Der" H i r s a u e r M ö n c h s h o f

Uber den Ursprung des Hirsauer Mönchshofes läßt uns die Geschich­te recht im unklaren. Einzig und allein aus der (Si 4) schon er­wähnten "Königsurkunde" vom Jahre 1075 erfahren wir, daß der Graf Adalbert von Calw "dem Kloster Hirsau längst abgekommene Widem- güter" zurückgab, u.a. auch die von Möttlingen. Wenn hier von Widemgütern gesprochen wird, so handelt es sich dabei kaum nur um Güter, welche zur Ausstattung einer Kirche gehörten (bei dem hiesigen Widemgut wird darauf zurückzukommen sein), sondern es wurden auch die zu einem Kloster gehörigen Grundstücke so ge­nannt (Fischer, Schw. Wörterbuch VI/1 S. 758).

Bei den ehemaligen Klostergütern darf vermutet werden, daß es sich um die Güter handelte, welche das 830 entstandene erste Hirsauer Kloster bei seiner Gründung oder später erhalten hatte. Als dann um das Jahr 1000 diese erste Klostergründung infolge verschiedener Ursachen wieder zerfiel, wurden die Klostergüter von den einstigen Besitzern, bzw. deren Nachfolger zurückgezogen. Wohl wurde 1059 auf Drängen des Papstes Leo IX. mit dem Neubau des Klosters be­gonnen und am 4. Sept. 1071 die fertiggestellte Aureliuskirche eingeweiht, aber es bedurfte der starken Hand des neuen Abtes Wilhelm, daß in dem erwähnten Vertrage von 1075 alle ehemaligen Klostergüter wieder zurückgegeben wurden. Wie groß die auf Mött- linger Markung gelegenen Güter waren, welche das Kloster erhalten hatte, ist nicht mehr zu ermitteln. Die alten Klosterbücher, welche allein darüber Auskunft hätten geben können, sie sind verschwunden. Diese hätten uns vielleicht auch unsere Frage nach der Entstehung unserer ersten Kirche beantwortet (von St. Leonhardt abgesehen). Feststehend ist nur, daß die Kirche in romanischen Bauformen ent­standen ist. Es liegt dabei nahe, an das Kloster Hirsau als Bau­herren zu denken, das ja hier begütert war und das im 12. Jahr­hundert seine erste Glanzperiode erlebte und in jener Zeit an zahlreichen Kirchenbauten beteiligt war. Der hier vorhandene Güter­besitz kann als Stütze für diese Annahme angesehen werden. Bei den erwähnten Gütern handelt es sich nicht nur um Acker und Wiesen, sondern auch um Wald. Die Größe dieser Waldungen betrug nach dem Forstlagerbuch rund 140 Morgen. Auf diese Zahl kommt man, wenn von den Staatswaldungen mit 382 Morgen die "alt Württembergisch Herr- schaftl. eigene Waldungen" mit 222 Morgen abgezogen werden.

Neben dem Wald gehörten zum eigentlichen Mönchshof 70 Morgen Acker­land und 12 Mannsmahd Wiesen = 17 1/2 Morgen. Unter 1 Mannsmahd verstand man so viel, als von 1 Mann an 1 Tag gemäht werden konnte. In der Größe war die Mannsmahd verschieden; bei und wurde sie ge­wöhnlich mit 1 1/2 Morgen berechnet. Von den Wiesen gehörten die besten - es waren diejenigen zwischen dem Burgstall und dem Mais­graben gelegenen - ausnahmslos zum Hirsauer Mönchshof. Dieser be­stand also aus 87 1/2 Morgen.

Es ist einem günstigen Zufall zu danken, daß wir heute wissen, wo die Gebäude des Mönchshofes waren. Im Gebäude-Steuer- und Brandver­sicherungsregister von 1823 wurde bei der Anlage des Buches beim einstigen Gebäude Nr. 35 (samt Scheuer, Holz- und Wagenhütte, so­wie Schweinestall) (ehemals Geb.Schmied Ehnis - Weber)/ heute Calwer Straße Nr. 1 die Bemerkung eingetragen "gehört in Mönchs­hof". überraschend ist dies nicht, lag er doch genau gegenüber dem Weilderstädter Hofe, der auf der Westseite der Calwer Straße war

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