Johanna Schneider, Ostelsheim Lichtkarz und Sonntagsheiligung Aus den Protokollen des Kirchenkonvents der Pfarrei Ostelsheim Lichtkarz Die Protokollbücher des Kir­chenkonvents geben uns einen Einblick in die Lebensverhält­nisse unserer Vorfahren. Aus den vielen Aufzeichnungen, die im folgenden auszugswei­se wiedergegeben werden, er­fahren wir, wie die Menschen in unserem Dorf lebten, was sie gehofft und gelitten haben, wie sie darbten und hungerten, was sieverbrochen haben. Oft waren es die kleine Dinge aus dem täglichen Geschehen un­seres Dorfes, die den Kirchen­konvent beschäftigten. Man­ches Gespräch beim Wasserho­len am Brunnen, im Back- oder Wirtshaus oder der abendlichen Lichtkärz fand später seinen Niederschlag im Protokoll des Kirchenkonvents. Ob dabei vor dem Gericht alle gleich behan­delt wurden, sei dahin gestellt. Die gute Absicht, für ein Le­ben nach den Zehn Geboten in der Gemeinde einzutreten, wollen wir dem Kirchenkon­vent nicht absprechen. Was daraus geworden ist, sehen wir in den folgenden Protokollaus­zügen. Eine Frage, die sich die Kirche auch in unseren Tagen mitun­ter stellen lassen muß, sei hier erwähnt: Wo habt ihr die Gna­de versteckt? Sitte und Moral Durch das unsägliche Leid, das der grausame dreißig-jährige Krieg mit sich brachte, waren Sitte und Moral tief gesunken. Der Bevölkerung ging es zu­nächst vielfach um das nackte Überleben. Wieder Zucht und Ordnung zu schaffen, war eine Hauptaufgabe des Kirchenkon­ventes. Wenn Buben und Mäd­chen beisammen waren, mach­ten sie sich verdächtig. So le­sen wir des öfteren von den Lichtstuben(auchLicht­karz genannt), einer abendli­chen Zusammenkunft, die der Lichtstubenhalter vorab beim Pfarramt melden und genehmi­gen lassen mußte. Actum Ostelsheim den 4.Septbr. 1765 In Preasentia des Pfarrers Magister Hoff­manns, Schultheißen Johannes Fenchel und die beiden Rich­ter Johann Jakob Hofmayers und Johann Jakob Gehringer. Bei diesem Convent ist ausge­macht worden, weilen der Win­ter vor der Thür, daß die Licht­kärz sollen gänzlich verboten sein wegen denen großen Miß­bräuchen die gemeinigenfalls entstehen, daß wann die höch­ste Nothwendigkeit wäre, daß etwa etliche Arme doch dabey ehrliche, christliche Leuthe zusammen kommen wollten, so könnte es unter der Ansu­chung Beyem Pfarrer und Schultheisen-Amt geschehen, doch wo es verhütet werden kann, so soll es unterbleiben bei ausgesetzter Straf. Actum Osteisheim, d. 17.Febr. 1766 In prasentia Pastoris, Magister Hoffmanns, Schult­heißen Johannes Fenchels und der beeden Censur Richtern Johann Jacob Hoffmayers und Johann Jacob Gehrings. Nach­deme bißhero alle jahr und auch wieder Bey anfang letz­ten Winters die Lichtkärze gänzlich abgestellt und ernst­haft verbotten worden, aber wieder verstattet worden, daß arme Leuthe aus Mangel des Liechts oder die nächste An­verwandte die eine Woche in dis, die andere in ein anderes Haus unter aufsicht der Haus­vätter zusammengehen dürfen wann keine Unordnung sich dabey ereignet, so hat sich je­doch ergeben, daß Pfarrer, als er in der Nacht zu einem kran­ken Berufen wurde, und mor­gens um 2 Uhr wieder heim ging, Anna Barbara, Jacob Ra­thfelders B. u. Webers allhier ledige Tochter um besagte Stunde auf der Gasse von der Kunkelstube heimgehend an­traf, daß sie bey Johann Georg Böttinger, Chirurgo allhier in ihrem gewöhnlichen Lichtkarz war, welches spate heimgehen dem Pfarrer einen billigen Ver­dacht erweckte, als ob in besag­tem Lichtkarz sündhafte Un­ordnungen, da der Böttinger das Brandtenwein Brennen an­gefangen, möchten vorgegan­gen seyn weswegen der Pfar­rer alle Complices vor sich for­derte, nehmlich: Simon Rath­felder, Johannes Schweizer, Johann Georg Böttinger, Anna Barbara Rathfelderin, Anna Maria Widmajerin, Anna Ka­tharina Pflügerin, und Bern­hard Stangers Magd, eine Anna