K. Oberamt Nagold.

Protokoll

der

außerordentlichen Amts -Versammlung

vom 29. September 1903.

Anwesend:

Oberamtmann Ritter,

29 stinunberechtigte Vertreter der Gemeinden,

8 1 -

Das in die Amtsversammlung neu eingetretene, für den Rest der Wahlperiode gewählte Mitglied Schultheiß Renz in Emmingen wird vor Beginn der Verhandlung auf seinen im Gemeindedienst schon abgelegten Eid hingcwiesen.

Oberamtspfleger Rapp, Schriftführer Schwarzmaier.

8 2 .

Nachdem die von der Amtsversammlnng am 27. Juni d. Js. erfolgte Wahl des Bauwerkmcisters Bäurle von - Win Göppingen zum Vderamtsbaumeister für Len II. vistrikt Alten- kiiriiiis Lvm. ^ Bestätigung des K. Ministeriums des Innern lt. Er­laß vom 31. Juli d. Js. Nr. 2539 nicht erhalten hat, wird zu einer Neuwahl nach Verlesung der Bewerberliste und der Zeugnisse der Kandidaten geschritten.

Zunächst beantragt der Vorsitzende, unter Ausschluß der Oeffentlichkeit sich über die persönlichen Verhältnisse der Bewerber des näheren zu besprechen. Mit Stimmenmehr­heit wird diesem Antrag stattgegeben. Nach beendigter Be­sprechung wird in öffentlicher Verhandlung die geheime Ab­stimmung vorgenommen.

Hiebei erhielten Stimmen:

1. Bauwerkmeister Köbele in Nagold15

2. Stadtbanmeister Henßler in Altensteig > 14

29,

und ist hienach

Bauwerkmeister Köbele in Nagold zum Oberamtsbau­meister für den II. Distrikt mit dem Sitz in Altensteig gewählt.

Auf Anregung des K. Ministeriums des Innern und in Gemäßheit des Antrags des Ausschusses vom 1. d. Mts. 8 1 wird

beschlossen:

Die Likvstinstriiktioil der Oberamtsbaumeister dahin ab- znändern, daß

L) in § 3 Abs. 2 nach die Besorgung von Privat­geschäften noch die Worteeinschließlich der Fertigung von Bauplänen" eingefügt werden;

5) der Eingang von Abs. 4 des 8 3 lauten soll: Die Funktion eines Bauführers" rc., womit gesagt werden will, daß die Oberamtsbaumeister für Gemeinden auch Pläne und Kostenvoranschläge und die Oberbauleitnng für Bauwesen von mehr als 10000 ^ fertigen resp. über­nehmen dürfen;

c) der Eingang von 8 4 letzt. Abs. lauten soll:

Die von den Bauenden zu entrichtenden Gebühren für Begutachtung der Baugesuche und Ausfertigung der Banvor- fchriften in doppelter Fertigung betragen: a) für ein Wohnhaus mit Scheuer unter einem Dach: - 5 5) Gebäude mit Feuerungs-Einrichtung: - 4