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Mietzins für die Kanzleiräume und Wohnungen im Sparkaffengebäude.
I. Durch Beschluß vom 17. März 1921 Seite 294 wurde die Miete für die Wohnung des Oberamtspflegers von ursprünglich'— > 600 ^ auf — > 1500 für die Wohnung des Oberamtssparkassiers von ur- sprllngl. — > 250 ^ auf — > 800 erhöht.
Gegen diese, rückwirkend ab 1. April 1920 getroffene Festsetzung haben die Wohnungsinhaber Einspruch erhoben. In der Folge hat der Bezirksrat unterm 17. März ds. Fs.
beschlossen:
1. der Amtsversammlung vorzuschlagen, in eine Nachprüfung ihres Beschlusses vom 11. November o. Is. einzutreten, da eine rückwirkende Mietzinssteigerung ohne Zustimmung der Mieter rechtlich nicht angängig sei und die festgesetzten Mietpreise als zu hoch bemessen mit den maßgebenden Bestimmungen nicht in Einklang gebracht werden könnten;
2. ans den früheren Bermittlungsoorschlag zurück- kommend, zu beantragen, die Mietzinse für die Wohnungen im Sparkassengebäude ab 1. April 1921 auf
' 1200 ^ bezw. 600 ^ festzusetzen.
Unter Ablehnung eines Gegenantrags auf Festsetzung des Mietzinses für die Wohnung des Oberamtspflegers auf 1500 ^ und diejenige des Oberamtssparkassiers auf 700 ^ wird von der Amtsversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen:
den Antrag des Bezirksrats anzunehmen.
II. Mit Beschluß vom 17. März 1921 beantragt der Bezirksrat, den jährlichen Mietzins der Oberamtspflege für die Kanzleiräume im Sparkassengebäude mit Wirkung vom 1. Januar ds. Is. ab auf 2500 zu erhöhen.
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.
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Prüfung des Rechnungs- und Kaffenwesens der öffentlichen Sparkaffen.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 12. Oktober 1921 Seite 406, wonach bei der Oberamtssparkasse an Stelle der Rechnungsprüfung durch einen von der Amtskörperschaft berufenen Beamten die fachmännische Rechnungsprüfung im Sinne des Ministerialerlasses vom 16. Juli 1921 eingeführt und der von dem Württ. Sparkassen-Giroverband angestellte und verpflichtete Prüfungsbeamte bestellt werden soll, wird zur Kenntnis genommen.
Anschließend hieran gibt Sparkassier Killinger das Rechnungsergebnis von 1919/20 bekannt. Hienach beträgt die Mehreinnahme im Kassenumsatz — 274 565 ^6 40/A.
Das reine Vermögen (Rücklage) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 783 ^ 43 ^ auf 188602 ^6 65 /H. Die geringe Zunahme rührt davon her. daß die vorgeschriebenen Abschreibungen an dem Gebäude und den Wertpapieren 3000 ^ und 28 104 zusammen —: - 31 104 . Mark betragen, und der neu angeschaffte Wertpapierschrank auf 20 785 ^ zu stehen kam, dessen Wert als Vermögensbestandteil nicht eingestellt ist, und daß der Verwaltungsaufwand (Personal- und sächliche Kosten) sich gegen das Vorjahr um rund 32 000 steigerte, was zusammen einen Betrag von rd. —84000 ^ ergibt.
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Anstellung einer weiteren Hilfskraft bei der Oberamtssparkaffe.
Der Vorsitzende führt aus, daß die Anstellung einer weiteren Hilfskraft bei der Oberamtssparkaffe unumgänglich notwendig geworden sei, da der Giroverkehr immer mehr zunehme. Der Bezirksrat habe deshalb in seiner Sitzung am 12. Oktober 1921 die privatrechtliche Anstellung des