29. September 1903.
8 3 .
Dem Antrag des Ausschusses vom 25. d. Mts. 8 9 entsprechend wird
beschlossen:
Den Gemeinden Slberschiliondorf und Egenhousen zu Bestreitung der weiteren Kosten ihres Straßenbaus einen weiteren Beitrag von —1700 ^ bczw. —2300 zusammen 4000 ^ anfznnehmen und diese Schuld in Anreihnng an den ordentlichen Schnldentilgungsplan wieder abzntragen.
Hiebei wird angenommen, daß von den bisher schon bewilligten Beiträgen die noch nicht zur Ausbczahlung gelangten —1400 ^ beiden Gemeinden je zur Hälfte mit —700 ^ sofort ausbezahlt werden.
8 4 .
Hinsichtlich der Llraßklibauten, welche mit Unterstützung der Amtskorporation ausgefnhrt werden, wird zum
Grundsatz
erhoben, daß
1. Korporationsbeiträge erst nachgesncht und verwilligt werden, wenn die Straßenbanprojekte samt Voranschlägen vollständig ansgearbeitet und von K. Ministerium des Innern geprüft sind;
2. bei erheblichen Erweiterungen der Projekte oder wenn die Kostenvoranschläge bei der Vergebung der Banarbeiten um 5°/o überschritten werden, vor Inangriffnahme der Arbeiten die Zustimmung des Amtsvers.-Ausschusses einzuholen ist.
8 ».
Dem Gefflch der Katastcrgeometer des Bezirks und dem Antrag des Ausschusses vom 25. d. Mts. Z 11 entsprechend wird
beschlossen:
1. Die derzeitigen 3 Latilllergeometer des Bezirks, Kapp in Nagold, Slockinger in Altensteig und Klein in Wildberg als „Körperschaftsbeamte" anzustellcn, vorbehältlich der Zustimmung der beteiligten Gemeinden;
2. denselben aus der Amtskörperschaftskasse die ihnen von ihren Gemeinden bisher Ankommenden Wartgelder in- solange zu gewähren als die Gemeinden die bisherigen Martgelder an die Amtskörperschaft abliefern, und hienach entsprechend der dermaligen Festsetzung in vierteljährlichen Raten pro Jahr ausbczahlen zu lassen:
-ch dem Katastcrgeometer Kapp in Nagold —: - 165 ^ 0) „ „ Stockingcr in Altensteig —: - 484
L) „ „ Klein in Wildberg — 500 ^
zusammen —; - 1149
3. den Amtsvers.-Ansschuß zum Abschluß von Verträgen mit den Katastergeometern zu ermächtigen, wobei denselben insbesondere die Auflage zu machen ist, für das ausgesetzte Wartgeld zugleich die Untergangsprotokolle und Steinsatzregister rechtzeitig zu führen und die für Katasterarbeiten ihnen zukommcnden Gebühren von den Beteiligten direkt einzuziehen;
4. die Abgabe von Korporationspostwertzeichen an die Katastergeometer zu genehmigen;
5. das penlionsberechtigte Einkommen der Katastergeometer entsprechend dem 3jährigeu Durchschnitt der von denselben bezogenen Gebühren für Kataster- und Vermarknngs- gcschäfte neben dem verwilligten Martgeld für Katastergeometer Kapp in Nagold auf —2800
„ Stockinger in Altensteig auf —: - 1784
„ Klein in Wildberg auf —2007 ^
festzusetzen und mit Rücksicht ans die den Katastergeometern noch zukommenden anderweitigen Gebühren einen Abzug für Amtsaufwand nicht zu machen.