Die Truppe werde 1. Bons dachat(Kaufanweisungen), 2. Bons de prestation(Ablieferungs­anweisungen) bekommen, erstere mit Be­zahlung, letztere ohne Bezahlung. Solche würden jedoch nur in äußerst beschränktem Masse ausgegeben werden. Die Gemeinden dürften bei Beschlagnahmen erklären, die Weisung zu haben, nichts ohne Bons abzugeben. Wohnungsbeschlagnahmen Die Ortskommandanten haben das Recht, Wohnräume zu beschlagnahmen; doch müssen Einquartierungen an den Kreiskommandanten gemeldet werden. Es soll, so sagte der Gou­verneur, dadurch verhindert werden, daß durch Wegnahme von Wohnraum Leute hart betroffen werden, die dies nicht verdienen. Wir ziehen es vor, daß ein alter Parteigenosse der Leidtragende ist und nicht gerade ein Antifaschist. Zur Versorgung mit Lebensmitteln führte der Gouverneur unter anderem aus: Sie gehen schweren Zeiten entgegen. Württemberg und Baden müssen in den Monaten August und September Truppen und Zivilbevölkerung der französischen Rheinlandzone mit Fleisch versorgen. Die Bevölkerung in jener Gegend ist vor der Rheinlandbesetzung mit den Herden weggezogen und entweder gar nicht oder ohne Herden zurückgekommen. Folglich müssen Württemberg und Baden unter schweren Opfern Vieh stellen. Die Ziffern sind erschreckend hoch, so daß sogar Milchkühe geschlachtet werden müssen. Hungersnot ist immer ein Grund zu Unruhen, und wir haben daher das Interesse, daß die Bevölkerung das zum Leben Notwendige erhält. Am schwersten ist der Monat August, weniger schon der September. Ab Oktober kann man bereits wieder Gefrierfleisch anliefern, während jetzt der Transport noch nicht möglich ist. Die Fleischration der Bevölkerung wird daher zunächst außerordentlich gering sein. Der Kreis Calw kann sich nicht ernähren, es müssen daher alle unnötigen Esser weg. Die Russen kommen zur Zeit fort, die anderen Nationen werden noch einige Zeit bleiben. Weg müssen auch die hier nicht arbeitenden Flüchtlinge aus anderen Kreisen und Städten. Jedenfalls: jammern gibt es nicht! Wir müssen den Winter überstehen und Sie werden ihn überstehen. Reiseausweise Mein Gouvernement stellt die Ausweise für jeden Ort in der französischen und ameri­kanischen Zone von Württemberg aus. Über Württemberg hinaus gibt sie die Militär­regierung, die derzeit ihren Sitz noch in Freudenstadt hat, bald aber nach Tübingen geht. Die Bürgermeister werden die Gesuche sam­meln und zweimal in der Woche an den Landrat senden, die Stadt Calw täglich. Legen Sie Ihren Leuten jeden Tag nahe, nicht unnütz zu reisen. Verwandte besuchen und so weiter gibt es nicht! Die Straßen und Bahnen müssen für andere Zwecke frei sein und vor allem die Fahr­bereitschaft ist nicht dazu da, mit den wenigen Wagen auch noch Leute zu transportieren. Der wichtigste Grund, der anerkannt wird, ist endgültige Heimkehr; solche Leute haben allerdings kein Recht mehr, zurückzukommen und dürfen keine Lebensmittelkarten mehr erhalten. Reisegenehmigung bekommen ferner alle Antragsteller, die für die Militärregierung, die Truppe oder in öffentlichen Diensten reisen. Innerhalb des Kreises dürfen Sie frei verkehren. Um Ihnen eine Erleichterung zu geben, stellen wir ausnahmsweise auch für die Kreise Pforzheim und Karlsruhe hier die Ausweise aus, da ein sehr starker Verkehr mit diesen Kreisen besteht. Ein Ansuchen für eine Reise ausserhalb Württembergs dauert länger, weil die Anträge mit Kurier nach Freudenstadt gehen und von dort wieder zurückkommen müssen. Das Ausfüllen der Anträge in französischer Sprache wird nicht kategorisch verlangt, ist aber auf alle Fälle besser. P olizei Die gesamte Polizei, Gendarmerie und Orts­polizei untersteht dem Landrat. Nur die größeren Städte sollen unter Aufsicht des Bürgermeisters eine Ortspolizei haben. Zu­nächst ist die Polizei zu uniformieren; die Uniform muß für den ganzen Kreis, womöglich für das ganze Land einheitlich sein und soll nicht an die Uniformen der einstigen Wehrmacht erinnern. 8