nach dem Fest des heiligen Aurelius, Graf Adalbert von Calw im Eingang der Kirche (gemeint ist die Klosterkirche St. Aurelius) eine große Schenkung an das Kloster durchführte. Es muß wohl ein sehr feierlicher Akt gewesen sein, der in Anwesenheit von nicht weniger als 16 adeligen Herren und (wie es im Formular heißt) ,,dem ganzen Volk" vollzogen wurde. Nur knapp einen Monat später, nämlich am 9. Oktober wurde das Hirsauer Formular durch das königli­che Siegel ausgezeichnet und von König Heinrich IV in Worms unterzeichnet. Darin heißt es: ..Die Güter und Weiler aber, die von alters her zum vorher genannten Kloster gehören und nun von diesem Grafen zurück­gegeben wurden, sind folgende: besonders der Ort Hirsau selber mit drei kleinen Höfen, sodann Lützenhardt, Altburg, Nagoldhardt, Haugstett, Deckenpfronn und das was gelegen ist in Gältstein, in Stammheim mit gleichfalls drei kleinen Höfen, sodann Sommenhardt, Lützenhardt, (das was gelegen ist) in Kentheim, in Nöttlingen, in Grötzingen, in Münklingen, in Merklingen drei Hufen und Gumprechtsweiler zur Hrilfte. Zu den vorgenanntenfügte der oben­genannte Graf aber von seinen eigenenfolgende hinzu: Ottenbronn und das, was er besaJ3 in Weil, mit zwei kleinen Höfen. Diese Güter gab er mit den zu den vorher genannten Orten gehörenden Hörigen zurück und übergab sie an das obengenannte Kloster mit Kirchen, Kirchenvermögen, Weinbergen, Feldern, Wiesen, Wrildern, Weiden, Seen, Wasserldufen, Fischereien, Mühlen, Ausldwfen und Zulriufen, das bebaute und das unbebaute Land mit den rechtmciJ3igen Gemarkungen und Grenzen, auch die Zinsaufzeichnungen und -rechte in jedweder Vollstcindigkeit (in der Auf­stellung) der rechtmöt3igen Leistungen sowohl durch Zins als auch durch Dienste, die daraus hervorgehen bzw. (nach der zu leistenden Art) ermittelt werden können. ....." 7 Die Tatsache der Schenkung der genannten Orte an das karolingische Kloster (830) und der Rückgabe (1075) nach der Wiedergründung des Klosters sind damit wohl zweifelsfrei nachge­wiesen, und damit auch die Existenz des ,,Litzenhar dter Hof s " . H ätte darüb erh i n au s auc h der Weiler ,,Lützenhardt" damals schon bestan­den, so wäre er im Hirsauer Formular sicher genannt worden. Oder war seine Existenz ein­fach zu unbedeutend? Widersprüche und Ungereimtheiten, welche beim Vergleich des Codex Hirsaugiensis mit dem Hirsauer Formular sichtbar werden, brau­chen uns in diesem Zusammenhang deshalb nicht weiter zu interessieren, weil sie unser Objekt nicht betreffen. Bemerkenswert ist übrigens, mit welcher Sorgfalt und Detailgenauigkeit der Umfang der Schenkungen im Hirsauer Formular beschrieben ist. Die dabei erwähnte Tatsache, dass die genannten Dörfer, Weiler und Höfe von ,,Hörigen", also von rechtlich und wirtschaftlich Abhängigen, bewohnt waren, ist nicht unge­wöhnlich; das war damals die Regel. Ztm Namen,,Litzenhardt" Zur Ortsbestimmung des Weilers Lützen­hardt kann vielleicht sein Name beitragen. Er setzt sich zusammen aus ,,Lützen..." oder in der älteren Form ,,Lttzelen...." und ,,....hardt" oder ,,....hart" . ,,llid.tzel" oder ,,litzel", das bedeu­tet ,,klein". Ein Flurstück geringen Umfangs oder ein kleines wasserarmes Bächlein werden so gekennzeichnet. Sicher hat es dieselbe Wurzel wie das englische ,,little" oder das schwedische ,,liten"(um nur zwei Beispiele zu nennen). Jedenfalls werden wir des germani­schen Ursprungs des Wortes und seiner Bedeutung sicher sein können. ,,....hardt" oder (in der älteren Schreibweise) ,,....hart": So wurde früher das die Felder und Wiesen eines Dorfes umgebende Waldgebiet, besonders aber die der Waldweide dienenden Teile hiervon bezeichnet. ,,Lützenhardt", das ist also ein Weiler, der an einem wasserarmen Bächlein liegt und von einem der Viehweide dienenden Waldgebiet umgeben ist. Der Name ,,Lützenhardter Hof' dürfte eine Ableitung aus dem Namen ,,Litzenhardt" sein, der bei Lützenhardt liegende Hof. Ein Blick auf die Landkarte hilft vielleicht, unseren Weiler ,,Lützenhardt" zt orten.8 Und wer die Gegend um den Lützenhardter Hof kennt, der könnte durchaus zum Schluß kom­men, die Reichertsmahdwiesen seien der 20