Dorsch machte noch den Vorschlag, Frau Kraushaar Wtw. zu bitten ob sie nicht wo möglich einmal wöchentlich die Kleinkinderschule besuchen könnte. Anscheinend war Marg. Riehm recht beließt, und 1937 erinnerten sich noch eine Reihe von ehemaligen Kinderschülern an ihre "Gretle Riehm": Postbote Stanger, Schreiner Stanger, Bauer Friedrich Kopp, Johannes Volle bei der Linde und Frau Dürrwächter ( bei der Altenfeier).

Zum Bilde der damaligen Verhältnisse sind noch einige sachliche Angaben nachzutragen.

Am 20.April 1852 wurde beschlossen, in den Hof der Kinderschule 3-4Wagen mit rotem Sand herführen zu lassen.

Ferner sollen die Kinderschüler, wie ihre großen Geschwister einen Visitationswecken erhalten.

1853-55 erhielt die hiesige Kinderschule vom Sekretariat der Kronprinzessin von Württemberg eine jährliche Geldspende von 15 f. Die Zentralleitung des Wohltätigkeits-Vereins verwilligte der Kinderschule einen jährlichen Beitrag von 15 f.

1854 besuchten 20 Buben und 31 Mädchen die Kinderschule.

Die Leitung der Kinderschule übernahmen nach 1860 drei Mädchen aus der großen Stangerfamilie:

Anna Maria Stanger von 1860 bis 1871, geb. 10.1.1824 hier,

gest.13.1.1871 "

Katharina Christiana Stanger, geb. 11.3.1841 hier,

gest.15.1.1916 " und

Dorothea Gottliebin Stanger, geb. 31.12.1853 hier

gest. 9. 1.1912 "

Ein Zufall ist es, daß alle drei in der ersten Januarhälfte gestorben sind.

Es ist erstaunlich, wie rasch sich die Kinderschule hier einge­lebt hatte, ein Beweis dafür, daß man mit ihrer Gründung einem wirklichen Bedürfnis nachgekommen war- neben vielem anderen eine bleibende Erinnerung an den in Möttlingen unvergeßlichen Pfarrer Christoph Blumhardt.

Es war dann ein kinderreicher Familienvater, Pfarrer Bunz von hier, welcher der Kinderschule in einem Entwurf vor der hiesigen Orts­schulbehörde am 30.März 1876 folgende Richtlinien festlegte:

1. Es dürfen die Kinder nur an Georgi (24.April) und Martini ( 11.November) eintreten.

2. Es muß jedes Kind bei seinem Eintritt 2-1/2 Jahre zurückge­legt haben.

3. Jedes Schulkind hat bei seinem etwaigen Austritt das Schul­geld für das ganze laufende Halbjahr zu entrichten.

4. Die Lehrerin hat sofort an dem Eintrittstermin ein Verzeichnis aufzustellen und anderen Tags dem Bürgermeister (=Gemeinde- pfleger) zu übergeben zum Einzug des Schulgeldes.

5. Die Vakanzzeiten werden pro Jahr auf 24 Werk- und Schultage festgesetzt und zwar darf nur in nachstehenden Zeiten Vakanz

gegeben werden:

1) Christfest bis Neujahr

2) Palmsonntag bis Ostermontag

3) zwischen Heu- und Fruchternte

4 ) nach vollendeter Herbstvakanz der großen Schule.

Extra - Urlaub wird den Umständen gemäß erteilt.