zum sogenannten blauen Stich nach Vollendung des ersten Baulooses, jedenfalls aber in der nächsten Finanz-Periode pr. 1875/78 in Angriff zu nehmen und auszuführen, ohne Rücksicht der Größe des in Aussicht gestellten Staatsbeitrags.

4) Zu Bestreitung dieses Beitrags wegen Mangels der erforderlichen Mittel aus der Rest- und laufenden Verwaltung ein Anlehen vons- 10,000 fl. aufzunehmen und hiezu höhere Legitimation nachzusuche», und wegen Abtragung dieser aufzunehmenden Schuld, sowie des ebenfalls zu Bestreitung von Straßenbau-Kosten-Beiträgen mit Genehmigung der K. Kreis- Regierung vom 4. November v. I. Nr. 7930 aufgenommenen Aulehens von6500 fl. bei der Berathuug und Beschlußfassung des Amts-Corporations-Etats pr. 1874,75 Beschluß zu fassen.

5) Gegen die vorgelegtcn, Projekte und Kosten-Voranschläge wurde keine Einwendung gemacht.

Den 5. August 1874.

K. Gberamt. Giintner.