8 i.

Wahlen.

Die Amtsversainmlung beschließt:

auf Grund von Art. 32 letzt. Abs. der Bez.Ordg. bei den nachfolgenden Wahlen von einer geheimen Abstimmung abzusehen und diese Wahlen durch Zuruf vorzunehmen: g) In den Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Geschworenen (Siebenerausschuß) werden gemäß 8 40 des Ger. Vers. Ges. vom 17. Mai 1898 und Art. 20 des W. Ausf. Ges. vom 24. Januar 1879 gewählt:

1. Stadtschultheiß Welker in Altensteig,

2. Mutschler in Wildberg,

3. Maier in Nagold,

4. Knauß in Haiterbach,

5. Schultheiß Dengler in Ebhausen,

6. Kern in Gültlingen,

7. Schleeh in Ueberberg.

als Ersatzmänner:

1. Gemeinderat IIg> in Nagold,

2. I. Mayer, Privatmann in Nagold,

3. Karl Reichert, Maschinenmeister in Nagold.

b) Als Sachverständige für Abschätzungen im Sinne des 8 40 des Naturalleistungs- gesetzes in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Neg. Bl. S. 361) werden für die Jahre 1921, 1922 und 1923 gewählt:

für Abschätzungen

aa) betreffend den Verlust, die Beschädigung und außergewöhnliche Abnützung von Zugtieren, Wagen und Geschirren bei Vorspannleistungen:

Mühlebesitzer Rapp in Nagold,

Gutsbesitzer Link, Trölleshof,

Stellvertreter:

Heinrich Mayer, Landwirt in Nagold,

Mühlebesitzer Silber in Altensteig;

bb) betr. die Schäden infolge der Benützung von Grundstücken zu Truppenübungen: Ludwig Gärtner, Landwirt in Wildberg,

Gemeindepfleger Gayer in Sulz,

Stellvertreter:

Schultheiß Höhn in Effringen,

Landwirt Burkhardt in Nagold;

cc) betreffend die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschie­rende und übende Truppen entstehenden Schäden:

Schlossermeister Fr. Gauß in Nagold,

Karl Ackermann in Altensteig-St.

Stellvertreter:

Fläschnermeister Brezing in Haiterbach,

Schlossermeister Fr. Benz in Nagold;

ckck) betreffend die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende und übende Truppen:

Schmiedmeister Ioh. Brezing in Nagold,

Ioh. Feuerbacher in Ebhausen,

Stellvertreter:

Schmiedmeister Theurer in Nagold,

Karl Schanz in Wildberg.

8 2 .

Errichtung einer 3ten hauptamtlichen Verwaltungs­aktuarstelle.

Schon in dem Beschluß vom 27. November 1907 8 5 wurde der Plan festgelegt, die Gemeinden, die der Hilfe eines Berwaltungsaktuars bedürfen, in 3 hauptamtlich zu versehende Verwaltungsbezirke aufzuteilen. Die Kreis­regierung hat bereits mit Erlaß vom 4. Oktober 1907 Nr. 9454 ihr Einverständnis dazu ausgesprochen.

Nachdem nunmehr sämtliche nebenamtliche Stellen, teils durch Rücktritt, teils infolge anderweitiger Anstellung der bisherigen Inhaber, erledigt sind, kann dieser Plan auf 1. April 1921 zur Durchführung gebracht werden.

Entsprechend den räumlichen Verhältnissen des Ober­amtsbezirkes ist, wie schon im Beschluß des Amtsver- sammlungs-Ausschusses vom 17. Nov. 1906 vorgesehen, der Dienstsitz für die 3te Stelle nach Wildberg zu verlegen.

Der Bezirksrat beantragt mit Beschluß vom 24. Sep­tember ds. Is.:

1. die Neueinteilung der 3 hauptamtlich zu versehen­den Verwaltungsbezirke in der Weise vorzunehmen, daß zugewiesen werden: