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Kraftpostlinie Nagold—Haiterbach.
Hauptsächlich durch Wiedereinführung der sog. Arbeiter führten (Haiterbach—Isels- bauscn und zurück) hat der Betrieb der Krastpostverbindung Nagold—Haiterbach iur Rcchnurigtjahre 1925 einen Fehlbetrag von rund 3300 RM. aufgewiesen: au diesem mußte die Stadtgenrcinde Haiterbach bisher die Hälfte tragen. Der Gemeinderat bittet um Unterstützung seitens der Amtskörperschaft, die beteiligten 4 weiteren Gemeinden sollen hiezu nicht in der Lage sein, die Stadl Nagold hat 250 RM. Beitrag gewährt.
Diese Arbeitcrfahrten sind auf Schluß des Rechnungsjahres 1925 eingestellt worden : dadurch sowie durch Erhöhung d>r Entschädigung für Beförderung der Postsachen konnte im eisten Rechnuugshalbjchr 1926 soaor ein kleiner Betriebsübcrschuß erzielt werden. Allerdings sind nun auch für die Monate November 1926 bis März 1927 die Arbeitcrfahrten aus triftige» Gründen vorläufig erneut eingcführt worden, der Gemeinderat Haiterbach hat aber gegenüber der Amlskörperschaft die Haftung für den Abmangel übernommen.
Der Bczirksrat hat am 22. Juli ds. Is. beschlossen, der Stadt Haiterbach zum Bctriebsabmangel des Rechnungsjahres 1925 einmalig 400 RM. zuznschicßen.
Abg. Wagner (Spielbcrg) wird nach entsprechender Frage darüber aufgeklärt, daß nur von einem einmaligen Zuschuß für das Rechnimghjahr 1925 die Rede sti.
Hierauf beschließt die Amtsoersainmlung einstimmig, sich mit der Bewilligung eines einmaligen Zuschusses von 400 RM. einverstanden zu erklären.
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Unweit erfchäden auf Markung Ebhausen und Rotfelden.
Der Bczirksrat hat den Gemeinden Ebhausen und Rotfelden, welche durch die am 15. Juli ds. Is. hauptsächlich auf deren Markung niedergegangcncn Unwetter ganz erheblichen Schaden erlitten Halen, auf Ansuchen letztmals durch Beschluß vom 30. November ds. Is. Untcrstützungsbeiträgc bewilligt: Ebhausen soll 2LOO RM., Rotfelden 1800 RM. erhalten.
Die Amtsmrsammlung geht mit der Gewährung dieser Beihilfen ohne Widerspruch einig.
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Kreditaufnahme der Oberamtssparkasse bei der lvürtt. Girozentrale.
Der Bczirksrat hat am 15. Oktober ds. Zs. die Oberamtssparkasse ermächtigt, bei derWürtt. Girozentrale einen laufenden Kredit bis zumHöchstbetrag von 100000RM. aufzunehwen. Diesen Beschluß hat die Min.-Abt. für Bez.- u. Körperschafts-Verwaltung mit Erlaß vom 3. ds. Mts. Nr. 5371 genehmigt.
Die Amtsversammlnnz stimmt der durch den Bezirksrat erteilten Ermächtigung einmütig zu.
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Messungsgebührenordnung.
Schon in der letzten Amtsversammlung wurde die Satzung über die für Inanspruchnahme der Oberamtsgeomeler zu erhebenden Vcrmaltungsgebühreu bezüglich des Reisekostenznschlags und der Pauschgebühren geändert. Das Innenministerium hat diese Aenderungen beanstandet und verlangt nähere Begründung.
Der Bezirksrat bat nun am 30. v. M. den § 4 der Satzung nochmals geändert und hierauf den Wortlaut der ganzen Gebührenordnung neu festgelegt.
Die Amtsversammlung genehmigt diesen Bezirksratsbeschluß einmütig.
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Besoldungssatzung der Nnrtskörperschaft Nagold:
Durch Berordnuug des Innenministeriums vom 29. Oktober ds. Is. (Reg. Bl. S. 243) sowie infolge oer hiezu erlassenen Durchführungsbestimmung n vom 20. v. Mts. (Min.A.Bl. S. 353) ist zwangsläufig eine Aendernug der Besoldnngssatzung der AiMKörperschaft Nagold notw udig geworscu. Der Bezirksrat hat am 30. v. Mts. sowie heute die e> forderlichen Beschlüsse gefaßt. Danach werden mit Rückwirkung vom 1. April 1925 an der Obeiamtspfleger, der erste Beamte der Oberamts- fparkasse und die Oberamtsbaumeister ohne Weiteres, d. h. ohne die bisher an die Dienstjahre bzw. das Lebensalter geknüpfte Voraussetzung, in die Besoldungsgruppe IX eingereiht, auch die Hälste der Körperschaftsstraßenwarte entsprechend der nunmehrigen Regelung bei der staatlichen Straßenbauverwaltung unter Berücksichtigung ihrer Leistungen und ihres Austellungsdienstaltcrs jeweils in die Gruppe II vorgerückt: im übrigen ist die ganze Besoldungssatzung unter Verarbeitung aller bisherigen Aen- derungen sowie zur Herbeiführung einer Uebereinstimmimg mit den heutigen tatsächlichen Verhältnissen neu gefaßt worden
Die Amtsversammlung gibt zu den zwangsläufig gebotenen Aenderungen ihre Zusti m m n n g und geneh in i g t zugleich den neue!, Wortlaut der Besöldungs- satzung.