gegen Verzicht der betreffenden Gemeinden auf das bisherige Recht a»kf Bezug dieser Gelder abgelöst, und beträgt die Ablösungssumme
1) der Gemeinde Nagold 10545 ^ 43
2) der Gemeinde Altenstaig 2430 </«,
3) der Gemeinde Simmersfeld 2289 43
und wurde weiter beschlossen, die Ablösungssumme baar zu bezahlen, hiezu die erforderlichen Capitalien aufzunehmen und solche im Anschluß an den bestehenden Schuldentilgungsplan abzutragen, und bestimmt, daß mit dem Tage der Bezahlung der Entschädigungssumme das den betreffenden
Gemeinden zustehende Recht auf den bisherigen Bezug des Brücken- und Pflastergelds aufhört.
»
IV. Die Fortbesorgung der Verwaltungs-Aktnars-Geschäste in den Gemeinden Effringen, Nothfelden und Wenden durch den Oberamtspfleger Maulbetsch wurde nicht beanstandet.
V. Der Nagold-Haiterbacher Straßenbau-Kaffe wurde für die II. Bau-Abtheilung eine Abschlagssumme von 4000 ^ verwilligt.
VI Die Amts-Vergleichungs-Kosten 1876§77, im Betrage von 277 ^ 93 wurden genehmigt.
VH. Der Amtspflege-Etat pro 1877§78 wurde genehmigt und beschlossen, einen Amtsschaden von 23,000 ^ nmzulegen.
Vlll. Die Vergütungstaxen für Posten, Fuhren, Quartier-Verpflegung u. s. w. wurden in dem gleichen Betrage wie pro 1876^7 festgesetzt.
IX. Der Beitrag an den Stationskommandanten Staig er zu den Heizungskosten wurde von 24 ^ auf 35 erhöht.
X. Die als Entwurf vorgelegte Gesinde-Ordnung für den Oberamtsbezirk wurde angenommen und be
schlossen, die Organe der 38 Gemeinden zu Annahme dieser Gesinde-Ordnung als Ortsstatut zu veranlassen.
XI. Auf das Gesuch des Oberamtspflegers Maulbetsch um Verwilligung eines Beitrags zu den
Canzlei-Miethe- und Heizungskosten wurde nicht eingegangen.
XII. Auf das Gesuch der Gemeinde Oberthalheim um Verwilligung eines Beitrags zu den Correktions-
Kosten des sogenannten Stichs bei der Ziegelhütte an der Straße nach Horb wurde beschlossen, der Gemeinde zu überlassen, zunächst den Nachweis zu liefern, daß die betreffende Straße Vizi- nalstraße ist, dagegen, da unter der Weg-Correktion auch eine durchgreifende Verbesserung einer Strecke der Hochdorf-Altheiiner Vicinalstraße begriffen sein soll, in Aussicht zu stellen auf gelieferten Nachweis des gehabten Aufwandes.
XHI. Die Gemeinde Unterthalheim wurde mit ihrem Gesuche um Verwilligung eines Beitrags von einem Drittel der gehabten Auslagen von der Correktion der sogenannten Heerstraße abgewiesen, da die Voraussetzungen des Beschlusses der Amts-Versammlung vom 27. März 1873 nicht zntreffen.
XIV. Der Amts-Versammlungs-Ausschuß wurde von der Plenar-Versammlnng ermächtigt, im Falle sich bei dem nächsten vom landwirthschaftlichen Verein beabsichtigten Auf- beziehungsweise Verkauf von Zuchtvieh ein größeres Deficit ergeben sollte, einen Beitrag bis zu 300 -/L zu verwilligen.
Den 2. August 1877.
K. Hberamt.
Güntner.