17

r.^.une-welf«»

rrgNch ^;r a---.rahm- 1 « Sonn- nnii §ssttagr.

Nnzrigenprek»,

»1 Im Nnz«igent«Il.

VIe Sei,'« . . IS Solckp'snnlg« FamUienanzelgen 8 SoUpfennig« bk Im N«KIamet«il.

VI« Seile . so Solckpsennige

Nus Sammelanzelgen kommen So"/, Zuschlag.

Kür p-atzrorlcheist-n kann kein« Stwilhe übernommen wercken.

iLLäS«

7^'

MpM§

-MMF;

Gerichtsstand für beiäe ^eU« ist (a!v.

Amts- unä Anzeigeblatt für äen Oberamtsbezirk Oalw.

Nr. 22

Mittwoch, den 28. Januar 1925.

Bezugspreis:

In cker Ltackt 40 Golöpfemrige wöchentlich, mit Lrägerlohn. Poftbezugspreis 40 Goläpfennige ohne Vestellgelci

Lchlutz Ser Anzeigenannahme L Ahr vormittags.

In Zöllen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Liefe­rung Ser Leitung oSer aus Rück­zahlung Sea Bezugspreises.

Zernsprecher Nr. S.

Verantwortlich« Lchriftleitung r ZrieSrtch tzan» Scheele. Druck unS Verlag Ser A. Gelschlöger'schen GuchSruckerei.

89. Jahrgang

Die deutsche Antwortnote.

Berlin, 27. Jan. Die Antwort der Reichsregierung auf die Kollektivnoie über die Räumungsfrage ist heute vormittag den alliierten Vertretern übergeben worden. Sie lautet:

Herr Botschafter!

In der dem Herrn Reichskanzler am 26 Januar überreichten Note erklären die alliierten Regierungen, daß fie einstweilen nicht die Absicht haben, die Frage der Räumung der nördlichen Rheinlandzone mit der deutschen Regierung zu erörtern oder auf die Darlegung der Deutschen Note vom 6. Januar ein- zugchen.

Sie verschieben die bereits in ihrer erste« Rote angekun- digte Mitteilung derjenigen Punkte, von deren Erledigung sie »je Räumung der Kölner Zone abhängig machen wollen, erneut aus eine spätere Zeit,

wobei fie ebenso wie früher möglichste Beschleunigung dieser Mitteilung in Aussicht stellen. Im übrigen beschränken sie sich darauf, der deutschen Regierung eine Verkennung der Trag­weite der Artikel 428 und 429 des Versailler Vertrages ent­gegenzuhalten und die Behauptung zu wiederholen, das, Deutsch­land die in diesen Artikeln vorgesehenen Voraussetzungen für die fristgemäße Räumung der nördlichen Rheinlandzonc nicht er­füllt habe.

Die deutsche Regierung mutz zu ihrem Bedauern seststelleu, -ah die Ausführungen der deutschen Rote vom k. Januar den alliierten Regierungen lediglich zu einer formalen Erwiderung Anlatz gegeben haben,

die diese für Deutschland und sür die europäische Verständigung io bedeutungsvolle Angelegenheit in keiner Weise fördert.

Die alliierten Regierungen halten die deutsche Regierung wie auch die Oessentlichkeit noch immer in Unkenntnis des Tat­sachenmaterials, mit dem sie den von ihnen bereits vor mehreren Wochen gefaßten Beschluß begründen wollen.

Das deutsche Volk wird wiederum der Nichterfüllung des Vertrags beschuldigt, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben würde, sich gegen diese Beschuldigung zu verteidigen.

Die alliierten Negierungen ziehen aus einer einseitigen

Beurteilung des Sachverhalts die schwerwiegendsten Folgerungen

und lehnen, es in ihrer neuen Note sogar bis aus weiteres aus­drücklich ab. mit der deutschen Regierung in eine Erörterung der Angelegenheit einzutreten. Die deutsche Regierung vermag nicht zu verstehen, inwiefern ihr eine Verkennung der Tragweite der Artikel 428 und 429 vorgeworfen werden könnte. Sie hat nicht bestritten und bestreitet nicht, daß diese Artikel die Räumung der nördlichen Nheinlandzone auf 1». Januar 1925 von ge­wissen Voraussetzungen abhängig machen Ihre Behauptung geht vielmehr dahin, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Tatsache der völligen Entwaffnung Deutschlands ist zu offenkundig, als daß die alliierten Regierungen die Richt- innehaitunq des vertragsmäßigen Räumungstermins mit »em gegenwärtigen Stande der deutschen Abrüstung begründen könntet«.

Die alliierten Regierungen scheinen iy ihrer Note einen Unterschied zwischen der Tragweite des Artikels 428 und des Artikels 429 in dem Sinne machen zu wollen, daß die im Ar­tikel 429 vorgesehene etavpenweise Räumung eine vor ihrer Entscheidung abhängige Vergünstigung für Deutschland dar- stclle. Dies würde dem klaren Wortlaut des Vertrages wider­sprechen. der keinen Zweifel darüber läßt, daß die Bestimmungen -es Artikels 429 «echt weniger bindendes Bertragsrccht find, als diejenigen des Artikels 128.

Das gemeinsame Interesse an einer fruchtbaren politischen Zusammenarbeit gestattet es nicht, den gegenwärtigen Zustand, der das Schicksal eines großen deutschen Gebiets und feiner Bevölkerung im Ungewissen läßt, auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

Die deutsche Regierung erwartet deshalb, daß die alliierten Negierungen die Mitteilung des angekündigten Materials nun­mehr alsbald folgen lassen und so die Voraussetzung für eine Verständigung über die Beilegung des enlstand-nen; Konflikts schallen." h.

Keine private Sondierung in der Rkkumung-frage.

Berlin, 27. Jan. Halbamtlich wird gemeldet: Das Berliner Tageblatt veröffentlicht eine Nachricht cnk Was­hington, in der unter Bezugnahme auf den Berliner Be­richt einer amerikanischen Zeitung behauptet wird, daß eine private Sondierung der englischen Regierung wegen gleichzeitiger Räumung der Kölner Zone und des Ruhr­gebiets bis znm 1l>. Mai d. I. von dem deutschen Aasten-

UßittUMMlWll

Berlin, 27. Jan. In der heutigen Sitzung des Auf- wertungsausfchuffes des Reichstages gab der neue Reichs- juftizminister Frenken eine Erklärung ab. in der er zunächst auf die Rechtsunsicherheit hinwies, die auf dem Gebiet der Aufwertung nach der 3. Steuernotverordnung entstanden ist. Durch die Entwicklung der Dinge fei eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten gewesen. Unter diesen Umständen habe die Reichsregierung dem Reicksspräfidenten den Erlaß einer Verordnung auf Grund des Artikels 48 der Verfassung empfohlen. Die in der Oessentlichkeit erhobenen Recht s-- ^denken würden von der Reichsregierung nicht geteilt- t-s sei vollkommen gerechtfertigt, die aus der Erschütte­rung der Rechtsgrundlage der 3. Steuernotverordnung

minister Dr. Strefemann abgelehnt worden fei. Diefe Be­hauptung ist vollkommen unzutreffend. Eine private Son­dierung der englischen,Regierung ist nicht erfolgt. Soweit die Frage des Kompromisses der glei^eitigen Räumung der Gebiete in privaten Unterredungen erörtert worden ist, hat der Außenminister vielmehr gegenüber einer der­artigen Anregung sich in demselben positiven Sinne ge­äußert, den der Reichskanzler Dr. Luther in seiner Reichs­tagsrede vom 21. Januar gegenüber dieser Frage zum Ausdruck gebracht hat. .

Berlin, 28. Jan. Die Voss. Zeitg. meldet aus London: Wie das Reutersche Büro erklärt, ist es ermächtigt, die Nachricht, daß Großbritannien eine Räumung der Kölner Zone erwäge, nachdrücklich zu dementieren. Hinsichtlich der Gerüchte über Verhandlungen zwischen Deutschland und Großbritannien in dieser Frage müsse erneut festgestellt werden, daß diese Frage nicht Großbritannien allein an­gehe, sondern eine interalliierte Angelegenheit sei. Die britischen Truppen feien in dieser Zone dort nur als ein Teil der Besatzungsarmee. Die gestern Deutschland über­reichte Rote macht es völlig klar, daß wir hinsichtlich der Räumung der Kölner Zone nichts unternehmen werden, bis Deutschland die Bestimmungen des Versailler Ver­trages erfüllt hat. Wenn dies geschehen ist, wird die Räu­mung automatisch folgen.

Der wiirtt. Landtag gegen den Bertragsbrnch.

Stuttgart, 27. Jan. Beim Wiederzusammentritt des Württ. Landtags führte Präfidcm Körner heute vor Eintritt in die T.O. aus: Wir nehmen im neuen Jahre unsere Arbeit im Plenum des württembergischen Landtages wieder auf uns hätten dies mit weniger Sorge für die Zukunft, tun können, wenn am 10. Januar dieses Jahres die Hoffnung des deutschen Volkes auf den endlichen Beginn der Räumung deutscher Lande von fremden Besatzungen erfüllt und der vertragsmäßige Zustand hcrbsiaeführt worden wäre. Trotzdem von den zuständigen deut­schen stellen darauf hingewiesen wurde, daß die weitere Be­setzung von Köln und der ersten Rheinlandzone unter Um­ständen Folgen nach sich ziehen werde, die nicht nur vom deut­schen, sondern vom gesamteuropäischen Standvunkt aus gefährlich erscheinen, ist die Räumung durch die Alliierten nicht erfolgt. Auch der wiirttembergische Landtag als Vertreter des wiirttem- bergischen Volkes gibt feiner Entrüstung darüber Ausdruck, daß die vertragsmäßigen Zusagen nicht einaehalten wurden und daß die alliierten Mächte, die doch wahrhaftig von dem wehrlos ge­machten Deutschen Reich nirgends bedroht sind, die Verträge, die fie durch ihre Unterschrift anerkannten, aus nichtigen Gründen verleugnen und zu einer Politik der Gewalt zurückzukchren, die das deutsche Volk durch seine Opfer überwunden zu haben glaubte. Wenn von Sicherheiten gegen kriegerische Angriffe ge­sprochen wird so hätte wohl das entwassnete deutsche Volk vor allen Völkern der Welt das Recht, für seine friedliche Entwick­lung Silberheilen zu fordern und zu verlangen, (sehr ricktigl, daß an Stelle rechtswidriger Gemalt das Reckt tritt, auf das auch Deutschland Anspruch erhebt. (Lebhafter Beifall!).

Die Wirtjchaftsverhandlungen.

Berlin, 27. Jan. Das Rcichsiabineu ist heute nachmittag kurz vor 6 Uhr zu einer Sitzung zusammengetrcten. um das Schreiben des französischen Handelsministers Naynaldy und den Stand der deutsch-französischen Wirtsckasisverhandlungcn zu erörtern.

Das Kabinett beritt über die französische Antwort.

Paris, 28. Jan. Zur Note Raynaldys an die deutsche Wirt­schaftsdelegatton erfährt der Vertreter der Tel.-Union von gut unterrichteter Seite, daß im fetzigen Augenblick mit zwei Mög­lichkeiten zu rechnen sei: Mit dem Abschluß eines Provisoriums oder einer Unterbrechung der Verhandlungen, die von deutscher Seite als eine freundschaftliche Unterbrechung unter Anwendung eines Zollkrieges gewünscht werde. Die Frage dieser Unter­brechung sei in der gegenwärtigen Berhandlungsform zuerst von französischer Seite aufgeworfen worden und werde von Deutschland, da die Aussicht auf ein Provisorium mehr und mehr schwinde als die best« vorläufige Lösung angesehen.

zur AllsumtWSsriM.

hervorgegangenen schweren Gefahren für die Oeffentlich- keit durch eine Notverordnung abzuwenden. Im übrigen sei die Verordnung vom 4. Dezember nur zur einstweiligen Regelung ber Aufwertung bestimmt.

Die Reichsregierung stehe nach wie vor auf dem Standpnnkt» daß die endgültige Lösung des Auf» wertnngsproblems nur im Wege der ordentlichen Gesetzgebung gefunden werden könne. Eine Regie­rungsvorlage zur Ergänzung der 3. Stencrnotvcr- ordnung fei in Vorbereitung.

Die Vorarbeiten feien so weit vorgeschritten, daß die Reichsregierung die Einbringung bei den gesetzgebenden Körperschaften für nahe Zeit in Aussicht stellen könne. Für möglichst« Beschleunigung sei Sorge getragen-

Reueste Nachrichten.

Unter Zurückweisung der in der Zrv'schennote der Alliierte» erhobenen Anschnldignngen gegen Denvtschland fordert d«e Reichsregierung nochmals schnellste Ueberweisung des ange- tündtgte« Materials über d«e dentfchen Verfehlungen.

* »

Das Reichskabinett hat Staatssekretär Dr. Trendelenbiirg er» «ent zur Berichterftattuug «ach Berlin berufe».

Das Organ Herriots bezeichnet dt« wirtschaftliche Einigung als Voraussetzung für ein Zusammengehen Deutschlands mit Frankreich in Form des Gedankens eine» Earantiepaktes.

Das neue Aufwertnngsgesetz dürste »em Reichstag in etwa drei bis vier Wochen zu gehe«.

Dir unklar» Lage i« d«r Preußen-Kris, danert «»verwildert kort.

» ' -

Im polnischen Senat wurde ein Antrag eingebracht, gegen Danzig wirtschaftliche Drnckmaßnahmen anzuwenden.

»

Der württembergifche Landtag begann seine Arbeit im neue» Jahr mit einem scharfen einmütigen Protest in der Räumnngs» frage.

«

Beim Etat de» Staatsminiftrriums, der gestern im Landtag be­handelt wnrde, gab es ein« scharfe Auseinandersrtzuno zwi­schen der Deutsch-demokratischen Partei und Staatspräsident Bazille.

Reichsfi«anzmi«ifter von Schlicken betonte die Not­wendigkeit einer endgültigen Regelung, damit die Wirt­schaft von Beunruhigungen verschont bleibe. Die Rege­lung dürfe nicht ausschließlich unter fiskalischen Gesichts­punkten erfolgen. Auch der sozialen Gerechtigkeit müsse Genüge geschehen. Bei den öffentliche« Anleihe« denke er sich die Aufwertung so. daß in erster Reihe die bedacht werden, die dem Reiche in der Zeit der Rot mit ihrem Geld beigesprungen seien und unter diesen müßte» wieder di. Bedürftigen bevorzugt «erde«. Große Schwierigkeiten bereite die Unterscheidung zwischen altem und neuerworbe­nem Anleihebesitz. Man hoffe aber, fetzt einen Weg ge­funden zu haben, der für die Banken aangbar sei. Unter allen Umständen muffe vermieden werden, daß die Speku­lation sich auf Kosten der schwergefchädigten Anleihebesitzer bereichere.

Geh.-Rat Norden vom Reichsfinanzminifterium er­klärte auf eine Anfrage, daß die Verhandlungen mit den Banken und Bankiers ausschließlich den Zrveck verfolgt hätten, die Unterscheidung zwischen altem und neuem An- leihcbcsitz technisch vorzubereiten. Das Ministerium hoffe, mit den Banken zu einer Verständigung zu kommen.

Berlin, 27. Jan Wie die Telegraphen-Union aus par­lamentarischen Kreisen erfährt, rechnet man nach den heu­tigen Regierungserklärungen im Aufwertungsausfchutz damit, daß das neue Aufwertnngsgesetz dem Reichstag in 3 bis 4 Wochen zugehen wird. In der Zwischenzeit wird sich der Aufwertungsausfchuß mit der Denkschrift des Reichsfinanzministeriums befassen, die eine kritische Zu­sammenfassung der Aufwcrtungsfragen in Gegenwart nnd Vergangenheit gibt.

Einstellung dee Answertuugsverfahren bi» zur gesetzlichen Neuregelung.

Berlin, 27. Jan. Der Aufwertungsausschuß des Reichs­tages schloß heute seine Beratungen vorläufig ab. Die Regierung wurde aufgefordert, binnen 8 Tagen einen Ge­setzentwurf vorzulegen, durch den vorgesehen wird, daß die anhängigen Verfahren über Aufwertungsstreitigkeiten. bei denen eine Entscheidung auf Grund der 3. Eteuernotvcr- ordnung getroffen werden muß, auf Antrag eines Be­teiligten bis zur gesetzlichen Neuregelung der Aufwertung ausgefetzt werden. Der Aufwertungsansschuß tritt erst wieder in 8 Tagen zusammen.

Bayerische Entscheidung gegen dle Aufwertungs- Verordnung.

Frankfurt, 27. Jan. Wie die Frankfurter Zeitung hört, hat der Reichsfinanzhof die Verordnung des Reichspräsi­denten vom 4. Dezember betr. die vorläufige Regelung der Aufwertung für ungültig erklärt- In der Begründung heißt es: Der Art. Ä will etwas erfassen, was durch Er­mächtigungsgesetz geregelt sei, weil an den verwaltunos- rechtlichen Kompetenzen durch Art. 48 nichts geändert wer­den dürfe.

Lrendeleuburg erneut nach Berlin berufen.

Berlin» 27. Jan. Aus der Tagesordnung der heutigen Kabi­nettssitzung standen verschiedene Fragen der schwebenden Han­delsvertragsoerhandlungen. Das Kabinett beschloß den Staats­sekretär Dr. Trendelenburg zur Berichterstattung nach Berlin zu berufe»