dem Bezirk l mit dem Dienstsitz in Nagold
die Gemeinden Beihingen, Bösingen, Ebershardt, Jsels- hausen, Oberschwandorf, Obertalheim, Rohrdorf, Schie- tingen, Unterschwandorf, Untertalheim ^md^Wutt,'
dem Bezirk II mit dem Dienstsitz in Altensteig
die Gemeinden Altensteig-Dorf, Berneck, Beuren, Egen- . Hausen, Enztal, Ettmannsweilec, Fünfbronn, Garrweiler,
Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg und Ueberberg,
. dem Bezirk Ul mit dem Dienstsitz in Wildberg
.,, ^ 7 , die Gemeinden Effringen, Emmingen, Mindersbach, Pfron-
dorf, Rotfelden, Schönbronn, Sulz-und Wenden.
, 2 . Dem Inhaber der Stelle III, dessen Bezirk mit nur 8 Gemeinden bedeutend kleiner und günstiger zu bereisen ist wie die beiden anderen Bezirke, zur Pflicht zu machen, daß er auch Aufgaben aus dem Gebiet der Amtskörperschaftsverwaltung, wie etwa das Amt des Schriftführers der Amtsversammlung und des Bezirksrats und dasjenige des Rechnungsprüfungsbeamten für die amtskörperschast- lichen Rechnungen ohne besondere Entschädigung zu besorgen hat.
Die Amtsversammlung
beschließt:
1. die Anträge des Bezirksrats gutzuheißen;
2. gegen die Rücktrittserklärungen der nebenamtlichen Berwaltungsaktuare Stadtschultheiß Mutschler in Wildberg vom 13. Septbr. d. I. und Schultheiß Dengler in Eb- hausen vom 23. Septbr. d. I. unter Verzicht auf Einhaltung der gesetzt. Kündigungsfrist eine Erinnerung nicht zu erheben;
3. die Dienstbezüge des zu bestellenden Verwaltungsaktuars in Verbindung mit der auf der heutigen Tagesordnung stehenden Neuregelung der Besoldungsverhältnisse der Körperschaftsbeamten festzusetzen;
4. zur Art der Aufbringung der Kosten der Verwaltungsaktuare bei der Neufestsetzung der Beamtengehälter Stellung zu nehmen;
5. die nähere Regelung der Dienstverhältnisse der Verw.-Aktuare dem Bezirksrat zu überlassen;
6. den Dienstantritt des neuen Beamten auf 1. April 1921 festzulegen.
Um die neugeschaffene Stelle haben sich beworben:
1. Schultheiß und Verw.-Aktuar Lutz in Waldbach OA. Weinsberg,
2. Obersekretär Mutschler in Horb.
Der Inhalt der Meldungen wird bekanntgegeben. Hierauf wird in geheimer Abstimmung
Obersekretär Mutschler in Horb mit 25 Stimmen züm Verwaltungsaktuar für den Bezirk III gewählt.
8 3.
Nachdem der Württ. Giroverband und die Vereinigung des Württ. Sparkassenverbands durch Beschluß der Berbandsversammlung vom 4. Mai 1920 verschmolzen worden sind, war eine Aenderung der Satzung des Giroverbands notwendig. Zu dieser vom Ministerium des Innern umgearbeiteten Satzung hat, da die Amtskörperschaft dem Verband als Mitglied angeschlossen ist, die Amtsversammlung ihre Zustimmung zu erteilen. Die wesentlichsten Punkte der neuen Satzung werden vom Vorsitzenden vorgetragen.
Beschluß:
die neu aufgestellte Satzung des Württ. Sparkassen-Giroverbands gutzuheißen.
In die Verbandsversammlung werden gewählt
als Abgeordnete:
1. der jeweilige Oberamtsvorstand,
2. der Oberamtssparkassier,
als Stellvertreter:
1. Stadtschultheiß Maier in Nagold,
2. Stadtschultheiß Welker in Altensteig.
8 4.
Die in den Zeit- und Wirtschaft!. Verhältnissen begründete fortschreitende Entwicklung des Sparkassen- und Girowesens macht die Aenderung und Ergänzung der Mustersatzung für die öffentlichen Sparkassen Württembergs notwendig, womit Hand in Hand eine Aenderung der Sparkassensatzungen zu erfolgen hat.
Der Württ. Sparkassen-Giroverband beantragt eine Reihe von Aenderungen. Als besonders dringlich sind die die Verzinsung der Einlagen betreffenden Vorschläge