6. Als Civil-Mitglieder der Ober-Ersatz-Coiiiinission für die Jahre 1878, 79 und 1880: Stadtschultheiß Richter von Altenstaig, und als Stellvertreter: Verwaltungs-Aktuar Gemeinderath Wurst von Nagold.

ll. Als sachverständige Mitglieder der Schähungs-Conimission bei etwaiger Abnahme von Wage» und Geschirren im Falle einer Mobilmachung:

Schultheiß und Wagncrmeister Killin ger von Rohrdorf,

Gemeinderath und Schmidmeister Guteknnst von Haiterbach; als Stellvertreter:

Robert Theurer, Schmidmeister von Nagold und Mühlebesitzer Lehre von da.

I. Als Mitglieder der Pferde-Musternngs-Commissio» für die Jahre 1877i82 gemäß §. 13 und 14 des Pferde-Aushebungs-Neglements vom 16. November 1876:

Thierarzt Buck in Nagold,

Hirschwirth und Gemeinderath Guoth in Effringen,

Schultheiß Dürr in Warth;

als Stellvertreter:

Thierarzt Bühler in Altenstaig,

Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Nagold,

Oekonom Bühler in Gültlingen; mit der Leitung der Geschäfte wurde betraut:

Hirschwirth Gemeinderath Guoth in Effringen.

X. Als Taxatoren bei der Pferde-Aushebung im Mobilmachungsfall für die Jahre I877§82: Thierarzt Volz in Wildberg,

Stadtrath Sch old er in Nagold,

Mühlebesitzer Schill in Altenstaig;

als Stellvertreter:

Thierarzt Bechtoldt in Nagold,

Schultheiß Theurer in Spielberg,

Philipp Dürr, Oekonom in Sulz.

I,. Als Pferde-Musternngs-Ort und Sammelplatz gemäß §. 12 des Pferde-Nushebungs-Reglements für das Königreich Württemberg wurde die Oberamts-Stadt Nagold bestimmt.

Ll. Als Sachverständige der nach den Vorschriften des Kriegsleistungs Gesetzes vom 13. Juni 1873, Reggs.-Blatt S. 169, nöthig werdenden Abschätzungen für die Jahre 1877^82: Gemeinderath Sch old er in Nagold,

Mühlebesitzer Schill in Altenstaig,

Jakob Gutekunst, Gemeinderath in Haiterbach, ' '

Gemeinderath Hirschwirth Guoth in Effringen; als Stellvertreter:

Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Nagold,

Posthalter Müller von da,

Gemeinderalh Haar er in Wildberg,

Gemeinderath Nößleswirth Nuoff in Spielberg.

U. Zum Distriktsarzt in Altenstaig:

der approbirte Arzt Karl Wilhelm Robert KnöIler von Stuttgart mit der Verpflichtung, neben den in Altenstaig und Simmersfeld stationirten Landjägern und etwaigen Trans­port-Gefangenen, gegen das von der Amts-Corporation zu beziehende Wartgeld von jährlichen 860 Mark, alle kranke Armen des Distrikts ohne Unterschied ihrer Heimaths- angehörigkeit und ohne weitere Anrechnung in medicinische», chirurgischen und geburts- hülflichen Fällen zu behandeln.

II. Die Amtspfleg-Rechnung pro 1875>76 wurde in Abwesenheit des Rechners vorgelesen und abgehört. Recesse keine.

III. Das in den Gemeinden Nagold, Altenstaig und Simmersfeld bestehende Brücken- und Pflastergeld wurde im ISfachen Betrage des jährlichen Reinertrags nach dem Durchschnitt der 10 Jahre 1865/75