Die Gemeindereform brachte letztendlich auf dem Gebiet des Landkreises Calw folgende Veränderungen: In die Stadt Altensteig wurden Altensteigdorf (Datum der Eingemeindung: 01.01.1911), Bern­eck (01 .01.1912), Walddorf (01.01 .1914), Uber­berg (01.01.1914), Garweiler (01 .10.1914), Hornberg (01.01 .1975), Spielberg (01.01 .1975) und Wart (01.01 .1915) eingemeindet. ffi Die Gemeinden Neuhengstett und Ottenbronn wurden am 01 .rc.ß14 in die Gemeinde Altheng­stett eingemeindet. In die Stadt Bad Herrenalb wurden Rotensol (01.01 .1972), Neusatz (01.02.1912) und Bern­bach (01 .01.1915) eingemeindet. Die Stadt Bad Liebenzell wurde um Beinberg, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt (01.01 .1912), Möttlingen (01.01 .1972) sowie Maisenbach-Zainen (Ol .01.197 4) vergrößert. @ Die Gemeinden Bad Teinach, Emberg, Röten­bach, Schmieh, Sommenhardt und die Stadt Za­velstein wurden mit Wirkun g zum}l .01.197 5 zlr neuen Stadt B ad Teinach-Zavelstein vereinigt. & Die Stadt Calw sowie die Gemeinden Altburg, Hirsau und Stammheim mit Holzbronn wurden mit Wirkun g züm 0 1 .0 1 . 1975 zur Stadt Calw ver­einigt. I Die Gemeinden Ebershardt, Rotfelden und Wenden sind mit der Gemeinde Ebhausen mit Wirkung vom 01 .01.1915 zur neuen Gemeinde Ebhausen vereinigt worden. {B Unterschwandorf (0I.12.1971), Beihingen (0 1 .0 1 .l9l 2) sowie Oberschwandorf (0 I .0 1 . 1 975) sind in die Stadt Haiterbach eingegliedert worden. S Nach Nagold wurden Pfrondorf (01.01 .1911), Gündringen, Mindersbach, Schietingen und Voll­maringen (01.12.191 1), Hochdorf (01 .01.1913) und Emmingen (01 .10.1974) eingemeindet. ffi Die Stadt Neubulach sowie die Gemeinden Altbulach, Liebelsberg, Martinsmoss und Ober­haugstett wurden mit Wirkung vom 01.01.1975 zur neuen Stadt Neubulach vereinigt. ffi Die neue Gemeinde Neuweiler entstand mit Wirkung vom 01 .01.1915 aus dem Zusammen­schluss der Gemeinden Agenbach, Breitenberg, Gaugenwald, Neuweiler, Oberkollwangen und Zwerenberg. @ In die Gemeinde Oberreichenbach sind mit Wirkung vom 01 .12.1914 die Gemeinden Igels­loch und Oberkollbach eingemeindet worden. Die vergrößerte Gemeinde Oberreichenbach ist dann mit Wirkung vom 01.01.1975 mit der Ge­meinde Würzbach zur neuen Gemeinde Ober­reichenbach vereinigt worden. Die Gemeinde Schwarzenberg ist mitWirkung vom 01 .01.191 I in die Gemeinde Schömberg ein­gegliedert worden. Mit Wirkung vom 01.01.1975 wurden dann die Gemeinden Bieselsberg , Lan­genbrand, Oberlengenhardt und Schömberg zu der neuen Gemeinde Schömberg vereinigt. Die Gemeinden Aichhalden-Oberweiler, Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn und Sim­mersfeld wurden mit Wirkung vom 01.01.1975 zt der neuen Gemeinde Simmersfeld vereinigt. Die Gemeinde Kapfenhardt wurde mit Wir­kung vom 01.06.1972 in die Gemeinde Unter­reichenbach eingegliedert. Die Gemeinde Aichelberg ist mit Wirkung vom 01 .01.1914 in die Stadt Wildbad eingeglie­dert worden. Die Stadt Wildbad und die Gemein­de Calmbach haben sich dann mit Wirkung vom 01.01 .1914 zur neuen Stadt Wildbad zusammen­geschlossen. Die heutige Stadt Wildberg besteht nach der Gemeindereform seit 01 .01.1975 aus den ehema­ligen selbständigen Gemeinden Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck und Schönbronn (01.04.1974) sowie der früheren Stadt Wildberg. Somit verringerte sich mit der Gemeinde­reform die Zahl der selbständigen Gemeinden innerhalb des Kreises Calw von 104 auf nur noch 25. Diese wurden in zehn Verwaltungs­räumen zusaflrmengefasst, die bis heute Bestand haben. Der Landkreis Calw wurde in die im Zuge dieser Reform gebildete Region Nord­schwarzwald eingegliedert, gemeinsam mit dem Stadtkreis Pforzheim, dem Enzkreis und dem Landkreis Freudenstadt. Er gehört seit dieser Zeit z\m neu gebildeten Regierungsbezirk Karlsruhe. Ungedruckte und Original-Quellen: Kreisarchiv Calw: A2 ­CWA 5: Diverse den Großkreis vorwegnehmende Maß­nahmen überbezirklichen Charakters, 1842 ­1869 13