Die Amtsversammlung

beschließt:

unter der Voraussetzung, daß auch von den betreffenden Gemeinden eine entsprechende Vergütung gewährt wird, zu obigen Vergütungssätzen zuzuschießen, und zwar täglich:

a) für Dach und Fach Pro Mann.20 L

l>) für Offiziere ohne Unterschied des Grads . 30 v) für Stallmiethe pro Pferd.20

8- 9.

Die in Gemäßheit des Aushebungs-Reglements für das Königreich Württemberg vom 16. November 1876 auf die 6 Jahre 1877/82 gewühlten Taxatoren zu der Aus­hebungskommission,

Thierarzt Volz von Wildbcrg,

Stadtrath Sch older in Nagold, sind theils durch Uebernahme anderer Dienste, theils durch andauernde Krankheit verhindert und wurden durch Wahl ersetzt durch

1) Schultheiß Theurer in Spiclberg,

2) Posthalter Müller in Nagold,

und für den bisherigen Stellvertreter Schultheiß Theurer in Spiclberg gewählt

Gemeindepfleger Müller in Gültlingen.

8 - 10 .

Die gnten Wirknngcn der getroffenen Maßregeln gegen das Vagaiuenthnm wurden von sämmtlichcn Ortsvorstehern allgemein anerkannt, und insbesondere ausgesprochen, daß der Bettel sowohl Fremder als Bczirksangchörigcr beinahe ganz anfgehvrt habe.

Die Verpflegnngsstatione» Nagold, Altcnstaig, Wild­berg, Haiterbach und Simincrsfcld werden auch fernerhin nach den gemachten Erfahrungen als Bedürfnis; anerkannt, dagegen erscheint die Unterhaltung der Station Nothfelden entbehrlich und die Station Ebhansen nur beschränkt, d. h. für die Winter-Monate wünschenswerth, was auch insbe­sondere von den betreffenden Ortsvorstchern ausdrücklich anerkannt worden ist.

Dagegen ist die Amtsversammlnng in Rücksicht der geographischen Lage des Orts Enzthal mit der Errichtung einer Verpflegungsstation daselbst einverstanden; es wird deßhalb

beschlossen:

1) der Gemeinde Nothfelden vom 1. April d. I. au für die Kosten der Natural-Verpflegung armer Reisender einen Ersatz nicht mehr zu gewähren;

3) die Natural-Verpflegung auf der Station Ebhausen nur für die Wintermonate 1. Oktober bis letzten März für ein Bedürfnis; zu halten und deßhalb nur auf die Dauer dieser Zeit Ersatz zu leisten;

3f die Gründung einer Nebcnstation in der Gemeinde Enzthal für ein Bedürfnis; anzuerkenncn und zunächst auf die Dauer von 6 Monaten ^/z der Kosten auf die Obcramtspflege zu übernehmen, da bereits von der Gemeinde Enzklösterle */s der Kosten zur Ueber­nahme auf die dortigen öffentlichen Kassen für die Dauer von 6 Monaten zugesichert ist.

8 -

Der Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 20. November 1880, Ministerial-Amtsblatt Seite 410, bctr. die Betheiligung der Amtskorporationen bei dem Ban und der Unterhaltung der Vicinalstraßen, wurde heute vorgetragen und nach eingehender Berathung und Besprechung des Ge­genstands in Rücksicht, daß die Amtskorporation zu Neuan-