Die Amtsversammlung beschließt:
dem Antrag des Bezirksrats zuzustimmcn.
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Die vom Bezirksrat in sachlicher Hinsicht nachgeprüfte Rechnung der Oberamtspflege für 1914/16 nebst Beilagen, sowie die Aeußerung des Bczirksrats zu dieser Rechnung wird gemäß Art. 77 Abs. 4 der Bezirksordnung mit dem Antrag auf Anerkennung derselben und Entlastung des Rechners der Amtsversammlung übergeben.
Letztere
beschließt:
die genannte Rechnung anzuerkennen und dem Rechner Entlastung zu erteilen, mit dem Vorbehalt, daß bei den, bei der Oberamtspflege noch vorzunehmenden Kassensturz mit Nachrechnung nebst Prüfung der Kapitalurkunden keine erheblichen Anstände sich ergeben und auch während der 14tägigen Auflegungsfrist keine begründeten Einwendungen gegen die Rechnung erhoben werden.
8 13-
Mit Beschluß vom 25. Oktober 1918 haben die Gemeindekollegien von Nagold der Amtskörperschaft als Kaufpreis für den 24 a 82 gm großen Bauplatz an der Haiterbacherftraße, den, sie für städtische Zwecke erwerben möchten, die Summe von 8500 angeboten.
Der Bezirksrat hat in der Sitzung vom 25. Oktober 1918 beschlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen,
von einer öffentlichen Versteigerung des Bauplatzes abzusehen, wenn die Stadtgemeinde Nagold ihr Angebot auf 9000 ^ erhöht.
Die Amtsversammlung beschließt:
den Antrag des Bezirksrats zu genehmigen.
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Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von dem von Oberamtsbaumeister Schleicher vorgetragenen Bericht über die Kosten des Sparkaffengebäudes, welche sich einschließlich des Kaufpreises des Gebäudes und Mobiliars mit 59 206 ^ 90 ^ auf 92 066 belaufen.
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Oberamtstierarzt Dr. Metzger bittet für den Fall, daß dem Rcklamationsgesuch des Bezirksrats stattgegeben und er zum Heimatdienst entlassen werde, die Stellvertretung für den Distrikt Wildberg zu regeln, da es ausgeschlossen sei, daß Wildberg während des Kriegs einen Tierarzt erhalte, zumal die bescheidensten Assistenten- rc. Stellen mit 500 ^6 monatlich honoriert werden
Nach der Erfahrung des Oberamtstierarztes sind pro Jahr an Extrabesuchen in den Gemeinden Sulz, Gllltlingen, Effringen, Schönbronn und Wildberg ca. 130—140 erforderlich.
Der Bezirksrat hat vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen,
dem Oberamlstierarzt für den Distrikt Wildberg aus der Amtskörperschaftskasse einen Zuschuß von 100 monatlich zu gewähren und diesen Zuschuß bis zum Iahresbetrag von 1000 von den beteiligten Gemeinden im gleichen Verhältnis zu erheben, wie sic zum früheren Wartgeld des Distriktstierarzts beigetragen haben (vergl. Amtsvers.-Beschl. vom 15. Juni 1914 § 9).