6. Als Civil-Mitglieder der Ober-Ersatz-Coiiiinission für die Jahre 1878, 79 und 1880: Stadtschultheiß Richter von Altenstaig, und als Stellvertreter: Verwaltungs-Aktuar Gemeinderath Wurst von Nagold.
ll. Als sachverständige Mitglieder der Schähungs-Conimission bei etwaiger Abnahme von Wage» und Geschirren im Falle einer Mobilmachung:
Schultheiß und Wagncrmeister Killin ger von Rohrdorf,
Gemeinderath und Schmidmeister Guteknnst von Haiterbach; als Stellvertreter:
Robert Theurer, Schmidmeister von Nagold und Mühlebesitzer Lehre von da.
I. Als Mitglieder der Pferde-Musternngs-Commissio» für die Jahre 1877i82 gemäß §. 13 und 14 des Pferde-Aushebungs-Neglements vom 16. November 1876:
Thierarzt Buck in Nagold,
Hirschwirth und Gemeinderath Guoth in Effringen,
Schultheiß Dürr in Warth;
als Stellvertreter:
Thierarzt Bühler in Altenstaig,
Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Nagold,
Oekonom Bühler in Gültlingen; mit der Leitung der Geschäfte wurde betraut:
Hirschwirth Gemeinderath Guoth in Effringen.
X. Als Taxatoren bei der Pferde-Aushebung im Mobilmachungsfall für die Jahre I877§82: Thierarzt Volz in Wildberg,
Stadtrath Sch old er in Nagold,
Mühlebesitzer Schill in Altenstaig;
als Stellvertreter:
Thierarzt Bechtoldt in Nagold,
Schultheiß Theurer in Spielberg,
Philipp Dürr, Oekonom in Sulz.
I,. Als Pferde-Musternngs-Ort und Sammelplatz gemäß §. 12 des Pferde-Nushebungs-Reglements für das Königreich Württemberg wurde die Oberamts-Stadt Nagold bestimmt.
Ll. Als Sachverständige der nach den Vorschriften des Kriegsleistungs Gesetzes vom 13. Juni 1873, Reggs.-Blatt S. 169, nöthig werdenden Abschätzungen für die Jahre 1877^82: Gemeinderath Sch old er in Nagold,
Mühlebesitzer Schill in Altenstaig,
Jakob Gutekunst, Gemeinderath in Haiterbach, ' '
Gemeinderath Hirschwirth Guoth in Effringen; als Stellvertreter:
Gemeinderath Mühlebesitzer Rapp in Nagold,
Posthalter Müller von da,
Gemeinderalh Haar er in Wildberg,
Gemeinderath Nößleswirth Nuoff in Spielberg.
U. Zum Distriktsarzt in Altenstaig:
der approbirte Arzt Karl Wilhelm Robert KnöIler von Stuttgart mit der Verpflichtung, neben den in Altenstaig und Simmersfeld stationirten Landjägern und etwaigen Transport-Gefangenen, gegen das von der Amts-Corporation zu beziehende Wartgeld von jährlichen 860 Mark, alle kranke Armen des Distrikts ohne Unterschied ihrer Heimaths- angehörigkeit und ohne weitere Anrechnung in medicinische», chirurgischen und geburts- hülflichen Fällen zu behandeln.
II. Die Amtspfleg-Rechnung pro 1875>76 wurde in Abwesenheit des Rechners vorgelesen und abgehört. Recesse keine.
III. Das in den Gemeinden Nagold, Altenstaig und Simmersfeld bestehende Brücken- und Pflastergeld wurde im ISfachen Betrage des jährlichen Reinertrags nach dem Durchschnitt der 10 Jahre 1865/75