legung und durchgreifender Correction von Vicinalstraßen bereits '/» der gehabten Auslagen den Gemeinden als Bei­trag verwilligt, daß die Straßen des Hauptverkehrs Wild­berg, Nagold und Altenstaig vom Staat unterhalten wer­den, der Verkehr auf den Vicinalstraßen, insbesondere des hintern Bezirks, fast durchaus ein localer ist, die Straßen des Bezirks im Allgemeinen in einem befriedigenden Zustande sind, der geographische Umfang des Bezirks ein großer ist und die Verbesserung des Vicinalstraßen - Wesens durch Uebernahme der Kosten des Baues, sowie der Unterhaltung auf die Amtskorporation in keinem richtigen Verhältnis; zu dem hiemit verbundenen Kostens-Aufwand wäre, auch sich die Anforderungen an die Amtskorporation, insbesondere hinsichtlich des Armenwesens, von Jahr zu Jahr steigern, wird

beschlossen:

zur Zeit den Gegenstand beruhen zu lassen.

8- 12.

Hinsichtlich der Belohnung des Bezirksfenerlöschinspek- tors, Werkmeister Christian Schuster, für Arbeiten im Hause und außer dem Hause wird beschlossen:

das Taggeld nach Erlaß k. Verwaltnngsraths der Gebäude- Brandversicherungs-Anstalt vom 15. Februar 1874, betr. die Gebühren der Schätzer in Brandversicherungs-Angelegen- heiten, Ministerial-Amtsblatt Seite 57, Ziff. 1, lit. L., sowie die Diäten und Reisekostens-Entschädigung nach den Bestimmungen des gedachten Erlasses, jedoch ohne Rück­wirkung und in widerruflicher Weise zu verwilligen.

8 - 13 .

In Ausführung der von der Cannstattcr Laudes- Versammlung angenommenen Vorschläge hinsichtlich der Maßregeln gegen das Vagantenthum wurden in einer ge­meinschaftlichen Sitzung des gemeinschaftlichen Oberamts, des Amtsversammlungs-Ausschusses, der Landarmencommis­sion, sowie des Ausschusses des Bezirks-Wohlthätigkeits- Vereins die Errichtung von 7 Unterstützungsstationen mit Natural-Verpflegung, und zwar in den Gemeinden Nagold, Altenstaig, Ebhausen, Haiterbach, Nothfelden, Simmersfeld und Wildberg für zweckmäßig erkannt, auch vom Amtsver- sammlungs-Ausschuß der einstimmige Beschluß gefaßt, die Uebernahme der Kosten dieser Natural-Verpflegung auf die Amtskorporation bei der Plenar Versammlung zu beantragen.

Nach eingezogener Erkundigung hat sich diese Ein­richtung bisher bewährt und wird in Rücksicht, daß solche im Interesse allgemeiner Sicherheit und Sittlichkeit ist, beschlossen:

die Kosten der Natural-Verpflegung armer Reisender auf die Amtskorporation von deren Entstehung an in jederzeit widerruflicher Weise zu übernehme» und solche als Amts- vergleichungskosten alljährlich zur Umlage zu bringen und zwar erstmals pro 1881, und den betreffenden Gemeinden Ersatz zu leiste», mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß weitere Auslagen für Anschaffung von Bekleidungsstücken, ärztliche Behandlung und Verpflegung, sowie Unterstützung jeder andern Art von der Aufrechnung ausgeschlossen sind.

Zur Beglaubigung:

K. Oberamt.

Äüntnerr.