7.

Beitrag der (Gemeinde Emmingen zu de» Koste» ihres Steigenbanes mit . . . 800 fl.

8 .

Wahl des Heinrich Schuster, Werkmeisters dahier, zum Oberamtsbaumeister im vordere» Bezirk.

9 .

Anweisung zu Auszahlung der Verdienst-Forderung des Straßenbau-Znspeltors Feldweg i» Hirsau iui Betrag vo»F 1587 sl. 35 kr. auf die Nagold-Haiterbacher Thalbau-Kasse für Fertigung der Nisse und Ueberschlage

10 .

Accord mit dem Oberamtsgeometer Widmann dahier wegen Anfertigung eines Ortsdistanzen- Negulativs im Betrag von 15 fl. und Uebereinkommen mit der Zaiser'sche» Druckerei wegen Drucks desselben.

11 .

Oberamtmann bringt das von S r. K. Hoheit dem Prinzen Eugen von Württemberg und der Frau Großfürstin Vera zugekommeue Danksagungs-Schreiben für die zu Höchst derselben feierlichen Ver­lobung dargebrachte Beglückwünschungs-Adresse zur Keimtniß der Plenar-Versammlung.

12.

Vorlegung des Reiseberichts des H. Schuster, Werkmeisters in Nagold, über den Besuch der Wiener Ausstellung vom Jahr 1873.

13.

Verwilligung eines Gratials von 50 fl. an die Oberamtsbaumeister Blum's Wittwe in Nagold in widerruflicher Weise und so lange, bis das jüngste Kind das 14. Lebensjahr erreicht hat.

14.

Feststellung und Erhöhung des Wartgelds des vr. Römer in Wildberg auf jährliche 300 fl. in widerruflicher Weise und unter der ausdrücklichen Bestimmung, daß diese Aufbesserung nur in der Voraus­setzung verwilligt sein soll, daß 1)r. Römer die Pfleglinge des Hauses der Barmherzigkeit in ärztlicher und wundärztlicher Beziehung unentgeltlich zu behandeln habe.

15.

Auf das Gesuch der Gemeinde Pfrondorf um Verwilligung eines Beitrags von 1200 fl. zu ihrem Steigenbau wurde beschlossen:

») zu den bereits verwilligten und ausbezahlten 1200 fl. einen weiteren Beitrag von 800 fl. zu verwilligen, wobei jedoch gegenüber dem Gemeinderath Pfrondorf die Erwartung ausgesprochen wurde, daß die Steige künftig in einem besseren Zustand als bisher unterhalten werde.

b) Da weder aus der Rest- noch laufenden Verwaltung die erforderlichen Mittel zu Bestreitung dieses Beitrags vorhanden sind, die erforderlichen 800 fl. anfzunehmen.

16.

Zn Betreff des Nagold-Haiterbacher Straßenbaues wurde beschlossen:

1) Die angesonnene Uebernahme der Banprinzipalschaft Namens der betheiligten Gemeinden auf die Amts-Corporation abzulehnen.

2) Ein Drittheil desjenigen Geldaufwands, welchen die betheiligten Gemeinden für das I. Bauloos (Nagold-Schafhans) gehabt haben, auf die Amts-Corporation über Abzug eines Drittels der Kosten-Voranschlags-Summe für die Scholder'sche Baulinie, welches vom Staate neben den Bauaufsichts-Kosten übernommen worden ist, zu verwilligen, wogegen die unter dem nach dem Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 7. v. M. unter F 25000 fl. begriffenen Staats-Beitrag mehr als der Kostenvoranschlags-Summe insbesondere aus Rücksicht des die Gemeinden getroffenen Hagelschlags mehr verwilligten ca. 8400 fl. nicht in Be­rechnung genommen werden sollen, unter der Voraussetzung, daß sich

3) die betreffenden Gemeinden verbindlich mache», die Fortsetzung der projektirten Straße bis