Die Gemeindereform brachte letztendlich auf dem Gebiet des Landkreises Calw folgende Veränderungen: In die Stadt Altensteig wurden Altensteigdorf (Datum der Eingemeindung: 01.01.1911), Berneck (01 .01.1912), Walddorf (01.01 .1914), Uberberg (01.01.1914), Garweiler (01 .10.1914), Hornberg (01.01 .1975), Spielberg (01.01 .1975) und Wart (01.01 .1915) eingemeindet. ffi Die Gemeinden Neuhengstett und Ottenbronn wurden am 01 .rc.ß14 in die Gemeinde Althengstett eingemeindet. In die Stadt Bad Herrenalb wurden Rotensol (01.01 .1972), Neusatz (01.02.1912) und Bernbach (01 .01.1915) eingemeindet. Die Stadt Bad Liebenzell wurde um Beinberg, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt (01.01 .1912), Möttlingen (01.01 .1972) sowie Maisenbach-Zainen (Ol .01.197 4) vergrößert. @ Die Gemeinden Bad Teinach, Emberg, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und die Stadt Zavelstein wurden mit Wirkun g zum}l .01.197 5 zlr neuen Stadt B ad Teinach-Zavelstein vereinigt. & Die Stadt Calw sowie die Gemeinden Altburg, Hirsau und Stammheim mit Holzbronn wurden mit Wirkun g züm 0 1 .0 1 . 1975 zur Stadt Calw vereinigt. I Die Gemeinden Ebershardt, Rotfelden und Wenden sind mit der Gemeinde Ebhausen mit Wirkung vom 01 .01.1915 zur neuen Gemeinde Ebhausen vereinigt worden. {B Unterschwandorf (0I.12.1971), Beihingen (0 1 .0 1 .l9l 2) sowie Oberschwandorf (0 I .0 1 . 1 975) sind in die Stadt Haiterbach eingegliedert worden. S Nach Nagold wurden Pfrondorf (01.01 .1911), Gündringen, Mindersbach, Schietingen und Vollmaringen (01.12.191 1), Hochdorf (01 .01.1913) und Emmingen (01 .10.1974) eingemeindet. ffi Die Stadt Neubulach sowie die Gemeinden Altbulach, Liebelsberg, Martinsmoss und Oberhaugstett wurden mit Wirkung vom 01.01.1975 zur neuen Stadt Neubulach vereinigt. ffi Die neue Gemeinde Neuweiler entstand mit Wirkung vom 01 .01.1915 aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Agenbach, Breitenberg, Gaugenwald, Neuweiler, Oberkollwangen und Zwerenberg. @ In die Gemeinde Oberreichenbach sind mit Wirkung vom 01 .12.1914 die Gemeinden Igelsloch und Oberkollbach eingemeindet worden. Die vergrößerte Gemeinde Oberreichenbach ist dann mit Wirkung vom 01.01.1975 mit der Gemeinde Würzbach zur neuen Gemeinde Oberreichenbach vereinigt worden. Die Gemeinde Schwarzenberg ist mitWirkung vom 01 .01.191 I in die Gemeinde Schömberg eingegliedert worden. Mit Wirkung vom 01.01.1975 wurden dann die Gemeinden Bieselsberg , Langenbrand, Oberlengenhardt und Schömberg zu der neuen Gemeinde Schömberg vereinigt. Die Gemeinden Aichhalden-Oberweiler, Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn und Simmersfeld wurden mit Wirkung vom 01.01.1975 zt der neuen Gemeinde Simmersfeld vereinigt. Die Gemeinde Kapfenhardt wurde mit Wirkung vom 01.06.1972 in die Gemeinde Unterreichenbach eingegliedert. Die Gemeinde Aichelberg ist mit Wirkung vom 01 .01.1914 in die Stadt Wildbad eingegliedert worden. Die Stadt Wildbad und die Gemeinde Calmbach haben sich dann mit Wirkung vom 01.01 .1914 zur neuen Stadt Wildbad zusammengeschlossen. Die heutige Stadt Wildberg besteht nach der Gemeindereform seit 01 .01.1975 aus den ehemaligen selbständigen Gemeinden Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck und Schönbronn (01.04.1974) sowie der früheren Stadt Wildberg. Somit verringerte sich mit der Gemeindereform die Zahl der selbständigen Gemeinden innerhalb des Kreises Calw von 104 auf nur noch 25. Diese wurden in zehn Verwaltungsräumen zusaflrmengefasst, die bis heute Bestand haben. Der Landkreis Calw wurde in die im Zuge dieser Reform gebildete Region Nordschwarzwald eingegliedert, gemeinsam mit dem Stadtkreis Pforzheim, dem Enzkreis und dem Landkreis Freudenstadt. Er gehört seit dieser Zeit z\m neu gebildeten Regierungsbezirk Karlsruhe. Ungedruckte und Original-Quellen: Kreisarchiv Calw: A2 CWA 5: Diverse den Großkreis vorwegnehmende Maßnahmen überbezirklichen Charakters, 1842 1869 13 |
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