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Aernßwecher Nr.S

verantwort!. Lchriftleitung: Krieärich Hans Scheele Druck unck Verlag * <ier 51. Oelschlöger'schen Suchärnckerei

Nr. 65

Samstag, den 18. März 1933

Jahrgang 105

Vor Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand

Neuregelung des Kreditwesens und Steuererleichterungen

flusses der Regierung auf die Besetzung des

. Berlin, 18. März. Wenn der Reichstag etwa in dar übernächsten Woche seine Beratungen beendet hat und bt« Regierung für die sachliche Arbeit auf wirtschaftlichem Gebiete freie Hand erhalten hat, werden vom Neichswirt- fchaftsministerium der Reichsregierung eine Reihe von Vor­lagen, zum Teil nach gemeinsamer Vorarbeit mit anderen Ministerien vorgelegt werden, die für die weitere wirtschaft­liche Entwicklung von größter Bede»tm»g sind. Noch vor der Neichstagsfitzung wird wahrscheinlich aus Vorschlag des Reichswirtschcifi-- und des Reichsernährnngsministers eine Berordnuicg des Kabinetts ergehen, wonach Neuwahlen skr die Handelskammern, Geiverbekammern und Sandwirtschaftskammern stattfindeu sollen. Weiter werde« auch einige handelspolitische Kragen bis zu dieser Zeit -um Abschluß fertig sein. Dazu kommt eine Vorlage, die die Lösung des ms t t e l ft ä n d i sch e u Kreditwesens aus dem großkapitalistischen Komplex zum Ziele hat und «eiter eine Zusammenfassung des Genossen- schaffSwesens in ganz Deutschland.

Der Zweck dieser Maßnahmen ist die wirtschaftliche Stär­kung des Mittelstandes und die Gchaffungvon Aredit- grundlagen für den Mittelstand, auf denen eine ruhige Aufbauarbeit wieder möglich ist. Außerdem ist eine Renregelung des Verhältnisses -er Reichsbauk -um Reich i« Aussicht genommen. Unter den Plänen, die «eiter zur wirtschaftlichen Erleichterung erörtert werden, findet sich auch dt« Aufhebung der Getränkesten er »nd di« Aus­hebung der Lustbarkeitssteuer. Auf dem Gebiet der Neuordnung des K r gm ke n ka ss e n w« s r n 8 Wir- dem- »ächst der Vorschlag einer Sperre für die Einstellung von Kran-kenkassenbeantteu gemacht werden. Weiter ist zur Ver­einfachung der Verwaltung ein« Zusammenlegung des Stati­stischen Reichsamts und des Preußischen Stattstischen Landes- «ntts geplant. Schließlich wird vom Reichswirtfchaftsminister eine wesentliche Veränderung in der Zusammensetzung des -vorläufigen ReichSwirtschaftsratS" -nrchge- Dhrt werden.

Umgestaltung der Börsenordnung

Der Kommissar des Reiches für das preußische Ministe­rium für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Hugenberg, hat «tnc Umgestaltung der Börsenordnung angeordnet. Der Kern­punkt der Reform ist die Sicherstellung des Ein-

SVB. Stuttgart, 18. März. Die neue württembergische Negierung trat gestern nachmittag um 8 Uhr zu ihrer ersten Kabinettsfitzung zusammen. Der Herr Staatspräsident hat tu dieser Sitzung zunächst die Berpflichtuirg des zum ehren- «mtlichen Staatsrat beim Staatsministerium eriwnnten Herrn Rechtsrat Hirzel vorgcnoinmen. Das Staatsmini­sterium hat alsdann einstimmig beschlossen, in einem Tele­gramm dem Herrn Reichspräsidenten mrd dem Herrn Reichs­kanzler ehrerbietige Grüße zu entbieten. Darauf wurden «tnc Reihe laufender Angelegenheiten besprochen und er- ledigt. Nachdem die Zahl der Minister bereits ans drei her­abgesetzt wurde, hat das Staatsministertirm als weitere Spar- und Vereinfachungsmaßnahmc die Aufhebung der Pressestelle beschlossen. Di« Ausgaben der Presse­stelle werden vorläufig mit dem A>nt des ersten Schrift­leiters beim Staatsanzeiger verbunden werden. Die Be­ziehungen der Regierungsorgane zur Pressestelle werben da­durch keiner!« Beeinträchtigung erfahren. Ueber die Art der Neuregelung wird in einer Pressekonferenz noch weitere Mitteilung gemacht werden. Der bisherige Leiter der Presse­stelle, OberregierungSrat Vögel«, wurde gleichzeitig auch s»ineS Amtes als Staatskommissar beim Süddeutschen Rund- strnk enthoben.

Der Herr Staatspräsident gab in der Sitzung noch be­kannt, daß die Uebertragnng der Polizeigewalt in Württem­berg auf einen besonderen Reichs-kommifsar vom Reichsmini- ster des Innern wieder aufgehoben worden ist. Der Poltzei- kommifsar wird aber bis auf weiteres dieses Amt nun im Auftrag« -es Innenministers als Landeskommissar ««süben.

Dem Oberregierungsrat Pflüger im Wirtschaftsmini- stermm ist vom neuep Wirtschaftsminister Murr auf Grund des Art. 46 Abs. 2 des Beamtengesetzes die Ausübung des Dienstes mit sofortiger Wirkung aus die Dauer von drei Monaten untersagt worden. OberregierungSrat Pflüger kst sozialdemokratischer Landtagsabgeordneter und war von MM lg« Präsident des Württembergische« Landtags.

Börsenvorstandes. Die Anordnungen des Ministe­riums schreiben bindend vor, daß die Wahlen zum Börsen­vorstand der Bestätigung der Industrie- und Handelskammer bedürfen, die ohne Angabe von Gründen versagt und zurück­genommen werden kan«. Es ist insbesondere beabsichtigt, eine Vertretung der Sparer tn den Börsenvorstand vorzuschreiben, da der Sparer an der Entwicklung desLstark- tes der festverzinslichen Werte lebhaft interessiert tst.

Sonderkommissar sür das Statistisch« Reichsamt ' Reichswirtschaftsminister Dr. Hugenberg hat den Präsi­denten des Statistischen Reichsamts, Geh. RegierungSrat Prof. Dr. Wagemann und seinen ständigen Stellvertreter Direktor Dr. Wohlmann st etter beurlaubt. Die Ver­tretung des Präsidenten hat der btenftälteste Direktor über­nommen. Der RetchSwirtschaftSmintster hat einen Sonder- kvmmtffar sür Personal- und Organisattonsangelegenheiten des Statistischen ReichSamtS eingesetzt. Die Beurlaubung Prof. Dr. Wagemanns erstreckt sich auch auf di« Leitung des Instituts für Konjunkturforschung. Zum Kommissar für das Statistische ReichSamt und daS Institut für Konjunktur- sorschung ist der Personalchef des ReichSwirtschaftSministe- rtum«, Freiherr von Massenbach, ernannt.

Die Aufhebung der Einstellnngsprämie«

Der dnrch die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 16. Dezember 1982 für die Fragen der Arbeitsbeschaffung eingesetzte Ausschuß des ReichSkabinettS, der am Freitag unter dem Borfitz des Reichskommissars für Arbeitsbeschaf­fung tagte, beschäftigt« sich mit der Aufhebung der Einstel­lungsprämien, die nach dem am Mittwoch gefaßten Beschluß deL.ReichskabinAts bekanntlich zum 1. Ayril des Jahres er­folgen soll. Schädigungen der Wirtschaft und Härten sollen dabei nach dem Wunsche des ReichSkabinettS auSgeschaltet werden. Der Ausschuß beschloß daher, daß diejenigen Arbeit­geber, die im 1. Viertel des Jahres 1S83 Einstellungsprä­mien beantragt und genehmigt erhalten haben, diese auch noch für daS zweite Merteljahr 1883, also bis zum 80. Juli 1983 erhalten sollen, falls sich ihr Antrag auch auf dieses Vierteljahr erstreckt. Die Einzelheiten der Verordnung über die Aufhebung der EinstellungSprämten werden in einer am Montag beim RetchSarbeitSmintsier stattfindenden Sitzung festgelegt werben.

Verordn«»« über Wassepeiuzug Der Polizeikommtssar für das Land Württemberg hat angeordnet: Das Polizeipräsidium Stuttgart und die Ober­ämter haben durch staatliche Polizeibeamte, nötigenfalls mit Unterstützung von Htlfspoltzei und SA., SS. und Stahl­helm, sämtliche im Besitz von Privatpersonen befindlichen ober bei Staats- und Gemeindebehörden verwahrten HeereSwaffe», die entweder auf Grund der Verord­nung de- Innen- und des Wirtschaftsministeriums über Maßnahmen gegen Waffenmißbrauch vom 4. Februar 1982 lReg.-Bl. G. 42) angemeldet oder deren Vorhandensein den Behörden auf sonstige Weise bekannt geworden ist, einzu­ziehen. Heereswaffen find: Maschinengewehre, Maschinen­pistolen, Gewehre Modell 98, Karabiner Modell 98, Armee­pistolen (insbesondere Pistole 08), sämtliche einschließlich der vorhandenen Munition, und Handgranaten. Sonstige Schuß­waffen, deren Besitzer weder einen WaffenerwerbSschcin, noch einen Waffenschein, noch eine Anmeldebescheinigung vor­zeigen kann, find auf dieselbe Weise einzuziehen. Zuwider­handlungen gegen die Anordnungen werben mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit Geldstrafe von ISO16 000 Reichsmark bestraft.

Amtsübernahme des neue« Kult- und Justizministers

Mergenthal«,

Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: Herr Minister Mergenthaler hat am 16. März seine Aemter als Kultmini­ster und Justizminister übernommen. Im Anschluß an warme Worte des Dankes für seine Amtsvorgänger Dr. Bazille und Dr. Beyerl« macht« der Herr Minister grundsätzliche Aus­führungen über die Bedeutung der nationalen Erhebung. Anschließend begrüßte er die Beamtenschaften der beiden Ministerien. Das Innenministerium hat eine Verord­nung betr. Tötung des Schlachtviehs erlassen, dem­zufolge das Schächten nicht mehr zulässig ist.

Der Staatskommiffar für Stuttgart Der neuernannte Staatskommiffar für Stuttgart, Dr. StrSlin, wirb bie Befugnisse, bi« bisher dem Gemeinde-

Tages-Spiegel

Bo« Begrntder Parlameutstagung werden eine Reihe von Verordnungen erwartet, die den Mittelstand stärken solle«.

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Reichskanzler Hitler hat sich gestern wieder »ach München be­gebe«. Seine Rückkehr »ach Berit« wir- für Montag er­wartet.

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Der Reichswtrtschaftsmiuister hat mit sofortiger Wirkung als Kampsmatznahme angeordnet, daß Zahlungen für Waren­lieferungen tschechoslowakischer Herkunft bis «ns weiteres nicht «ehr geleistet werden dürfe«.

o

In Brest«» ist ber Posten eines Potizcikommanbeurs Süd- Ost «ud i» Königsberg der Posten eines Poltzeikom.uan, denrs Ost geschaffen worben.

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Vizekanzler v. Pape« h«elt gester« in Breslau anläßlich eiuer vaterländische» Kundgebnug Ml Erinnern»« a» den «olksausruf 1813 eine Rebe.

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De-r Vorstand der SPD. kennzeichnet «ine Meldung der Pariser ZettnugFigaro«, derznsolge deutsche Sozialdemo, traten von Frankreich ein« erneut« Rethrbesetznng gesor» bert haben sollen, als Lüge.

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Gester« fairbe» im englisch«» Echahministertnm englisch-fran­zösische Besprechungen über die Weltwirtschastskonserenz statt. Der französische Ki-anzmintster hatte sich hierzn nach London begebe«.

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Die Sowjetregiernn« hat Zwangsmaßnahme« ergriffen, um bi« Mafien fluch« ber Bauern ans be» Kollektivwirtschaften zu unterbinden.

rat zustanden, selbst ausüben. Das Gemeinüeratsplenum wirb daher als beschließender Verwaltungsorgan vorerst nicht mehr ln Tätigkeit trete«. Dagegen werden die Ge- meinderatsabtetklngen, soweit ihre Beratungen vorbereiten­der Art waren, auch weiterhin tagen. Das Ziel -es staat- lichen Eingriffs ist offenbar, -en Gemeinderat in seiner Zu- sammensetzung dem letzten Wahlergebnis anzupaffen und bann die Selbstverwaltung wieder freiMgeben. Mehr als an eine Neuwahl denkt man an ein« Nenverteilnng ber Sitze im bestehenden Gemeinderat, ber gleichzeitig verkleinert wer- den soll.

Unterkommtffax für Ulm

Vom Pottzeikomnttffar für da« Land WürReinberg wird mitgeteilt: Der Herr Polizeikommtssar für das Land Würt­temberg hat am 1«. März 19SS zur «nsrechterhaltnng ber öffentlichen Ordnung und Sicherheit den Standartenführer der SG. «nd Retchstagsabgeordneten Dreher als seinen Unterkommtfiar f»r de« Bezirk der Polizeibirektion Mm be- HE.

Schutzhaft in Baden

für alle SPD.- und KPD.-Nbgeorbneten

TU. Karlsruhe, 18. März. Di« Erschießung eines Polizei­beamte» in Kreiburg durch den sozialdemokratischen Land» tagSabgeordueten Nußbaum hat dem badischen Staatsmini­sterium Veranlassung gegeben, sämtliche der SPD. und KPD. angehörenden Mitglieder beS badischen Landtags, sowie sämtliche in den neuen Reichstag gewählten Abgeordneten dieser beiden Parteien in Schutzhaft zu nehmen. Außer- dem find 5i« gesamte marxistische Presse tn Baben und alle marxistischen Wehrorganisationen und Jugendverbände ver­boten worden. Ausgenommen von dem Verbot sind di« Parteiorganisationen der SPD. und KPD., deren Büros jedoch polizeilich geschloffen wurden.

Die Ermächtigung für das Reichskadinett

Der Reichskanzler hat sich am Freitag nach Bayern be­geben,- er will am Montag wieder zurück sein, um dann die letzten Vorbereitungen für den Beginn der Reichstags­arbeiten zu treffen. Das Ermächtigungsgesetz, das die Negie­rung dem Reichstag vorlegen wird und das mit einer Zwei­drittel-Mehrheit verabschiedet werden soll, ist noch nicht aus- gearbettet, man darf aber wohl annehmen, daß es tn seinem Entwurf vorliegt. Sämtliche Mitglieds der Reichsregiernng sind sich einig darin, baß sie eine umfassende Ermächtigung bekommen müssen, um die zahllosen Aufgaben, die sie sich gestellt haben, lösen zu können. Infolgedessen wird die Vor­lage auf die einfache Formel gebracht werden, baß der Reichs­tag die Regierung ermächtigt, die im Interesse des deutschen Volkes notwendigen gesetzgeberischen Arbeiten z« leisten. Hinzugefügt wirb wahrscheinlich, baß die Ermächtigung für vier Jahre gilt.

Zusammentritt der württ. Staatsregierung

Vas Amt des Polizeibevollmächtigten des Reiches erloschen v. Iagow weiterhin als Landeskommissar tätig Waffeneinzug und Schächtverbot ungeordnet