Hof Ge-orgenau früher B ü h 1 h o f

Von den einstigen 7 Höfen in Möt Hingen, besteht nur noch der jüngste, der Bühlhof, so genannt nach dem Bühl, einer mit Wald bewachsenen , flachen Erhebung im Südosten unseres Dorfes. Dieser Hof unterscheidet sich von den andern Höfen in verschiedener Beziehung. Er liegt nicht innerhalb des Dorfes, wie die alten, sondern allein an der Markungs­grenze, ist in seinem Güterbesitz nicht aufgesplittert, wie die ande­ren waren und gehörte keiner weltlichen oder kirchlichen Stelle, son­dern war von Anfang an Privatbesitz, wenn man davon absieht, daß der Hof im letzten Jahrhundert sich für wenige Jahre im Besitz der Gemein­de befand.

Entstehung des Hofes.

Seit 1711 war in Liebonzell ein Forstmeister namens Peter Hermann von Francken, geb. am 23*.April 1667- Seine Vorfahren lebten in Westfalen. Er kam in württ. Militärdienst und gehörte als Hauptmann zu der Be­satzung des Hohentwiel. Seine Frau war Magdalena, Catharina, Elisabe- tha, Truchsessin von Höfingen, geb. am I.März 1667. Nach seiner akti­ven Dienstzeit wurde er Forstmeister von Liebenzell. Von den staat­lichen Wäldern gehörte aueh der Bühlwald bei Möttlingen zu seinem Be­zirk. Bei seinen Dienstgängcn fiel ihm anscheinend der südlich des Bühlwaldes bei den sogenannten Mahden vorhandene dunkle, steinfreie Boden, sowie das dortige Quellengebiet im beginnenden Haugstetter Tale auf. Einnehmend an diesem Orte war aber auch die einzigartige Lage zwischen flankierenden Wallern, Lieblichkeit malend und Ruhe und Stil-' le verheißend. Jedenfalls reifte in dem Forstmeister der Entschluß, dort ein Hofgelände zu erwerben. Das war keine leichte Aufgabe, im Interessengebiet von r.ier verschiedenen Gemeinden (Möttlingen, Neu- hengstett, Simmozheim, Unterhaugstett) und zwischen herzoglich württ, sowie Weil der Städter Waldungen einen Hof entstehen zu lassen. Es mußte mit Vorsicht und Überlegung vorgegangen werden. Die Absicht einer Hofgründung durfte nicht zu frühe bekannt werden, um möglich- störende Gegenaktionen zu verhindern. Der geplante Hof mußte erst eine bestimmte Größe haben, ehe an eine Bewirtschaftung gedacht wer­den konnte, ganz zu schweigen von den notwendigen Anlagen und Gebäu­den. Die ersten Schritte zur Hofgründung erfolgten zweifellos 1716.

Im Herbste d.J. und Frühjahr 1717 finden sich im Möttlinger Kauf­buche 15 Güterkäufe ausschließlich auf den Mahden durch Neuhengstetter Bürger. Es darf als sicher angenommen werden, daß diese im Aufträge des Forstmeisters von Francken handelten und einige Jahre diese Güter*vielleicht umsonst bewirtschaften durften. Baß das Jahr 1716 als Gründungsjahr anzusehen ist, geht auch aus einer Wappentafel hervor, die im Vorraum des Herrschaftsgebäudes zu sehen ist. Diese zeigt wohl das Wappen derer v. Geo'rgii und die Zahl 1716, aber im Text wird der Hof mit angesprochen.

Bei diesen Käufen waren 10 1/2 Morgen in den Mahden zusammengekommen. In der Hofplanung des Forstmeisters v.Francken stand aber noch ein weiterer, wichtiger Schritt. Er richtete nämlich an den Herzog.ein Gesuch um Überlassung des zum herzoglichen Bühlwald gehörigen Ödlan­des, das an die Mahden grenzte. So ein Gesuch brauchte lange, lange Zeit, bis es endlich, nach mehr oder weniger wichtigen Rückfragen an die entscheidene Stelle kam. Aber der Forstmeister hatte Glück. .

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