dringender hervor, wo es sich um eine Reihe von Straßenbau-Projekten handelt, deren Ent- werfung und Ausführung unter der bisherigen Einrichtung nicht zu Stande kommen will. Nach Beralhuug dieses Gegenstandes hat der Ausschuß beschlossen:

Bei der nächsten Amtsversammlung diesen Antrag des Oberamtmanns zu unterstützen und demselben die vorläufige Entwerfung einer Instruktion und Sammlung der zur Aussetzung des Gehalts und den Gebühren erforderlichen Notizen zu überlassen.

Die Plenar-Versammlung hat auf Vortrag dieser Anträge den Beschluß gefaßt:

a) denselben beizutreten und

b) den Amts-Versüinmlungs-Ausschnß mit Entwerfung der Instruktion für den OberamtS-Bau- meistcr zu beauftragen, für welchen vorläufig ein fixer Gehalt von 800 fl. nebst den für- auswärtige Geschäfte noch besonders festzusetzenden Reisekosten und Gebühren ausgcsetzt worden ist.

Das Oberamt um Erlassung eines Bewerber Auf,riss zu ersuchen und den Amts Ver­sammlungs-Ausschuß zu beauftragen, in nächster Plenar-Versammlung Vorschläge hinsichtlich der Wahl zu mache»; diese selbst soll der Amts-Versammlung Vorbehalten bleiben.

8 - 3

Oberamtmann beabsichtigt die Einrichtung der Einweisung und Controlirung der Ortspolizeidiener in ihrem Dienst, was durch den Landjägerstations Kommandanten am geeignetsten geschehen kann. Nach Besprechung der Sache ist der Plenar-Versammlung

Beschluß:

1) dem Antrag des Oberamtmanns zuzustimmen, in der Art, daß jährlich 4 Controle-Versamm- lungeu der Polizei Offizianten stattfinden sollen und soll dem Stationskommandanten für seine Bemühungen eine Belohnung von jährlich 40 fl. ausgesetzt sein;

2) dem Oberamt die Ausführung dieses Beschlusses anheimzugeben;

3) die höhere Genehmigung hiezu einzuhole». Der Beschluß soll als i» widerruflicher Weise gefaßt zu betrachten sein.

8 - 4 .

Auf den Vorschlag des Oberamtmanns die Verhandlungen der Amts-Versammlung künftig durch den Druck zu vervielfältigen und jeder Gemeinde einen Abdruck zugehen zu lassen, wird

beschlossen:

diesem Antrag zuzustimmen. '

Ferner werden hier nachgetragen aus der Amts-Versammlung vom 5. August 1871 und der Vorbe- rathung in Amts-Vers.-Ausschuß vom 4. August.

8 - 15 .

») In Folge der Rückkehr des k. württembergischen Militärs aus Frankreich und der im Bezirk stattgehabten Einquartirung wurde die Quartier-Vergütung in Anregung gebracht und sofort nach geschehener Berathung des Gegenstandes

beschlossen:

») Für die Verpflegung der Mannschaft eine Zulage von 9 kr. pr. Tag (somit täglich 40 kr.

pr. Mann),

d) für die Offiziere,

für Dach und Fach pr. Mann und Tag, Zulage 12 kr. (somit 36 kr.);

e) für Stallmiethe und Streue, Zulage 7 kr. pn Pferd (somit 9 kr.), und zwar 3 kr. über Mittag und 6 kr. über Nacht)

zu verwilligen, im klebrigen soll es bei den seitherigen Sätzen verbleiben.

Diese Zulagen sollen zur Amts-Vergleichung gebracht, bald ausbezahlt und schon Heuer wieder zum Einzug gebracht werden.