Die Truppe werde1. Bons d’achat(Kaufanweisungen),2. Bons de prestation(Ablieferungsanweisungen) bekommen, erstere mit Bezahlung, letztere ohne Bezahlung. Solchewürden jedoch nur in äußerst beschränktemMasse ausgegeben werden. Die Gemeindendürften bei Beschlagnahmen erklären, dieWeisung zu haben, nichts ohne Bons abzugeben.WohnungsbeschlagnahmenDie Ortskommandanten haben das Recht,Wohnräume zu beschlagnahmen; doch müssenEinquartierungen an den Kreiskommandantengemeldet werden. Es soll, so sagte der Gouverneur, dadurch verhindert werden, daß durchWegnahme von Wohnraum Leute hart betroffenwerden, die dies nicht verdienen. Wir ziehen esvor, daß ein alter Parteigenosse der Leidtragendeist und nicht gerade ein Antifaschist.Zur Versorgung mit Lebensmitteln führte derGouverneur unter anderem aus: Sie gehenschweren Zeiten entgegen. Württemberg undBaden müssen in den Monaten August undSeptember Truppen und Zivilbevölkerung derfranzösischen Rheinlandzone mit Fleischversorgen. Die Bevölkerung in jener Gegend istvor der Rheinlandbesetzung mit den Herdenweggezogen und entweder gar nicht oder ohneHerden zurückgekommen. Folglich müssenWürttemberg und Baden unter schweren OpfernVieh stellen. Die Ziffern sind erschreckendhoch, so daß sogar Milchkühe geschlachtetwerden müssen.Hungersnot ist immer ein Grund zu Unruhen,und wir haben daher das Interesse, daß dieBevölkerung das zum Leben Notwendige erhält.Am schwersten ist der Monat August, wenigerschon der September. Ab Oktober kann manbereits wieder Gefrierfleisch anliefern, währendjetzt der Transport noch nicht möglich ist. DieFleischration der Bevölkerung wird daherzunächst außerordentlich gering sein. Der KreisCalw kann sich nicht ernähren, es müssen daheralle unnötigen Esser weg. Die Russen kommenzur Zeit fort, die anderen Nationen werden nocheinige Zeit bleiben. Weg müssen auch die hiernicht arbeitenden Flüchtlinge aus anderenKreisen und Städten. Jedenfalls: jammern gibtes nicht! Wir müssen den Winter überstehen undSie werden ihn überstehen.ReiseausweiseMein Gouvernement stellt die Ausweise fürjeden Ort in der französischen und amerikanischen Zone von Württemberg aus. ÜberWürttemberg hinaus gibt sie die Militärregierung, die derzeit ihren Sitz noch inFreudenstadt hat, bald aber nach Tübingen geht.Die Bürgermeister werden die Gesuche sammeln und zweimal in der Woche an den Landratsenden, die Stadt Calw täglich. Legen Sie IhrenLeuten jeden Tag nahe, nicht unnütz zu reisen.Verwandte besuchen und so weiter gibt es nicht!Die Straßen und Bahnen müssen für andereZwecke frei sein und vor allem die Fahrbereitschaft ist nicht dazu da, mit den wenigenWagen auch noch Leute zu transportieren. Derwichtigste Grund, der anerkannt wird, istendgültige Heimkehr; solche Leute habenallerdings kein Recht mehr, zurückzukommenund dürfen keine Lebensmittelkarten mehrerhalten. Reisegenehmigung bekommen ferneralle Antragsteller, die für die Militärregierung,die Truppe oder in öffentlichen Diensten reisen.Innerhalb des Kreises dürfen Sie frei verkehren.Um Ihnen eine Erleichterung zu geben, stellenwir ausnahmsweise auch für die KreisePforzheim und Karlsruhe hier die Ausweise aus,da ein sehr starker Verkehr mit diesen Kreisenbesteht. Ein Ansuchen für eine Reise ausserhalbWürttembergs dauert länger, weil die Anträgemit Kurier nach Freudenstadt gehen und vondort wieder zurückkommen müssen. DasAusfüllen der Anträge in französischer Sprachewird nicht kategorisch verlangt, ist aber auf alleFälle besser.PolizeiDie gesamte Polizei, Gendarmerie und Ortspolizei untersteht dem Landrat. Nur diegrößeren Städte sollen unter Aufsicht desBürgermeisters eine Ortspolizei haben. Zunächst ist die Polizei zu uniformieren; dieUniform muß für den ganzen Kreis, womöglichfür das ganze Land einheitlich sein und soll nichtan die Uniformen der einstigen Wehrmachterinnern.8