Eine Durchführung des Bauvorhabens wird aber bei der ganz außerordentlich schlechten Finanzlage der Stadtgemeinde nur mit fremder Hilfe möglich sein. Der Bezirksrat hat deshalb durch Beschluß vom 18. März 1927 (§8) eine Unterstützung der Stadtgemeinde in der Weise vorgesehen, daß der Oberamtssparkasse Nagold für ein bei ihr aufzunehmendes Baudarlehen bis zum Betrag von 6000 RM. der Unterschied zwischen dem üblichen Zinsfuß und dem jeweiligen Reichsbankdiskont aus Minderjährigenfürsorgemitteln auf die Dauer von drei Jahren ersetzt wird.
Schultheiß Mutz-Ebhausen bemerkt, daß durch Genehmigung des vorliegenden Gesuches ein Vorgang für andere Bezirksgemeinden geschaffen werde. Er fragt an, ob einer ähnlichen Eingabe seiner ebenfalls in ungünstiger Finanzlage sich befindenden Gemeinde gleiches Entgegenkommen gezeigt würde. — Stadtschultheiß d'Argent bittet, den Bezirks- ratsbeschluß zu genehmigen, und schildert die schon viele Jahre ganz unhaltbaren Zustände in der Wildberger Kleinkinderschule: nur ein Neubau könne eine einwandfreie Lösung schaffen, dessen Erstellung sei aber bei der bekannt mißlichen Finanzlage seiner Gemeinde nur unter kräftiger Beihilfe fremder Kassen möglich. — Der Vorsitzende legt im einzelnen dar, aus welchen Erwägungen der Bezirksrat sich zu seinem Antrag entschlossen hat, und gibt der Gemeinde Ebhausen den Rat, die Amtsversammlung mit dem angekündigten gleichen Gesuch zu verschonen.
Die Amtsoersammlung hält hierauf mit Rücksicht auf die traurige Finanzlage der Stadtgemeinde Wildberg eine Ausnahme für begründet und geht mit dem Beschluß des Bezirksrats ohne Widerspruch einig.
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Beihilfe zur Anschaffung eines Kraftrades durch Oberamtsgeometer Maurer.
Der Bezirksrat hat dem Oberamtsgeometer Maurer in Altensteig durch Beschluß vom 18. März 1927 (8 9) zur Anschaffung eines Kraftrads ein unverzinsliches Darlehen bis zum Betrag von 900 RM. und außerdem über die Dauer der regelmäßigen Benützung des Rads einen laufenden, bis zur Abdeckung des Darlehens voll aufzurechnenden, längstens sechs Jahre zu gewährenden Zuschuß von jährlich 250 RM. bewilligt.